Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
Dieses Werk wurde von seinem Urheber JeLuF als gemeinfrei veröffentlicht. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: JeLuF gewährt jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
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Ursprüngliches Datei-Logbuch
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2004-02-25 21:53 JeLuF 300×567×8 (31625 bytes) Working Man vor dem Frankfurter Messeturm, selbsfotografiert, Public Domain
Kurzbeschreibungen
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{{Information |Description={{Bild-PD-nur_PD}}<br/> (Original text : ''Working Man vor dem Frankfurter Messeturm'') |Source=Originally from [http://de.wikipedia.org de.wikipedia]; description page is/was [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Image%3AW
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