Einweggetränkepfand in Österreich

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Das ab 1. Jänner 2025 gültige Pfandsymbol in Österreich
Rückgabe eines PET-Flaschengebindes mittels eines Pfandrückgabeautomaten der Marke Tomra (hier in Rumänien)
Rückgabeautomaten bei Eurospar

Der Einweggetränkepfand ist seit 1. Jänner 2025 in Österreich verpflichtend für bestimmte Einweggetränkeverpackungen einzuheben. Der „Pfand“ (ugs. auch Einsatz) von 25 Cent je Verpackungseinheit wird erst nach Rückgabe der weitgehend unbeschädigten Verpackung bei einem autorisierten Händler wieder ausbezahlt.

Geschichte

Grundlage für die Errichtung des Systems für einen Einwegpfand für Getränkeverpackungen in Österreich sind verschiedene Richtlinien[1] der Europäischen Union seit 1994.[2]. Die Richtlinien (EU)2019/904 gibt dabei bis 2029 verpflichtend vor, eine 90%-ige Sammelquote auf Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff zu erreichen und wurde in Österreich mit der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (siehe § 16Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche)[3] im Oktober 2021 etwas verspätet umgesetzt. Diese Richtlinie ist somit die Grundlage für die Einführung eines Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall ab 1. Jänner 2025 (§ 2Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche und § 3Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche Pfandverordnung).[4]

Für die Durchführung des daraus entstandenen gesetzlichen Auftrags an Handel und Hersteller, wurde eine Organisationsform für das Pfandsystem entwickelt und der Trägerverein Einwegpfand am 17. März 2022 gegründet (siehe § 7Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche).[4]

Die zentrale nationale Bestimmung, die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen (kurz: Pfandverordnung)[5] wurde am 25. September 2023 Kundgemacht, ist am 26. September 2023 in Kraft getreten und ab 1. Jänner 2025 anzuwenden. Darin sind Bestimmungen über das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen nach § 14cVorlage:§/Wartung/RIS-Suche enthalten.

Zu Beginn des Systems waren etwa 6000 Rücknahmestellen, ein halbes Jahr später etwa 6200.[6]

„Pfand“ - rechtliche Einordnung

Der Begriff „Flaschenpfand“, „Einwegpfand“ oder ähnliches ist aus rechtlicher Sicht unrichtig. Ein Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer ganz bestimmten Sache oder an einem ganz bestimmten Recht hat. Dadurch wird in der Regel eine offene Forderung des Pfandgläubigers abgesichert. Zahlt der Schuldner nicht, so kann der Gläubiger stattdessen den vorher genau bestimmten Pfandgegenstand verwerten und sich aus dem Erlös soweit befriedigen, wie seine Forderung reicht.

Diese rechtliche Definition des Pfandrechtes wird bei einem „Flaschenpfand“, „Einwegpfand“ oder ähnlichem nicht ansatzweise erfüllt. Der Getränkehersteller (=Gläubiger) hat gar kein Interesse und auch, da er den Käufer in der Regel nicht kennt, gar keine Möglichkeit diesen dazu zu verpflichten, Mehrwegflaschen oder Einweggebinde zurückzubringen und hat auch keine Möglichkeit und kein Interesse in das Vermögen des Käufers einzugreifen und hat keinen Zugriff auf den „Pfandgegenstand“, um sich daraus zu befriedigen, wenn der Käufer oder jemand anderes die Mehrwegflasche oder des Einweggebindes oder ähnliches wegwirft, anderweitig verwendet oder an jemand Dritten verschenkt etc.

Es wird der Begriff „Pfand“ im vorliegenden Fall umgangssprachlich für einen hinterlegten Geldbetrag verwendet, der wieder ausbezahlt wird, wenn der Gegenstand zurückgebracht wird. Es ist also kein Pfandrecht im rechtlichen Sinne. Es ist eine gesetzliche erzwungene oder freiwillige Verpflichtung des Getränkeherstellers, einer Person (die nicht der Käufer sein muss) bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mehrwegflasche oder des Einweggebindes einen bestimmten Betrag wieder auszuzahlen, den der Getränkehersteller zuvor eingehoben hat. Der in Österreich verwendete Begriff (Flachen-)Einsatz bzw. in der Schweiz verwendete Begriff (Flaschen-)Depot) ist in diesem Zusammenhang weitaus zutreffender. Leider gibt der Gesetzgeber in der Pfandverordnung die treffenderen Begriffe zugunsten des Begriffs „Pfand“ auf.

Ziel des Einweggetränkepfands

Ziele des Einweggetränkepfands ist es im Sinne der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt:

  • eine möglichst hohe Rücklaufquote von Einweggebinden aus Kunststoff bzw., Metall zu erreichen (Sammelziel ist nach § 1 Pfandverordnung mindestens 80% ab 2025 und mindestens 90% ab 2027 – siehe § 16 Pfandverordnung),
  • dadurch ein qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungsabfällen zu erreichen,
  • den Wiedereinsatz der Kunststoffrecyclate und von recyclierten Metallen in Getränkegebinden zu fördern und
  • den Verpackungsmüll von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall dadurch zu verringern.[7][8][9][10]

EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH

Kreislauf von Pfand und Gebinde

Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH[11] ist die „zentrale Stelle“ im Sinne der Pfandverordnung und hat die Aufgabe (siehe § 8Vorlage:§/Wartung/RIS-Suche) die Einrichtung und Betrieb eines Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen in Österreich gemäß §14c AWG ohne Gewinnstreben durchzuführen (§ 7 Abs. 1 Pfandverordnung). Alleinige Gesellschafterin ist der Trägerverein Einwegpfand.[9][12]

Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH muss gemäß der Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen (kurz: Pfandverordnung) in Verbindung mit § 14c AWG insbesondere für die Umsetzung der Pfandverordnung

  • insbesondere über die Produktgruppe,
  • die Art des Materials,
  • die Organisation,
  • die Material- und Finanzflüsse,
  • die koordinierende Stelle und deren Aufgaben,
  • die Pfandhöhe,
  • die Kennzeichnung,
  • die Registrierung der Beteiligten und der Produkte,
  • die zu übermittelnden Daten und Intervalle,
  • die Verwendung der nicht ausbezahlten Pfandbeträge (Pfandschlupf) und
  • die Rücknahmepflicht der Letztvertreiber.

Sorge tragen.[8][10][13]

Anwendung der Pfandverordnung

Die Pfandverordnung betrifft dabei alle ab 1. Jänner 2025 in Österreich in Verkehr gesetzte Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 bis 3 Liter (§ 4 Abs. 1 Pfandverordnung).

Diese Verpackungen sind mit einem Barcode und einem nationalen Pfandsymbol dauerhaft und gut erkennbar zu kennzeichnen (§ 6 Pfandverordnung). Die Pfandhöhe beträgt – wie in Deutschland – einheitlich 25 Cent (§ 5 Abs. 1 Pfandverordnung).[8][9] Ausnahme: vor dem 1. April 2025 abgefüllte Getränke unterliegen bis zum 31. Dezember 2025 nicht der Pfandpflicht (§ 4 Abs. 2 Pfandverordnung).

Keine „Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff“ sind gemäß § 3 Z 2 lit a bis c Pfandverordnung:

  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff;
  • Getränkeflaschen die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke gem Art 2 lit f und g Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung, sowie
  • Getränkeverbundkartons.

Verpackungen von Milch- und Milchprodukten sind (noch) aus hygienischen Gründen allgemein von der Pfandpflicht ausgenommen (§ 4 Abs. 3 Pfandverordnung).[8][9][13]

Rücknahmeverpflichtung

Zur Rücknahme der Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 bis 3 Liter ist ab 1. Jänner 2025 verpflichtet, wer sie gegenüber den Konsumenten in „Verkehr setzt“ (Letztvertreiber). Erstinverkehrsetzer (z. B. Getränkeabfüller, Importeure etc. – siehe § 3 Zif. 4 Pfandverordnung) sind zudem verpflichtet die der Pfandverordnung unterliegenden Gebindearten zu registrieren, mit der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH einen Vertrag abzuschließen und die vorgesehenen Produzentenbeiträge bzw. Registrierungskosten zu bezahlen (§ 4 Abs. 4 Pfandverordnung).

Letztvertreiber von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen, z. B. Einzelhandel, Gast- und Beherbergungsbetriebe, Restaurants, Cafés, Cateringbetriebe, Würstelstände etc.) sind verpflichtet, entleerte Einwegverpackungen von den Letztverbrauchern gegen Rückzahlung des Pfandbetrages zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten zurückzunehmen.

Die Rücknahme kann mit Rücknahmeautomaten oder manuell erfolgen (§ 5 Abs. 1 Pfandverordnung).[14][15][16][17][18][19][20] Letztvertreiber, die keine Leergutrücknahmeautomaten aufgestellt haben, müssen nur jene Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall zurückzunehmen, die sie selbst im Sortiment führen und auch nur so viele, wie Letztverbraucher üblicherweise in dieser Verkaufsstelle erwerben (§ 5 Abs. 2 Pfandverordnung). Gemäß dem Schreiben des Klimaministeriums an die SOMA Sozialmärkte des Wiener Hilfswerks vom 12. März 2024 ist es alternativ zur Registrierung möglich und zulässig, die von einem Letztvertreiber zurückgenommenen Gebinde - wenn dieser selbst keinen Rückgabeautomat hat - bei einem Rücknahmeautomaten retour zu geben und sich den Pfandbetrag direkt ausbezahlen zu lassen.[21]

Gastgewerbebetriebe, bei denen in der Regel keine Einweggetränkeverpackungen mitgenommen werden, müssen für ausgegebene Einweggetränkeverpackungen – die normalerweise vor Ort zurückbleiben – kein Pfand vom Konsumenten einheben und ausbezahlen (es besteht keine Rücknahmeverpflichtung - § 5 Abs. 4 Pfandverordnung). Wer Einwegverpackungen verschenkt, hat jedoch dafür den Einwegpfand zu entrichten. Mehrwertsteuer ist auf den Einsatz von Einwegflaschen und -dosen (im Gegensatz zu Mehrwegflachen) nicht zu entrichten und fällt daher bei der Ausgabe oder Rücknahme oder dem Verschenken solcher Gebinde nicht an. Weder der Unternehmer noch die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH unterliegen in diesem Zusammenhang den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen in Österreich.[22]

Wer als Letztvertreiber keine Rücknahmemöglichkeit anbietet (z. B. Automatenbetreiber oder Online-Lieferanten[23], Essenlieferanten etc. – siehe § 5 Abs. 1, 6 und 7 Pfandverordnung), hat der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH in der Regel einen Ausgleichsbetrag zu bezahlen (es gibt Ausnahmen). Dieser orientiert sich am Aufwand der zusätzlichen Rücknahme bei anderen Rücknahmestellen.[8][10][13]

Pfandablieferung

Die Pfandbeträge (25 Cent je Gebinde), die von Vertreibern von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 bis 3 Liter eingehoben wurden, sind spätestens monatlich an die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH zu übersenden.

Es ist einem Vertreiber möglich, mehr als 25 Cent / Pfandgebinde vom Konsumenten zu verlangen und es kann auch für andere Gebinde (z. B. Becher, Gläser etc) wie bisher ein solcher Pfand verlangt werden (z. B. bei Volksfesten), ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt.

Nationales Pfandsymbol

Nationales Pfandsymbol

Das Nationale Pfandsymbol ist auf allen Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und aus Metall mit einem Füllvolumen zwischen 0,1 bis 3 Liter vom Erstinverkehrbringer „sichtbar, erkennbar und dauerhaft mit einem Barcode“ anzubringen (§ 6 Pfandverordnung).[8] Damit wird unter anderem für den Konsumenten gut sichtbar auf dem Einweggebinde dokumentiert, dass dieses Einweggebinde gegen Rückerstattung des Pfands zurückgegeben werden kann.

In der Praxis wird das Nationale Pfandsymbol in der Regel bei Plastikflaschen auf dem Etikett aufgedruckt, das nicht immer dauerhaft am Pfandgebinde verbleibt, wodurch einige Pfandgebinde nicht mehr eingelöst werden können.

Eigentum an der Einwegverpackung

Der Käufer eines Getränks in einer Einwegverpackung erhält in der Regel auch das Eigentum an der Einwegverpackung selbst (teilweise anders bei Mehrweggebinden). Daher ist auch grundsätzlich kein „Pfand“ daran möglich (siehe oben: „Pfand“ - rechtliche Einordnung). Nach § 15 der Pfandverordnung ist die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH (zentrale Stelle) Eigentümerin „aller über Rücknahmeautomaten oder manuell zurückgenommenen bepfandeten Einweggetränkeverpackungen gemäß § 4“ Pfandverordnung. In der Pfandverordnung wurde ein Vorkaufsrecht zugunsten der Erstinverkehrsetzers (z. B. Getränkeabfüller) hinsichtlich 90 % der retournierten Getränkeverpackungen festgeschrieben (§ 19 Pfandverordnung).[8]

Kosten

Die Österreichische Wirtschaftskammer geht von Kosten für die Umstellung und Einrichtung des Einwegpfandsystems in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro aus. Gemäß der Umweltministerin Leonore Gewessler bei einer Pressekonferenz Ende September, soll sich das Einwegpfandsystem selbst finanzieren (über Produzentengebühr, Materialwert der recycelten Flaschen und den Pfandschlupf – siehe auch § 11 Pfandverordnung).

Daraus erhalten die am System Beteiligten (vor allem der Einzelhandel) für die Abwicklung des Pfandsystems eine Aufwandsentschädigung („Handling-Fee“), die alle drei Jahre überprüft wird und je nach manueller und automatisierter Rücknahme unterschiedlich hoch ausfällt (siehe § 12 Pfandverordnung).[8]

Pfandschlupf

Als Pfandschlupf wird der Vorteil bezeichnet, der dadurch entsteht, dass zwar bei der Ausgabe der Einwegverpackung ein Pfand eingehoben wurde, nicht jedoch alle Einwegverpackungen auch tatsächlich zurückgegeben werden. Diese einbehaltenen Beträge sind nach der Pfandverordnung für die Finanzierung des Einwegpfandsystems zu verwenden (§ 11 Pfandverordnung).

Aus der langjährigen Etablierung dieses Systems in Deutschland (seit 2003) ist bekannt, dass zwar rund 95 % der Einweggebinde retourniert werden.[24] Aus den rund 5 % nicht retournierten Einweggebinden (Pfandschlupf) fällt in unserem Nachbarland jährlich eine Summe von rund 175 Millionen Euro an.[8]

Im ersten Halbjahr 2025 wurden 357 von 880 Millionen verkauften Einweggebinde zurückgegeben. Dies entspricht einer Rückgabequote von 48 % bei Einwegflaschen und 52 % bei -dosen. Das Ziel von EWP Österreich ist, bis 2027 eine 90%-Quote zu erreichen.[25] Der Pfandschlupf würde daher, bei gleichbleibendem Verbrauch von 1760 Millionen Einweggebinden pro Jahr in Österreich rund 44 Millionen Euro betragen.

Tomra R1 und R2 für Einzelbeschickung und mit Trommel bei Metro Dornbirn

Rücknahmeautomaten

Als Rücknahmeautomaten dürfen nur Automatentypen verwendet werden, die für das Rücknahmesystem zugelassen sind (die von Recycling Pfand Österreich erfolgreich zertifiziert wurden). Dafür wird jeder Rücknahmeautomat bei der EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH akkreditiert.[10]

Einzel- und Massenbeschickung

In Österreich hat man sich bei der Einführung der Leergutautomaten auf das händische und einzelne Beschicken durch den Kunden entschieden. Diese Automaten kosten etwa 15.000 bis 20.000 Euro pro Stück. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits eine Alternative zur Verfügung. Der Leergutautomat Modell „R1“ des Leergutautomatenhersteller Tomra aus Norwegen kann bis zu 100 Einwegflaschen bzw. -dosen auf einmal und innert einer Minute verarbeiten. Die Gebinde werden gesammelt in eine Trommel eingefüllt und vom Automat anstandslos sortiert, registriert und zerdrückt. Die Kosten für dieses Modell sind etwa 10mal so hoch, wie für einen händisch zu beschickenden Rücknahmeautomat.[26] Diese Automaten mit Trommel sind auch teilweise für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung zur Beschickung mit Pfandgebinden geeignet.[27]

Die Nachrüstung bzw. Neuerrichtung der Automaten wurden mit EU-Mitteln und staatliche Subventionen unterstützt und machten Investitionen von zweistelligen Millionenbeträgen notwendig.[6]

Pfandabär

Beim System „Pfandabär“ wird nach der Rücknahme der Pfandgebinde das Geld auf ein Konto überwiesen und es muss kein Pfandbon eingelöst werden. Dazu muss sich der Benutzer mit E-Mail-Adresse und Name registrieren. Ausgeschlossen von diese System sind Menschen ohne Bankkonto, wie z. B. Obdachlose, oder solche, die aus Datenschutzgründen ihre persönlichen Daten nicht an den Betreiber weitergeben wollen.

Ein „Pfandabär“-Automat kostet im Einkauf rund 17.000 Euro und können auch für 450 Euro monatlich gemietet werden.[28]

Weiterentwicklung

Um den systemischen Nachteil von Automaten, bei denen die Rücknahmegebinde liegend eingegeben werden ist, werden Geräte entwickelt, bei denen die Gebinde stehend übernommen werden. Der Nachteil der liegenden besteht darin, dass mögliche Reste von unter Umständen klebrigen Getränkeflüssigketen auslaufen und Störungen bzw. Geruchsprobleme bei den Automaten verursachen.[29][30]

Pfandgebinde-Sammelsystem der Volkshilfe Vorarlberg
Pfandringsystem an einem Restmüllbehälter in Köln

Rücknahme / Weitergabe zugunsten eines guten Zwecks

Sammelbehälter vor Ort

Die Volkshilfe Vorarlberg hat im Jänner 2025 als erste Wohlfahrtseinrichtung in Österreich begonnen, in Vorarlberg Sammelbehälter aufzustellen in Unternehmen, Freizeiteinrichtungen etc. und die Menschen zu bitten, ihre Pfandflaschen bzw. den Pfandwert kostenlos einem guten Zweck zur Verfügung zu stellen. Das Projekt hat den Namen: "Pfandflaschen retten Kinder".[31]

In Wien-Floridsdorf sammelt der Samariterbund ebenfalls mit speziellen Sammelboxen für PET-Flaschen und -dosen unter dem Motto Pfand mit Herz ebenfalls für armutsbetroffene Menschen. Diese Boxen sind vorgesehen beispielsweise in Betrieben oder Schulen[32] aufgestellt zu werden, wo eine reguläre Rückgabestelle außer Reichweite ist.[33]

Spenden direkt am Rückgabeautomat

In verschiedenen Lebensmittelmärkten ist es möglich, den Einsatz von zurückgegebenen Einwegflaschen und -dosen direkt an den Rücknahmeautomaten für wohltätige Zwecke zu spenden. Gemäß Recherche des ORF Niederösterreich würde eine erste Halbjahresbilanz die Erwartungen der Lebensmittelhändler übertreffen. Hierzu wurden die Lebensmittelhändler Spar, REWE, Lidl Österreich und Hofer angefragt.

Spenden bei Spar werden für jeweils regionale Feuerwehr oder an die regionale Einheit vom Verein Rettet das Kind gesammelt. Im ersten Quartal seien österreichweit eine Spendensumme von 170.000 Euro zusammengekommen. Spar will jedes Jahr neu entscheiden, welche Organisation unterstützt werde.

Bei REWE sind Spenden für das Österreichische Rote Kreuz oder Naturschutzprojekte in Österreich möglich. Seit Mai 2025 seien in allen Penny-, Billa- und Billa-Plus-Märkten 28.000 Euro zusammengekommen.

Bei der Lidl sind das Österreichische Roten Kreuz, Pro Juventute, dem Naturschutzbund und der Verein „Freunde der Tierecke“ die Begünstigten. Seit dem 1. Februar 2025 seien 28.000 Euro gesammelt worden.

Bei Hofer ist es ebenfalls möglich, am Pfandautomat an karitative Einrichtungen zu spenden. Unterstützt werden das Österreichische Rote Kreuz und die Österreichische Kinderkrebshilfe.[34]

Der Wiener ORF kritisierte bereits im Februar 2025, dass die enge Auswahl der Spendenoptionen bei der Fa. Spar an den Wiener Rückgabeautomaten intransparent sei. Das Management von Spar rechtfertigte sich, dass mehrere Opionen bei Spendeneinrichtungen bei der Rückgabe zu Wartezeiten führen würden, weswegen man sich als Kunde nur für zwei Möglichkeiten entscheiden könne.[35]

Pfandring

Eine weitere Möglichkeit, die es jedoch bisher noch nicht zum Durchbruch geschafft hat[36], sind sogenannte Pfandringe an öffentlich aufgestellten und zugänglichen Abfallbehältern, wie sie beispielsweise bereits in deutschen Städten Anwendung finden. Bei diesen können begüterte Menschen für Bedürftige ihre Pfandflaschen einstellen und die Bedürftigen diese leicht einsammeln. Allerdings kommen schon Städte wie Wien in die Kritik, die Versuche für den Einsatz von Pfandringen von vornherein ablehnen, indem sie sich nur auf negative Erfahrungen anderer Städte berufen und die positiven außer acht lassen. Damit wird ihnen gleichzeitig vorgeworfen, das Suchen im Müll damit zu unterstützen.[37]

Mehrwegsystem versus Einwegsystem

Ob Mehrwegflaschensysteme umweltfreundlicher sind als Einweggebinde ist unter Experten umstritten.[38] Bei Mehrwegsystemen sind Flaschen wieder an den Ursprungsort zurück zu transportieren, zu reinigen und haben durch das größere Gewicht auch beim Transport mehr Emissionen zur Folge.[39]

Ein Umwegeffekt des Pfandes ergibt sich durch den erhöhten Aufwand für die Industrie eine Annäherung an die Mehrweggebinde, die dadurch konkurrenzfähiger werden.[6]

Kritik

Kleingastronomie

Schon im Vorfeld kam Kritik an der Pfandverordnung vor allem von kleinen Gastrobetrieben, wie zum Beispiel von den Würstelständen, die nach der geltenden Regelung ebenfalls Pfandgebinde zurücknehmen müssten, ohne über einen Lagerraum zu verfügen, wenn sie Getränke auch als Take away verkaufen. Sie sehen sich dadurch in ihrer Existenz bedroht.[40][41] Dies wurde aber in der Folge so geregelt, das sich diese kleinen Gastrobetriebe, wie Würstelstände mit anderen zu einer gemeinsame Abgabestelle, wie Supermärkten zusammenschließen, bei denen die Gebinde abgegeben werden können.[42]

Sozialmärkte

Die Sozialmärkte befürchten, dass dadurch, dass bei Warenspenden der Einwegpfand vom Spender (z. B. Einzelhändler) getragen werden muss, diese sich zukünftig bei der Spende von Waren zurückhalten werden. Die Sozialmärkte hätten auch nicht die finanziellen Mittel eine solche logistische Infrastruktur aufzubauen oder einen Rücknahmeautomat zu finanzieren und auch nicht das Personal, diese Prozesses abzuwickeln.[43]

Nach § 5 Abs. 9 Pfandverordnung „kann eine freiwillige Rücknahme im Rahmen von Spendenaktionen mit der zentralen Stelle vereinbart werden“.

Weblinks

 Recycling in Österreich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. Nr. L 365), die Richtlinie 2004/12/EG zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. Nr. L 47), die Richtlinie 2013/2/EU zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. Nr. L 37), die Richtlinie (EU) 2018/852 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. Nr. L 150), die Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (ABl. Nr. L 150), der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 der Kommission zur Änderung der Entscheidung 2005/270/EG über die Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. Nr. L 112), die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (ABl. Nr. L 155).
  2. Richtlinie (EU)2019/904.
  3. Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002.
  4. 4,0 4,1 Trägerverein Einwegpfand, Webseite: traegerverein-einwegpfand.at, abgerufen am 15. August 2024.
  5. BGBl II 283/2023.
  6. 6,0 6,1 6,2 Ein halbes Jahr Einwegpfand: Hält das System, was es verspricht? im Standard vom 12. Juli 2025 abgerufen am 12. Juli 2025
  7. Siehe auch § 1 Pfandverordnung.
  8. 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 8,5 8,6 8,7 8,8 Die neue Einwegpfandverordnung, Webseite: wko.at vom 13. November 2023.
  9. 9,0 9,1 9,2 9,3 Österreich bekommt ein Einwegpfand, Webseite: bmk.gv.at vom 8. September 2022.
  10. 10,0 10,1 10,2 10,3 Recycling Pfand Österreich gGmbH, Webseite: recycling-pfand.at, abgerufen am 15. August 2024.
  11. Adresse: Schönbrunner Schloßstraße 2/601 1120 Wien; Firmenbuchnummer: 594052 g; UID-Nummer: ATU78872659; gegründet am 25. November 2022.
  12. Vereinsregisterzahl: 1852156569; Adresse: Getränkeverband / Verband der Getränkehersteller Österreichs, Zaunergasse 1-3, 1030 Wien.
  13. 13,0 13,1 13,2 Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, Webseite: wko.at vom 4. Oktober 2023.
  14. Bei der manuellen Rücknahme wird mehr Platz benötigt, da die Einweggebinde vom zurücknehmenden Unternehmen oder der Wohlfahrtsorganisation etc. bis zur Ablieferung an EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH nicht zerdrückt werden dürfen.
  15. Infoblatt manuelle Rücknahme, Webseite: recycling-pfand.at, abgerufen am 22. Juli 2025.
  16. Checkliste, Webseite: recycling-pfand.at, abgerufen am 22. Juli 2025.
  17. Handbuch Registrierung Rücknehmer, Webseite: recycling-pfand.at, abgerufen am 22. Juli 2025.
  18. Rücknehmer Handbuch, Webseite: recycling-pfand.at, abgerufen am 22. Juli 2025.
  19. Handling Fee, Webseite: recycling-pfand.at, abgerufen am 22. Juli 2025.
  20. Auszahlung, Webseite: recycling-pfand.at, abgerufen am 22. Juli 2025.
  21. Verkehrs- und Fotoarchiv Vorarlberg von Anton Schäfer.
  22. Einwegpfand neu ab 2025: Was Unternehmen umsatzsteuerlich beachten müssen, Webseite: szabo.at vom 2. Oktober 2024, abgerufen am 22. Juli 2025.
  23. Diese müssen einen Bevollmächtigten in Österreich benennen.
  24. 2021 betrug die Rückgabequote sogar 98 Prozent (Jeannette Cwienk, Irene Banos Ruiz: Wie funktioniert das deutsche Pfandsystem?, Webseite: dw.com vom 17. November 2021.
  25. Neues Pfandsystem – so lange läuft die Rückgabe, Webseite: heute.at vom 19. Juli 2025.
  26. Automat scannt 100 Flaschen pro Minute, Webseite: noe.orf.at vom 25. Juli 2024.
  27. Erlösung: Pfandautomat schluckt alle Dosen und Flaschen auf einmal, Webseite: derstandard.at vom 24. April 2025.
  28. „Pfandabär“ revolutioniert Flaschenrückgabe; Webseite: wien.orf.at vom 25. August 2025.
  29. FR 512/513, Webseite: wlw.de, abgerufen am 8. September 2025.
  30. Pfandflaschen mit oder ohne Deckel zurückbringen?, Webseite: t-online.de, abgerufen am 8. September 2025.
  31. Pfandflaschen retten Kinder, Webseite: volkshilfe-vlbg.at, abgerufen am 8. Juli 2025.
  32. Pfand mit Herz bei der Berufsschule für Bau in Wien -Donaustadt vom 23. März 2025 abgerufen am 12. Juli 2025
  33. Pfand mit Herz beim Samariterbund abgerufen am 12. Juli 2025
  34. Pfandspenden fallen überraschend hoch aus, Webseite: noe.orf.at vom 19. Juli 2025.
  35. Pfand: Spendenziel oft bereits festgelegt, Webseite: wien.orf.at vom 20. Februar 2025.
  36. Joseph Gepp: Wien will sie nicht – welche Erfahrungen machen andere Städte mit "Pfandringen"?, Webseite: derstandard.at vom 25. Juni 2025.
  37. Das Nein zu Pfandringen ist ein Armutszeugnis für das rote Wien im Standard vom 28. Juli 2025 abgerufen am 29. Juli 2025
  38. Eva Gabriel: „Das Pfandsystem ist ein Freifahrtschein für Plastik“, Webseite: kleinezeitung.at vom 10. März 2025.
  39. Der NABU-Mehrweg-Guide, Webseite: nabu.de, abgerufen am 7. Jänner 2022.
  40. Würstelstandbetreiber fordern Ausnahme bei Pfandpflicht in der Presse vom 6. August 2024 abgerufen am 6. August 2024
  41. Muss ich als Gastronom:in ab 2025 Einwegfand retour nehmen? auf Alles für den Gast vom 8. Mai 2024 abgerufen am 16. August 2024
  42. Was das neue Pfandsystem am Würstelstand und bei Essenslieferungen ändert in der Kleinen Zeitung vom 5. Jänner 2025 abgerufen am 23. Juli 2025
  43. Gemäß: Verkehrs- und Fotoarchiv Vorarlberg von Anton Schäfer.