Gundaker von Steyr

Aus ÖsterreichWiki
(Weitergeleitet von Gundaker von Starhemberg)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gundaker (I.) von Steyr (* im 12. Jahrhundert; † vermutlich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhundert), später Gundaker von Steinbach, in der Forschung zeitweise auch als Gundakar (I.) von Starhemberg bezeichnet, war ein Ministeriale der Markgrafen von Steier und im heutigen Bundesland Oberösterreich ansässig. Er gilt als Ahnherr von mehreren bedeutenden Adelsfamilien der Herzogtümer Österreich und Steier, darunter der Familie der Starhemberger, die vor allem in der Geschichte des Bundeslandes Oberösterreich eine wichtige Rolle spielte.

Herkunft und Familie

Gundaker von Steyr war einer der Söhne des Ministerialen[A 1] Richer, dessen Familie zu den Gefolgsleuten der späteren Markgrafen von Steier zählte. Er war der Bruder von Richer von Riegersburg, der als Ahnherr der Wildonier gilt.[1]

Gundaker von Steyr war mit der im Raum um die heutige Gemeinde Grieskirchen begüterten Edelfreien[A 2] Richeza von Steinbach ("Richezza nobilis matrona de Steinpach"), der Schwester von Alram von Steinbach, verheiratet.[2] Seine Nachkommen, die Herren von Steier-Steinbach, erbauten später die Burg Starhemberg (heute Teil der Gemeinde Haag am Hausruck), nach der sie sich benannten. Als Herren von Starhemberg wurden sie später in den Reichsgrafenstand und dann in den Reichsfürstenstand erhoben. Einen weiteren Familienzweig, die steirische Familie der Pernegger, begründete sein Nachfahre Dietmar von Steyr, der mit der Liechtensteinerin Hedwig, einer Urenkelin von Dietmar von Reidling und Schwester des Minnesängers Ulrich (I.) von Liechtenstein († um 1275), verheiratet war.[3]

Gundakar (I.) hatte aus seiner Ehe mit Richeza mindestens zwei Söhne, welche die von ihren Eltern geerbten Besitzungen um 1220 teilten.[4]

  • During, gilt als Stammvater der Familie der Herren von Losenstein[4]
  • Gundakar (II.), von dem die spätere Grafenfamilie der Starhemberger abstammt, unter ihm soll die Stammfeste bei Haag am Hausruck erbaut worden sein, nach der sich diese Familie später benannte.[4]

Leben

Nachdem die Markgrafenfamilie von Steier Gundaker (I.) im 12. Jahrhundert die Burghut ihres Stammsitzes Steyr (Steier) anvertraut hatten, benannte er sich seit ca. 1130 nach diesem.[4] Nach seiner Heirat benannte er sich außerdem zeitweise auch nach der Burg Steinbach (heute Teil der Gemeinde St. Georgen bei Grieskirchen), die als Teil der Mitgift seiner Ehefrau in seinen Besitz gekommen war. Er nahm unter den Ministerialen der steirischen Markgrafen eine Sonderstellung ein und genoss unter ihnen hohes Ansehen, obwohl sie ihn weder als Burggraf oder Verwalter einer ihrer weiteren Pfalzen und Festen eingesetzten.[1]

Literatur

  • Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 284
  2. vgl. Rudolf Lehr: LandesChronik Oberösterreich. 3000 Jahre in Daten, Dokumenten und Bildern. Wien: Christian Brandstätter Verlag 2012, ISBN 978-3-850-62-1, S. 73
  3. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278, 1999, S. 282 und 283
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 vgl. Heribert Raidl: Die Herren von Kapellen. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 2002. S. 26

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  2. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.