Hieronymuskloster (Wien): Unterschied zwischen den Versionen

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== Anfänge - ein Haus für bekehrte Frauen ==
== Anfänge - ein Haus für bekehrte Frauen ==
Im Jahr 1383 gründeten einige Wiener Bürgerfamilie am heutigen Franziskanerplatz in Wien ein ''[[w:Büßerinnenkloster|Büßerinnenkloster]], ein ''Haus der bekehrten Frauen''. Bei diesem Kloster, das auch das ''Büßerinnenhaus'' genannt wurde, handelte sich um eine Einrichtung, die ehemaligen [[Prostituierten]] eine Gelegenheit zur Resozialisierung und Rückkehr ins bürgerliche Leben bot. Diese lebten hier in einer klosterähnlichen Gemeinschaft unter der Leitung einer ''[[Meisterin]]'', waren zu Bußübungen und einem Leben in dieser Gemeinschaft verpflichtet. [[w:Herzog|Herzog]] [[Albrecht III. (Österreich)|Albrecht III.]] von [[w:Habsburg|Österreich]] (''Albrecht mit dem Zopfe]] bestätigte dem Büßerinnenkloster im Jahr 1384 die Steuer- und Zollfreiheit und unterstellte die Einrichtung der Stadt Wien. Als Folge wurde die wirtschaftliche Aufsicht des Klosters nun vier periodisch gewählten ''[[Verwesern]]'' aus der Bürgerschaft anvertraut. Eine besondere Regelung war, dass es den früheren Prostituierten erlaubt war, das Kloster wieder zu verlassen, um eine Ehe einzugehen. Für diesen Fall durfe ihnen ihre Vergangenheit nicht vorgehalten werden, ein Verstoß gegen diese Regel wurde mit einer schweren Strafe geahndet. Frauen, die rückfällig wurden, drohte allerdings der Tod durch Ertränken.<ref>Felix Czeike (Hrsg.): ''Historisches Lexikon Wien''. 1992, Bd. 1, S. 577</ref>  
Im Jahr 1383 gründeten einige Wiener Bürgerfamilie am heutigen Franziskanerplatz in Wien ein ''[[w:Büßerinnenkloster|Büßerinnenkloster]], ein ''Haus der bekehrten Frauen''. Bei diesem Kloster, das auch das ''Büßerinnenhaus'' genannt wurde, handelte sich um eine Einrichtung, die ehemaligen [[w:Hure|Prostituierten]] eine Gelegenheit zur Resozialisierung und Rückkehr ins bürgerliche Leben bot. Diese lebten hier in einer klosterähnlichen Gemeinschaft unter der Leitung einer ''[[Meisterin]]'', waren zu Bußübungen und einem Leben in dieser Gemeinschaft verpflichtet. [[w:Herzog|Herzog]] [[w:Albrecht III. (Österreich)|Albrecht III.]] von [[w:Habsburg|Österreich]] (''Albrecht mit dem Zopfe]] bestätigte dem Büßerinnenkloster im Jahr 1384 die Steuer- und Zollfreiheit und unterstellte die Einrichtung der Stadt Wien. Als Folge wurde die wirtschaftliche Aufsicht des Klosters nun vier periodisch gewählten ''[[w:Verweser|Verwesern]]'' aus der Bürgerschaft anvertraut. Eine besondere Regelung war, dass es den früheren Prostituierten erlaubt war, das Kloster wieder zu verlassen, um eine Ehe einzugehen. Für diesen Fall durfe ihnen ihre Vergangenheit nicht vorgehalten werden, ein Verstoß gegen diese Regel wurde mit einer schweren Strafe geahndet. Frauen, die rückfällig wurden, drohte allerdings der Tod durch Ertränken.<ref>Felix Czeike (Hrsg.): ''Historisches Lexikon Wien''. 1992, Bd. 1, S. 577</ref>  
    
    
Für das Büßerinnenkloster wurde eine Kapelle erbaut, die im Jahr 1387 fertig gestellt war und dem [[w:Hieronymus (Kirchenvater)|Heiligen Hieronymus]] geweiht war. In der Folge erwarb das Büßerinnenkloster von der Schreiberzeche ein Haus im ''Gäßlein'' zwischen Singerstraße und Weihburgggasse, wo zwischen 1411 und 1414 eine Wohnung für den Kaplan, der die Einrichtung betreute, errichtet wurde.<ref>Felix Czeike (Hrsg.): ''Historisches Lexikon Wien''. 1992, Bd. 1, S. 577</ref>  
Für das Büßerinnenkloster wurde eine Kapelle erbaut, die im Jahr 1387 fertig gestellt war und dem [[w:Hieronymus (Kirchenvater)|Heiligen Hieronymus]] geweiht war. In der Folge erwarb das Büßerinnenkloster von der Schreiberzeche ein Haus im ''Gäßlein'' zwischen Singerstraße und Weihburgggasse, wo zwischen 1411 und 1414 eine Wohnung für den Kaplan, der die Einrichtung betreute, errichtet wurde.<ref>Felix Czeike (Hrsg.): ''Historisches Lexikon Wien''. 1992, Bd. 1, S. 577</ref>  
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