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Nach dem Tod von Herzog Rudolf IV. traten Albrecht III. und Leopold III. gemeinsam seine Nachfolge an und dürften bis ca. 1373 zumindest nach außen hin eine einvernehmliche gemeinsame Herrschaft ausgeübt haben. | Nach dem Tod von Herzog Rudolf IV. traten Albrecht III. und Leopold III. gemeinsam seine Nachfolge an und dürften bis ca. 1373 zumindest nach außen hin eine einvernehmliche gemeinsame Herrschaft ausgeübt haben, wobei Albrecht als "Senior" fungierte. Nach mehreren vertraglichen Vereinigungen zwischen 1373 und 1379, wurde am 25. September 1379 zwischen den Herzögen im [[w:Stift Neuberg|Zisterzienserstift Neuberg]] bei [[w:Neuberg an der Mürz|Neuberg an der Mürz]] ein Hausvertrag geschlossen, in dem es zu einer Aufteilung der Herrschaften kam. Obwohl Albrecht III. diesen Vertrag nach dem Tod von Leopold III. wieder außer Kraft setzte und bis zu seinem Tod die alleinige Herrschaft ausübte, bildete dieser in der Folge die wesentliche Grundlage für die weitere Herrschaftsteilungen. Erst 1490 wurden die Territorien unter der Herrschaft der Kaiser [[Kaiser Friedrich III.|Friedrich III.]] und [[Maximilian I.]] endgültig wieder vereinigt.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 178ff.</ref> | ||
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