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Nachdem das Herzogtum Österreich unter die Herrschaft der [[w:Habsburg|Grafen von Habsburg]] gekommen war, konnten diese in der Stadt Wien, die zuvor auf der Seite des [[w:Königreich Böhmen|böhmischen Königs]] [[w:Ottokar II. Přemysl| | Nachdem das Herzogtum Österreich unter die Herrschaft der [[w:Habsburg|Grafen von Habsburg]] gekommen war, konnten diese in der Stadt Wien, die zuvor auf der Seite des [[w:Königreich Böhmen|böhmischen Königs]] [[w:Ottokar II. Přemysl|Przemysl Ottokar II.]] gestanden hatte, erst allmählich ihre Herrschaft durchsetzen.<ref>vgl. Andreas Pittler: ''Die Bürgermeister Wiens'', 2003, S. 16f.</ref> Die Stadt Wien hatte, nachdem sie unter [[Friedrich II. (HRR)|Kaiser Friedrich II.) zweimal (1237<ref group="A">Die Erhebung im April 1237 war die Folge eines Konfliktes zwischen dem Kaiser und dem damaligen Landesfürsten, [[w:Friedrich der Streitbare|Herzog Friedrich II. von Österreich ("''Friedrich dem Streitbaren''")]]. Nachdem dieser die Stadt Wien 1238 wieder unter seine Herrschaft gebracht hatte, war die Stadt Wien gezwungen, auf diesen Status zu verzichten.</ref> und 1247<ref group="A">Die Erhebung 1247 erfolgte nach dem Tod von Friedrich dem Streitbaren († 1246), als der Kaiser versuchte, die Herzogtümer Österreich und Steiermark als "erledigte" Reichslehen behandelte.</ref>) zur [[w:Reichsstadt|Reichsstadt]] beziehungsweise zur "kaiserlichen" (also nicht "reichsfreien") Stadt erhoben worden war, einen etwas unklaren Rechtsstatus. 1278 wurde Wien von [[w:Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] ein neues Stadtrecht ("Rudolfinum") verliehen. 1288 kam es unter seinem Sohn Albrecht I. zu einem Aufstand der Wiener Bürgerschaft gegen die neuen Landesfürsten, den dieser niederschlagen konnte (Ausfertigung von Treubriefen 1288). Nachdem Albrecht I. [[w:römisch-deutscher König|römisch-detuscher König]] geworden war, erhielt Wien von ihm am 12. Februar 1296 ein neues Stadtrecht, das "Albertinum I".<ref>vgl. {{Czeike|1|40|41|Albertinum}}</ref> | ||
== Bestimmungen des "Albertinums I" == | == Bestimmungen des "Albertinums I" == |
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