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Am 25. März begleiteten der Stremer Abschnittsleiter Paul Schmidt und der HJ-Bannführer Gerulf Schilcher zusammen mit einigen Hitlerjugen eine Gruppe Zwangsarbeiter vom Meierhof von Heiligenbrunn nach Reinersdorf. Unterwegs zettelte Schilcher im Haarbacher Wald ein Massaker unter rund 15 bis 20 marschunfähigen Juden an, bei dem sich auch andere Angehörige der Wachmannschaft beteiligten.<ref>{{Literatur |Autor=Eleonore Lappin-Eppel|Titel=Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen|Verlag=LIT|Ort=Wien|Datum=2010|Seiten=304 und 305|ISBN=978-3643501950}}</ref>
Am 25. März begleiteten der Stremer Abschnittsleiter Paul Schmidt und der HJ-Bannführer Gerulf Schilcher zusammen mit einigen Hitlerjugen eine Gruppe Zwangsarbeiter vom Meierhof von Heiligenbrunn nach Reinersdorf. Unterwegs zettelte Schilcher im Haarbacher Wald ein Massaker unter rund 15 bis 20 marschunfähigen Juden an, bei dem sich auch andere Angehörige der Wachmannschaft beteiligten.<ref>{{Literatur |Autor=Eleonore Lappin-Eppel|Titel=Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen|Verlag=LIT|Ort=Wien|Datum=2010|Seiten=304 und 305|ISBN=978-3643501950}}</ref>


Der erste sogenannten "Stremer Judenmordprozess" fand zwischen 29. Juli und 2. August vor dem Volksgericht in Graz statt. Abschnittsführer Paul Schmidt wurde am letzten Verhandlungstag zu 20 Jahren Kerker verurteilt. Die zum Tatzeitpunkt 16-jährigen Hitlerjungen Josef Dex (4 Jahre) und Alfred Walitsch (7 Jahre) fassten ebenfalls Gefängnisstrafen wegen Mordes aus, der SA-Mann Anton Strasser wurde wegen Beihilfe zum Mord zu sechs Jahren Kerker verurteilt.<ref name="Lappin330">{{Literatur |Autor=Eleonore Lappin-Eppel|Titel=Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen|Verlag=LIT|Ort=Wien|Datum=2010|Seiten=330|ISBN=978-3643501950}}</ref> Der Haupttäter Paul Schmidt wurde schließlich 1955 bedingt begnadigt, nachdem sich zuvor die Bevölkerung von Moschendorf für seine Begnadigung eingesetzt hatte, das eingebrachte Gnadengesuch vom Bundespräsidenten aufgrund der Schwere des Verbrechens aber abgelehnt worden war.<ref name="Lappin331">{{Literatur |Autor=Eleonore Lappin-Eppel|Titel=Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen|Verlag=LIT|Ort=Wien|Datum=2010|Seiten=331|ISBN=978-3643501950}}</ref> Der HJ-Bannführer Gerulf Schilcher hatte sich einer gerichtlichen Verfolgung entzogen, indem er nach Kriegsende untertauchte.<ref name="Lappin330" />
Der erste sogenannten "Stremer Mordprozess" fand zwischen 29. Juli und 2. August vor dem Volksgericht in Graz statt. Abschnittsführer Paul Schmidt wurde am letzten Verhandlungstag zu 20 Jahren Kerker verurteilt. Die zum Tatzeitpunkt 16-jährigen Hitlerjungen Josef Dex (4 Jahre) und Alfred Walitsch (7 Jahre) fassten ebenfalls Gefängnisstrafen wegen Mordes aus, der SA-Mann Anton Strasser wurde wegen Beihilfe zum Mord zu sechs Jahren Kerker verurteilt.<ref name="Lappin330">{{Literatur |Autor=Eleonore Lappin-Eppel|Titel=Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen|Verlag=LIT|Ort=Wien|Datum=2010|Seiten=330|ISBN=978-3643501950}}</ref> Der Haupttäter Paul Schmidt wurde schließlich 1955 bedingt begnadigt, nachdem sich zuvor die Bevölkerung von Moschendorf für seine Begnadigung eingesetzt hatte, das eingebrachte Gnadengesuch vom Bundespräsidenten aufgrund der Schwere des Verbrechens aber abgelehnt worden war.<ref name="Lappin331">{{Literatur |Autor=Eleonore Lappin-Eppel|Titel=Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen|Verlag=LIT|Ort=Wien|Datum=2010|Seiten=331|ISBN=978-3643501950}}</ref> Der HJ-Bannführer Gerulf Schilcher hatte sich einer gerichtlichen Verfolgung entzogen, indem er nach Kriegsende untertauchte.<ref name="Lappin330" />


Der Abschnittsführer des ''VI/10 - Reinersdorf'', Bruno Strebinger erschoss am 27. März einen 20-jährigen Juden, den er beim Stehlen einiger Zwiebeln erwischt hatte. Am nächsten Tag, beging er im Zuge der anlaufenden Evakuierungen der Zwangsarbeiter in Richtung Westen einen alten, marschunfähigen Mann. Einem Untergebenen, Isidor Fellner, befahl Strebinger einen weiteren ungarischen Zwangsarbeiter, der sich in einem Privathaus versteckt hatte, mit einem Hammer zu erschlagen.<ref name="Lappin331">{{Literatur |Autor=Eleonore Lappin-Eppel|Titel=Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen|Verlag=LIT|Ort=Wien|Datum=2010|Seiten=332|ISBN=978-3643501950}}</ref>
Der Abschnittsführer des ''VI/10 - Reinersdorf'', Bruno Strebinger erschoss am 27. März einen 20-jährigen Juden, den er beim Stehlen einiger Zwiebeln erwischt hatte. Am nächsten Tag, beging er im Zuge der anlaufenden Evakuierungen der Zwangsarbeiter in Richtung Westen einen alten, marschunfähigen Mann. Einem Untergebenen, Isidor Fellner, befahl Strebinger einen weiteren ungarischen Zwangsarbeiter, der sich in einem Privathaus versteckt hatte, mit einem Hammer zu erschlagen.<ref name="Lappin331">{{Literatur |Autor=Eleonore Lappin-Eppel|Titel=Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz - Todesmärsche - Folgen|Verlag=LIT|Ort=Wien|Datum=2010|Seiten=332|ISBN=978-3643501950}}</ref>


Am 26. August 1948 begann der zweite "Stremer Judenmordprozess", der eigentlich die Taten von Bruno Strebinger und Isidor Fellner und weiterer Mittäter in Reinersdorf zum Inhalt hatte. Isidor Fellner wurde zwei Tage später zu lebenslanger Haft verurteilt, Bruno Strebinger aufgrund der Schwere seiner Taten am 14. Sepember zum Tode durch den Strang. Das Richterkollegium entschied sich aber mehrheitlich für einen Antrag auf Begnadigung zu lebenslanger Haft, welcher der Bundespräsident im Jänner 1949 folgte. Strebinger wurde schließlich im März 1955 amnestiert, davor war schon Isidor Fellner im Dezember 1954 bedingt begnadigt worden. Zwei zum Tatzeitpunkt 16-jährige Hitlerjungen wurden außerdem beim Prozess 1948 zu je zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.<ref name="landesarchiv-stmk" />
Am 26. August 1948 begann der zweite "Stremer Mordprozess", der eigentlich die Taten von Bruno Strebinger, Isidor Fellner und weiterer Mittäter in Reinersdorf zum Inhalt hatte. Isidor Fellner wurde zwei Tage später zu lebenslanger Haft verurteilt, Bruno Strebinger aufgrund der Schwere seiner Taten am 14. Sepember zum Tode durch den Strang. Das Richterkollegium entschied sich aber mehrheitlich für einen Antrag auf Begnadigung zu lebenslanger Haft zu stellen, welchem der Bundespräsident im Jänner 1949 folgte. Strebinger wurde schließlich im März 1955 amnestiert, davor war schon Isidor Fellner im Dezember 1954 bedingt begnadigt worden. Zwei zum Tatzeitpunkt 16-jährige Hitlerjungen wurden außerdem beim Prozess 1948 zu je zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.<ref name="landesarchiv-stmk" />


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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