Albert III. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Nach dem Tod seines Vaters übernahm Albert (III.) die Herrschaft über die "vordere Grafschaft Görz", deren Zentrum im heutigen Osttirol lag. 1329 wurde ihm außerdem die Vormundschaft über seinen Cousin, den [[Johann Heinrich IV.|Grafen Johann (I.) Heinrich von Görz(-Tirol)]] und somit die Herrschaft über die "innere Grafschaft Görz" und weitere Herrschaften übertragen, die sein Großvater [[w:Albert I. (Görz)|Albert (I.)]] bei seinem Tod hinterlassen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 189</ref> Erbansprüche, die nach dem Tod von [[w:Heinrich von Kärnten|Herzog Heinrich von Kärnten]] auf das Herzogtum Kärnten und die Grafschaft Tirol bestanden hätten, könnten nicht behauptet werden. Im Frieden von Enns (1336) musste [[w:Johann von Böhmen|König Johann von Böhmen ("''Johann der Blinde''")]] immerhin die Rechte von Johann (I.) Heinrich, seiner Mutter Beatrix und des Grafen Albrecht (III.) und seiner Brüder (insbesondere an den Zöllen) gemäß dem Teilungsvertrag von 1271 anerkennen. Da diese Vereinbarungen in den Folgejahre nicht eingehalten wurden, schlossen Albert (III.) und sein Bruder [[Meinhard VI. (Görz)|Meinhard (VI.)]] 1339 einen Bündnisvertrag mit [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht II. von Österreich]], in dem dieser ihnen die Pfalz in Kärnten übertrug.<ref name ="baumstamm">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 195</ref>   
=== Bis 1342 ===
Nach dem Tod seines Vaters übernahm Albert (III.) die Herrschaft über die "vordere Grafschaft Görz", deren Zentrum im heutigen Osttirol lag. 1329 wurde ihm außerdem die Vormundschaft über seinen Cousin, den [[Johann Heinrich IV.|Grafen Johann (I.) Heinrich von Görz(-Tirol)]] und somit die Herrschaft über die "innere Grafschaft Görz" und weitere Herrschaften übertragen, die sein Großvater [[w:Albert I. (Görz)|Albert (I.)]] bei seinem Tod hinterlassen hatte.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 189</ref> Erbansprüche, die nach dem Tod von [[w:Heinrich von Kärnten|Herzog Heinrich von Kärnten]] auf das Herzogtum Kärnten und die Grafschaft Tirol bestanden hätten, könnten nicht behauptet werden. Im Frieden von Enns (1336) musste [[w:Johann von Böhmen|König Johann von Böhmen ("''Johann der Blinde''")]] immerhin die Rechte von Johann (I.) Heinrich, seiner Mutter Beatrix und des Grafen Albrecht (III.) und seiner Brüder (insbesondere an den Zöllen) gemäß dem Teilungsvertrag von 1271 anerkennen. Da diese Vereinbarungen in den Folgejahre nicht eingehalten wurden, schlossen Albert (III.) und sein Bruder [[Meinhard VI. (Görz)|Meinhard (VI.)]] 1339 einen Bündnisvertrag mit [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht II. von Österreich]], in dem dieser ihnen die Pfalz in Kärnten übertrug.<ref name ="baum195">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 195</ref>   


=== Der Teilungsvertrag von 1342 ===
Nach dem Tod von Johann (I.) Heinrich kamen Albert (III.) und seine Brüder [[w:Heinrich V. (Görz)|Heinrich (V.)]] und Meinhard (VI.) 1340 wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> 1342 teilten sie die Grafschaft erneut auf. Bei dieser Teilung erhielt Albert (III.) die Herrschaften in [[w:Istrien|Istrien]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]], der Restbesitz übernahmen seine Brüder zusammen. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht. Albert erhielt alle Lehen die von der Gesamtherrschaft "herrühren" und das Amt des Pfalzgrafen von Kärnten.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 196f.</ref>   
Nach dem Tod von Johann (I.) Heinrich kamen Albert (III.) und seine Brüder [[w:Heinrich V. (Görz)|Heinrich (V.)]] und Meinhard (VI.) 1340 wieder in den Besitz der gesamten Grafschaft Görz.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 194</ref> 1342 teilten sie die Grafschaft erneut auf. Bei dieser Teilung erhielt Albert (III.) die Herrschaften in [[w:Istrien|Istrien]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]], der Restbesitz übernahmen seine Brüder zusammen. Verbrieft wurde ein gegenseitiges Erbrecht für den Fall des Todes ohne Nachkommen und ein Vorverkaufsrecht. Albert erhielt alle Lehen die von der Gesamtherrschaft "herrühren" und das Amt des Pfalzgrafen von Kärnten.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 196f.</ref>   


=== Die Jahre danach ===
Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Grafen von Görz im [[w:Möllntal|Möllntal]] in der Nähe der Münzstätte in [[Obervellach]] Bergbau betrieben. Graf Albert verlieh diese Bergrechte mit Fron und Wechsel an den Bischof Heinrich von Lavant.<ref name ="baum195"/>
Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Grafen von Görz im [[w:Möllntal|Möllntal]] in der Nähe der Münzstätte in [[Obervellach]] Bergbau betrieben. Graf Albert verlieh diese Bergrechte mit Fron und Wechsel an den Bischof Heinrich von Lavant.<ref name ="baum195"/>


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