Johann von Schaunberg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Graf Johann von Schaunberg war seit 1424 Landmarschall des Herzogtums Österreich. Unter König Albrecht II. wurde er dessen Reichshofmeister.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit'', 1993, Bd. 1, S. 53f.</ref> Von Albrechts Nachfolger Friedrich III. wurde er in dieser Position zunächst übernommen. Allerdings besetzte Friedrich das Amt aber gleichzeitig mit [[Wilhelm von Pernegg|einem weiteren Hofmeister]]. Graf Johann, der zunächst zwischen dem neuen König und den österreichischen Landständen zu lavieren versuchte, trat später als Wortführer der Landstände auf, konnte aber seine Position nicht halten. Er wurde noch vor der Krönungsreise Friedrichs ins Reich als Reichshofmeister entlassen und verlor auch sein Amt als Landmarschall. Er blieb allerdings einer der Räte Friedrichs und gehörte 1442 und 1451/52 zur [[w:Verweser|Landverweserschaft]], die der König für die Zeit seiner Abwesenheit wegen der Krönungsreise ins Reich und seinen ersten Romzug eingesetzt hatte.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit'', 1993, Bd. 1, S. 54</ref>, schloss sich 1452 aber dem [[w:Mailberger|Mailberger Bund]] an.
Graf Johann von Schaunberg war seit 1424 Landmarschall des Herzogtums Österreich. Unter König Albrecht II. wurde er dessen Reichshofmeister.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit'', 1993, Bd. 1, S. 53f.</ref> Von Albrechts Nachfolger Friedrich III. wurde er in dieser Position zunächst übernommen. Allerdings besetzte Friedrich das Amt aber gleichzeitig mit [[Wilhelm von Pernegg|einem weiteren Hofmeister]]. Graf Johann, der zunächst zwischen dem neuen König und den österreichischen Landständen zu lavieren versuchte, trat später als Wortführer der Landstände auf, konnte aber seine Position nicht halten. Er wurde noch vor der Krönungsreise Friedrichs ins Reich als Reichshofmeister entlassen und verlor auch sein Amt als Landmarschall. Er blieb allerdings einer der Räte Friedrichs und gehörte 1442 und 1451/52 zur [[w:Verweser|Landverweserschaft]], die der König für die Zeit seiner Abwesenheit wegen der Krönungsreise ins Reich und seinen ersten Romzug eingesetzt hatte.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit'', 1993, Bd. 1, S. 54</ref>, schloss sich 1452 aber dem [[w:Mailberger|Mailberger Bund]] an.
Seine Ehefrau Anna war eine Schwester des Grafen Friedrich von Pettau († 1438). Nach dessen Tod wurde sein Erbe zwischen ihm und seinem Schwager Leutold geteilt. Graf Johann erhielt das steirische Marschallamt mit Zubehör und einige Herrschaften im südlichen Teil des [[w:Herzogtum Steiermark|Herzogtums Steier]]<ref group="A">Das Herzogtum Steier(mark) umfasste damals Teile der heutigen Bundesländer Steiermark und Niederösterreich und des heutigen Staates [[w:Slowenien|Slowenien]].</ref> und im [[w:Herzogtum Kärnten|Herzogtum Kärnten]]<ref group="A">Das Gebiet des Herzogtums Kärnten umfasste damals die meisten Teile des heutigen Kärnten. Einige Teile von diesem unterstanden noch bis ins 18. Jahrhundert der Herrschaft des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]]</ref>, wodurch er politischen Einfluss in beiden Herzogtümern gewann.<ref name ="schaeffer265">vgl.Roland Schäffer: ''Der steirische Adel (1282-1519)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 265</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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