Reinprecht von Wallsee der Jüngere: Unterschied zwischen den Versionen

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== Anfänge unter Ulrich von Eyczing ==
== Anfänge unter Ulrich von Eyczing ==
Nach dem Tod seines Vaters belehnte der spätere Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] nicht ihn oder seinen älteren Bruder Wolfgang, wie zu erwarten gewesen wäre, mit der "Hauptmannschaft ob der Enns", sondern den Grafen Johann von Schaunberg. Außerdem waren Reinprecht der Jüngere und Wolfgang gezwungen, dem Landesfürsten für den Fall ihres erbenlosen Todes den Rückfall ihrer Hochgerichtsbarkeit<ref group="A">Dabei handelte es sich um eine Belehnung des späteren Kaisers [[Sigismund (HRR)|Sigismund]], dessen Politik darauf abgezielt hatte, die landesfürstliche Herrschaft von Friedrichs Familie zu schwächen oder nachhaltig zu zerstören. Deswegen erhob er nicht nur "de iure" mehrere landadelige Familie in den Reichsfürsten, ohne die dafür nötige Zustimmung der zuständigen Landesfürsten einzuholen, sondern führte für weitere Adelsfamilien Belehnungen durch, die darauf abzielten, ihnen den Weg zur "Reichsfreiheit" zu ebnen oder diesen Status "de facto" zu schaffen. Friedrichs Politik war darauf ausgerichtet, die landesfürstliche Herrschaft in jenen Herzogtümern und Herrschaften, die seiner Familie unterstanden, endgültig zu festigen, weswegen sie darauf abzielte, solche Maßnahmen seines kaiserlichen Vorgängers wieder rückgängig zu machen beziehungsweise ihre Auswirkungen zu beseitigen.</ref> zuzusichern. Sie schlossen sich daraufhin dem [Mailberger Bund]] unter [[w:Ulrich von Eitzing|Ulrich von Eyczing]] an. Wie Wolfgang gehörte auch Reinprecht der Jüngere bis zum Tod des Landesfürsten [[Ladislaus Postumus|Ladislaus Postumus]] zu dessen herausragenden Räten, stand allerdings stets im Schatten seines älteren Bruders.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit'', 1993, Bd. 1, S. 250</ref>
Nach dem Tod seines Vaters belehnte der spätere Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] nicht ihn oder seinen älteren Bruder Wolfgang, wie zu erwarten gewesen wäre, mit der "Hauptmannschaft ob der Enns", sondern den Grafen Johann von Schaunberg. Außerdem waren Reinprecht der Jüngere und Wolfgang gezwungen, dem Landesfürsten für den Fall ihres erbenlosen Todes den Rückfall ihrer Hochgerichtsbarkeit<ref group="A">Dabei handelte es sich um eine Belehnung des späteren Kaisers [[Sigismund (HRR)|Sigismund]], dessen Politik darauf abgezielt hatte, die landesfürstliche Herrschaft von Friedrichs Familie zu schwächen oder nachhaltig zu zerstören. Deswegen erhob er nicht nur "de iure" mehrere landadelige Familie in den Reichsfürsten, ohne die dafür nötige Zustimmung der zuständigen Landesfürsten einzuholen, sondern führte für weitere Adelsfamilien Belehnungen durch, die darauf abzielten, ihnen den Weg zur "Reichsfreiheit" zu ebnen oder diesen Status "de facto" zu schaffen. Friedrichs Politik war darauf ausgerichtet, die landesfürstliche Herrschaft in jenen Herzogtümern und Herrschaften, die seiner Familie unterstanden, endgültig zu festigen, weswegen sie darauf abzielte, solche Maßnahmen seines kaiserlichen Vorgängers wieder rückgängig zu machen beziehungsweise ihre Auswirkungen zu beseitigen.</ref> zuzusichern. Sie schlossen sich daraufhin dem [[Mailberger Bund]] unter [[w:Ulrich von Eitzing|Ulrich von Eyczing]] an. Wie Wolfgang gehörte auch Reinprecht der Jüngere bis zum Tod des Landesfürsten [[Ladislaus Postumus|Ladislaus Postumus]] zu dessen herausragenden Räten, stand allerdings stets im Schatten seines älteren Bruders.<ref>vgl. Paul-Joachim Heinig: ''Kaiser Friedrich III. (1440–1493) in seiner Zeit'', 1993, Bd. 1, S. 250</ref>


== Nach dem Tod von Wolfgang von Wallsee ==
== Nach dem Tod von Wolfgang von Wallsee ==
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