Albert I. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herrschaften - Überblick ==
== Herrschaften - Überblick ==
Albert von Görz-Tirol herrschte seit ca. 1261 einige Jahre als Mitregent seines älteren Bruders Meinhard über die Grafschaften Tirol und Görz. Nach einem Teilungsvertrag übernahm er im März 1271 die alleinige Herrschaft über die Görzer Grafschaften.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 71f.</ref>
Albert von Görz-Tirol herrschte seit ca. 1261 einige Jahre als Mitregent seines älteren Bruders Meinhard über die Grafschaften Tirol und Görz. Nach einem Teilungsvertrag <ref group="A">In diesem Teilungsvertrag findet sich erstmals die Bezeichnung einer Grafschaft Görz, mit dem jene Gebiete und Herrschaften umfasst wurden, die an Albert fielen. Vgl. Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien". In: Franz Nikolasch (Hrsg.): ''Symposium zur Geschichte von Millstatt und Kärnten''. 1999. S. 44</ref> übernahm er im März 1271 die alleinige Herrschaft über die Görzer Grafschaften.<ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 71f.</ref>


Seit ca. 1292 dürfte Graf Albert (I.) die Herrschaft über die Görzer Grafschaften gemeinsam mit seinem älteren Sohn Heinrich (II.) ausgeübt haben. Noch vor seinem Tod legte er am 25. Oktober 1303 eine Teilung fest. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in [[w:Friaul|Friaul]], [[w:Istrien|Istrien]], [[w:Krain|Krain]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]] sowie [[Eberstein]] erhalten, sein jüngerer Sohn Albert (II.) die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im [[w:Pustertal|Pustertal]]. Diese Teilung wurde von [[Albrecht I. (HRR)|König Albrecht I.]] am 23. Jänner 1304 bestätigt. Nach Alberts Tod übernahm Heinrich (II.) aber zunächst mit der Zustimmung seines Halbbruders Albert (II.) für 5 Jahre die alleinige Herrschaft.<ref name ="baum164">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 164</ref>
Seit ca. 1292 dürfte Graf Albert (I.) die Herrschaft über die Görzer Grafschaften gemeinsam mit seinem älteren Sohn Heinrich (II.) ausgeübt haben. Noch vor seinem Tod legte er am 25. Oktober 1303 eine Teilung fest. Heinrich (II.) sollte alle Herrschaftsgebiete jenseits des Plöckenpasses in [[w:Friaul|Friaul]], [[w:Istrien|Istrien]], [[w:Krain|Krain]] und der [[w:Windische Mark|Windischen Mark]] sowie [[Eberstein]] erhalten, sein jüngerer Sohn Albert (II.) die Herrschaftsgebiete in Oberkärnten und im [[w:Pustertal|Pustertal]]. Diese Teilung wurde von [[Albrecht I. (HRR)|König Albrecht I.]] am 23. Jänner 1304 bestätigt. Nach Alberts Tod übernahm Heinrich (II.) aber zunächst mit der Zustimmung seines Halbbruders Albert (II.) für 5 Jahre die alleinige Herrschaft.<ref name ="baum164">vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 164</ref>
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== Literatur ==
== Literatur ==
* Peter Štih: ''Die Grafen von Görz als Landesherren in Görz, Krain und Istrien". In: [[w:Franz Nikolasch|Franz Nikolasch]] (Hrsg.): ''Symposium zur Geschichte von Millstatt und Kärnten 1999''. Verlag St. Leonhard, Millstatt, 1999. S. 41-54 [Stih_Die_Grafen_von_Gorz_als_Landesherre.pdf digital]
* [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000, ISBN 3-902005-04-1<ref group="A">Bisher die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Monographie zu den Grafen von Görz, quellenfundiert, aber in Bezug auf Sachlichkeit und Objektivität sind leider Abstriche zu machen.</ref>
* [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters''. Kitab, Klagenfurt, 2000, ISBN 3-902005-04-1<ref group="A">Bisher die einzige deutschsprachige wissenschaftliche Monographie zu den Grafen von Görz, quellenfundiert, aber in Bezug auf Sachlichkeit und Objektivität sind leider Abstriche zu machen.</ref>


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