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* der Mindestalkoholgehalt von Whisky 40 %vol. beträgt | * der Mindestalkoholgehalt von Whisky 40 %vol. beträgt | ||
* Whisky weder gesüßt noch aromatisiert werden darf (außer durch die Vorbelegung in einem entsprechenden Fass) | * Whisky weder gesüßt noch aromatisiert werden darf (außer durch die Vorbelegung in einem entsprechenden Fass) | ||
* [[Mälzen|Gemälztes]] Getreide nach den gesetzlichen Bestimmungen zugekauft werden darf | * [[w:Mälzen|Gemälztes]] Getreide nach den gesetzlichen Bestimmungen zugekauft werden darf | ||
* Das verwendete Wasser für die Produktion, sowie für das Verdünnen aus Österreich stammen muss, und den allg. Regelungen der Trinkwasserverordnung entspricht | * Das verwendete Wasser für die Produktion, sowie für das Verdünnen aus Österreich stammen muss, und den allg. Regelungen der Trinkwasserverordnung entspricht | ||
* das befüllte Holzfass während des gesamten Lagerzeitraums in Österreich lagert | * das befüllte Holzfass während des gesamten Lagerzeitraums in Österreich lagert |