Triptyque: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichtliche Entwicklung ==
== Geschichtliche Entwicklung ==
Fahrzeuge stellen erhebliche Werte dar und bereits mit der grenzüberschreitenden Verwendung solcher Fahrzeuge für den zuerst privaten Reiseverkehr, ergab sich die Frage, inwieweit die Zollbehörden sicherstellen konnten, das diese Fahrzeuge nicht in ein Land eingeführt, dort verkauft werden und der Staat um die Zolleinnahmen geprellt werden kann. Grundsätzlich das sicherste System war, dass der Reisende für das Fahrzeug an der Grenzeintrittsstelle eine Kaution im angemessenen Verhältnis für den Zoll des Fahrzeuges hinterlegte, die er bei Verlassen dieses Staates wieder bei der Grenzaustrittstelle beheben konnte. Dieses System war jedoch für den Fahrzeugeigentümer mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, musste er doch diese Kaution und die Aufwendungen für die einzelstaatlichen Gebühren immer bei sich führen.<ref name=AAZ1>''Das Grenzpassierscheinheft'' in ''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 30. November 1913, S. 49.</ref> Auch für die Staaten war es mit erheblichem Aufwand verbunden, da oftmals die Einreisestelle nicht gleich der Ausreisestelle war und daher ein logistisches System aufgebaut werden musste, um die Kaution fristgerecht bei der Ausreise zurückzahlen zu können.
Fahrzeuge stellen erhebliche Werte dar und bereits mit der grenzüberschreitenden Verwendung solcher Fahrzeuge für den zuerst privaten Reiseverkehr, ergab sich die Frage, inwieweit die Zollbehörden sicherstellen konnten, das diese Fahrzeuge nicht in ein Land eingeführt, dort verkauft werden und der Staat um die Zolleinnahmen geprellt werden kann. Grundsätzlich das sicherste System war, dass der Reisende für das Fahrzeug an der Grenzeintrittsstelle eine Kaution im angemessenen Verhältnis für den Zoll des Fahrzeuges hinterlegte, die er bei Verlassen dieses Staates wieder bei der Grenzaustrittstelle beheben konnte. Dieses System war jedoch für den Fahrzeugeigentümer mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, musste er doch diese Kaution und die Aufwendungen für die einzelstaatlichen Gebühren immer bei sich führen.<ref name=AAZ1>''Das Grenzpassierscheinheft'' in ''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 30. November 1913, S. 49.</ref> Auch für die Staaten war es mit erheblichem Aufwand verbunden, da oftmals die Einreisestelle nicht gleich der Ausreisestelle war und daher ein logistisches System aufgebaut werden musste, um die Kaution fristgerecht bei der Ausreise zurückzahlen zu können.<ref>''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 7. November 1909, S. 34.</ref>


Es wurde dann ursprünglich für grenzüberquerende Fahrräder ein System eingeführt mit den ''Triptyques'', welches erste Erleichterungen brachte.<ref>''Rundschau'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 17 (1900), S. 8.</ref><ref name=AIACR1 /> Später dann auch für Kraftfahrzeuge, Boote und Jachten etc. Dabei übernahm eine Ausgabestelle (z. B. Touringclub, Automobilclub etc.) in einem Land die Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme der ''Triptyques'' und haftete für die Zahlung des Zolles, falls das Fahrzeug nicht wieder ausgeführt wurde. Der Fahrzeugeigentümer bzw. -besitzer musste zuvor einen oder mehrere ''Triptyque'' (für jedes Land verschieden) anfordern, je nachdem, wie viele Länder er bereisen wollte und für jedes ein Depot (Kaution) hinterlegen und Gebühren zahlen. Dies galt jedoch nur für die Länder, die Vertragsstaaten waren oder dieses Möglichkeit auf Gegenseitigkeit anerkannten.  
Es wurde dann ursprünglich für grenzüberquerende Fahrräder ein System eingeführt mit den ''Triptyques'', welches erste Erleichterungen brachte.<ref>''Rundschau'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 17 (1900), S. 8.</ref><ref name=AIACR1 /> Später dann auch für Kraftfahrzeuge, Boote und Jachten etc. Dabei übernahm eine Ausgabestelle (z. B. Touringclub, Automobilclub etc.) in einem Land die Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme der ''Triptyques'' und haftete für die Zahlung des Zolles, falls das Fahrzeug nicht wieder ausgeführt wurde. Der Fahrzeugeigentümer bzw. -besitzer musste zuvor einen oder mehrere ''Triptyque'' (für jedes Land verschieden) anfordern, je nachdem, wie viele Länder er bereisen wollte und für jedes ein Depot (Kaution) hinterlegen und Gebühren zahlen. Dies galt jedoch nur für die Länder, die Vertragsstaaten waren oder dieses Möglichkeit auf Gegenseitigkeit anerkannten.  
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