Rudolfinische Hausordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Hintergründe für die "''Rudolfinische Hausordnung''" ==
== Hintergründe für die "''Rudolfinische Hausordnung''" ==
Über die tatsächlichen Hintergründe für die Erlassung der "''Rudolfinischen Hausordnung''" ist nichts überliefert. Ebenfalls gibt es keine Belege dafür, von wem die Initiative ausgegangen ist. Da der Zeitpunkt der Hausordnung mit der Heirat von Herzog Leopold dem Gerechten zusammenfällt, wird in der seriösen Forschung ein Zusammenhang mit seiner Volljährigkeit für wahrscheinlich gehalten.<ref name ="nieder168"/> Die Verfügung der Hausordnung, dass der Zweitälteste den Ältesten im "Krankenfall" vertreten soll, könnte zudem ein Hinweis darauf sein, dass Herzog Rudolf zu diesem Zeitpunkt bereits gesundheitlich stark angeschlagen war, was entsprechende Vorkehrungen notwendig machte<ref group="A">Die bei [[w:Wilhelm Baum|Wilhelm Baum]]: ''Rudolf IV. der Stifter'', 1996, S. 309f. aufgelisteten Belege dafür, dass es nur sein bevorstehender Tod und die Kinderlosigkeit seiner Ehe waren, weswegen Rudolf vom "Privilegium maius" Abstand nahm und eine Hausordnung, in der auch seine Brüder berücksichtigt waren, zuließ, lässt einige wesentliche Details, so zum Beispiel das Alter seiner Brüder, völlig unberücksichtigt und steht auch im Widerspruch zu Ergebnissen aus anderen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten. Dass sich Rudolf zum Beispiel angeblich oft selbst "Erzherzog" und seine Brüder nur "Herzöge" genannt hat, steht zum Beispiel im Widerspruch zu der Beobachtung, dass Albrecht und Leopold den Erzherzogtitel nur in Urkunden verwendet haben, die sie gemeinsam mit Rudolf unterzeichneten, vgl. Eva Bruckner: ''Formen der Herrschaftsrepräsentation und Selbstdarstellung habsburgischer Fürsten im Spätmittelalter'', phil. Dissertation (ungedruckt), Wien, 2009, [http://othes.univie.ac.at/5159/1/2009-01-21_9505008.pdf digital], S. 27f., 48 und, S. 136. Da stellt sich zumindest die Frage, warum sie diesen Titel nicht auch aus eigener Initiative verwendet haben, was nach Rudolfs Tod zu erwarten gewesen wäre. Hinweise, wie dass Rudolf in vielen Urkunden betont hat, dass er die "volle Gewalt" über seine Brüder ausübt oder dass er 1360 in [[Brandenburger Lehen|Seefeld]] alleine belehnt wurde, lassen sich auch mit dem Umstand, dass seine Brüder zu diesem Zeitpunkt nicht volljährig waren, schlüssig erklären.</ref>.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 168f.</ref>
Über die tatsächlichen Hintergründe für die Erlassung der "''Rudolfinischen Hausordnung''" ist nichts überliefert. Ebenfalls gibt es keine Belege dafür, von wem die Initiative ausgegangen ist. Da der Zeitpunkt der Hausordnung mit der Heirat von Herzog Leopold dem Gerechten zusammenfällt, wird in der seriösen Forschung ein Zusammenhang mit seiner Volljährigkeit für wahrscheinlich gehalten.<ref name ="nieder168"/> Die Verfügung der Hausordnung, dass der Zweitälteste den Ältesten im "Krankenfall" vertreten soll, könnte zudem ein Hinweis darauf sein, dass Herzog Rudolf zu diesem Zeitpunkt bereits gesundheitlich stark angeschlagen war, was entsprechende Vorkehrungen notwendig machte<ref group="A">Die bei [[w:Wilhelm Baum (Historiker)|Wilhelm Baum]]: ''Rudolf IV. der Stifter'', 1996, S. 309f. aufgelisteten Belege dafür, dass es nur sein bevorstehender Tod und die Kinderlosigkeit seiner Ehe waren, weswegen Rudolf vom "Privilegium maius" Abstand nahm und eine Hausordnung, in der auch seine Brüder berücksichtigt waren, zuließ, lässt einige wesentliche Details, so zum Beispiel das Alter seiner Brüder, völlig unberücksichtigt und steht auch im Widerspruch zu Ergebnissen aus anderen wissenschaftlichen Forschungsarbeiten. Dass sich Rudolf zum Beispiel angeblich oft selbst "Erzherzog" und seine Brüder nur "Herzöge" genannt hat, steht zum Beispiel im Widerspruch zu der Beobachtung, dass Albrecht und Leopold den Erzherzogtitel nur in Urkunden verwendet haben, die sie gemeinsam mit Rudolf unterzeichneten, vgl. Eva Bruckner: ''Formen der Herrschaftsrepräsentation und Selbstdarstellung habsburgischer Fürsten im Spätmittelalter'', phil. Dissertation (ungedruckt), Wien, 2009, [http://othes.univie.ac.at/5159/1/2009-01-21_9505008.pdf digital], S. 27f., 48 und, S. 136. Da stellt sich zumindest die Frage, warum sie diesen Titel nicht auch aus eigener Initiative verwendet haben, was nach Rudolfs Tod zu erwarten gewesen wäre. Hinweise, wie dass Rudolf in vielen Urkunden betont hat, dass er die "volle Gewalt" über seine Brüder ausübt oder dass er 1360 in [[Brandenburger Lehen|Seefeld]] alleine belehnt wurde, lassen sich auch mit dem Umstand, dass seine Brüder zu diesem Zeitpunkt nicht volljährig waren, schlüssig erklären.</ref>.<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte 1278–1411'', 2001, S. 168f.</ref>


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