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Nach dem Tod ihres Vaters Barbara von Wallsee gemeinsam ..... | Nach dem Tod ihres Vaters galt Barbara von Wallsee gemeinsam mit dem Grafen [[Georg II. von Schaunburg|Georg von Schaunburg]], der ein Neffe ihres Ehemannes war, als Haupterbin Der Allode ihres Vaters und jener Lehen, für die auch die weibliche Erbfolge festgelegt war. In einem Vergleich aus dem Jahr 1489 verlieh [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] ihr und ihrem Ehemann die Herrschaften Ober-Wallsee, Burgstall, Senftenberg und Seuseneck sowie das halbe Schloss Scharnstein und das Amt des Erbmarschalls von Österreich, welche bereits ihr Vater besessen hatte.<ref name ="Doblinger259">vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 259</ref> | ||
Barbara von Wallsee und ihr Ehemann versuchten außerdem in den Besitz jener Herrschaften zu gelangen, die ihrem Vater als Gegenleistung für die Abtretung der Reichsherrschaft Tybein (Duino) vom Kaiser zugesagt worden, zu dieser Zeit aber noch andersweitig verpfändet gewesen waren. 1484 erhoben sie deshalb eine Klage bei der Landschaft "ob der Enns". Nach einem Vergleich erhielten sie zumindest Seusenburg, Kogel (Neu-Attersee) und Frankenburg sowie die Erbvogtei über das Kloster Lambach, die bereits früher der Familie gehört hatte.<ref>vgl. [[w:Max Doblinger|Max Doblinger]]: ''Die Herren von Walsee'', 1906, S. 259f.</ref> | |||
Da Barbara von Wallsee und Ulrich von Schaunberg keine Kinder hinterließen, wurde Graf Georg (II.) von Schaunberg ihr Haupterbe.<ref name ="Doblinger259"/> | |||
== Literatur == | == Literatur == |
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