Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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→Straßenverkehrsrecht
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In Deutschland gibt es für ''geschlossene Ortschaften'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen. | In Deutschland gibt es für ''geschlossene Ortschaften'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen. | ||