Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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===Straßenverkehrsrecht===
===Straßenverkehrsrecht===
: ''Hauptartikel: [[Geschlossene Ortschaft]]''
*In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.
In Deutschland gibt es für ''geschlossene Ortschaften'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen.
*''[[Ortsgebiet]]'' ist der entsprechende Begriff der österreichischen [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|Straßenverkehrsordnung]].


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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