Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 14: Zeile 14:


== Deutschland ==
== Deutschland ==
== Begriff im deutschen Verwaltungsrecht ==
=== Begriff im deutschen Verwaltungsrecht ===


In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle ''Ortschaften'' eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle ''Ortschaften'' eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
Anonymer Benutzer

Navigationsmenü