Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff der Ortschaft ist in den meisten Landesgesetzen verankert. | Der Begriff der Ortschaft (bzw. [[Ortsteil]], Gemeindeteil) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Der jeweilige [[Landtag (Österreich)]] erlässt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden. | ||
Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber | Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Flur]]en oder [[Forst|Wälder]]. | ||
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert. | Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert. |