Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Ortschaft''', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist einfach ''Ort'', ist eine kleinere [[Siedlung]]. | Eine '''Ortschaft''', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist einfach ''Ort'', ist eine kleinere [[Siedlung]]. | ||
In der deutschen Rechtssprache ist ''Ortschaft'' ein wohldefinierter Begriff, und bezeichnet einen rechtlichen Status einer Siedlung - in Österreich stehen die Ausdrücke ''Ort'' und ''Ortschaft'' auch rechtlich synonym. | In der deutschen Rechtssprache ist ''Ortschaft'' ein wohldefinierter Begriff, und bezeichnet einen rechtlichen Status einer Siedlung - in Österreich stehen die Ausdrücke ''Ort'' und ''Ortschaft'' auch rechtlich synonym. | ||
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=== Begriff im deutschen Verwaltungsrecht === | === Begriff im deutschen Verwaltungsrecht === | ||
In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle ''Ortschaften'' eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Namentlich ist die Bildung von Ortschaften in den kreisangehörigen Gemeinden in [[Niedersachsen]] <ref>[http://www.jkr.jura.uni-osnabrueck.de/kommunalrecht/gonieder.pdf Niedersächsische Gemeindeordnung] (zu Ortschaften siehe ab Seite 28 der PDF-Datei; 188 kB)</ref> und [[Nordrhein-Westfalen]] vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen. | In Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle ''Ortschaften'' eingerichtet. In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Namentlich ist die Bildung von Ortschaften in den kreisangehörigen Gemeinden in [[Niedersachsen]] <ref>[http://www.jkr.jura.uni-osnabrueck.de/kommunalrecht/gonieder.pdf Niedersächsische Gemeindeordnung] (zu Ortschaften siehe ab Seite 28 der PDF-Datei; 188 kB)</ref> und [[Nordrhein-Westfalen]] vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen. | ||
Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortsrat]] (oder [[Ortschaftsrat]]), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern. | Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortsrat]] (oder [[Ortschaftsrat]]), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern. | ||
Einer Ortschaft | Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann. | ||
In Hessen werden die Begriffe [[Ortsbezirk]], [[Ortsbeirat]] und [[Ortsvorsteher]](in) verwendet. | In Hessen werden die Begriffe [[Ortsbezirk]], [[Ortsbeirat]] und [[Ortsvorsteher]](in) verwendet. | ||
[[Datei:Zeichen 310.svg|thumb|Zeichen 310]] | [[Datei:Zeichen 310.svg|thumb|Zeichen 310]] | ||
===Straßenverkehrsrecht=== | === Straßenverkehrsrecht === | ||
*In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen. | * In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen. | ||
== Österreich == | == Österreich == | ||
Der Begriff der Ortschaft (bzw. [[Ortsteil]], Gemeindeteil) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Der jeweilige [[Landtag (Österreich)]] erlässt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden. | Der Begriff der Ortschaft (bzw. [[Ortsteil]], Gemeindeteil) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Der jeweilige [[Landtag (Österreich)]] erlässt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden. | ||
Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Flur]]en oder [[Forst|Wälder]]. | Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Flur]]en oder [[Forst|Wälder]]. | ||
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert. | Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert. | ||
Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden 17.368 Ortschaften. | Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden 17.368 Ortschaften. | ||
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* [[Ortsteil]] | * [[Ortsteil]] | ||
==Einzelnachweise== | == Einzelnachweise == | ||
<references /> | <references /> | ||
==Weblinks== | == Weblinks == | ||
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* [http://www.statistik.at/web_de/statistiken/regionales/regionale_gliederungen/Ortschaften/index.html Statistik Austria-Ortschaften] | * [http://www.statistik.at/web_de/statistiken/regionales/regionale_gliederungen/Ortschaften/index.html Statistik Austria-Ortschaften] | ||
Amtlich benannte Gemendeteile in Bayern | Amtlich benannte Gemendeteile in Bayern [http://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen/02947/ Bayerisches Landeamt für Statistik und Datenverarbeitung] | ||
[[Kategorie:Siedlungsgeographie]] | [[Kategorie:Siedlungsgeographie]] |