Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Straßenverkehrsrecht ===
=== Straßenverkehrsrecht ===
[[Datei:Zeichen 310.svg|mini|Zeichen 310]]
[[Datei:Zeichen 310-50 - Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, StVO 1992.svg|mini|Zeichen 310]]
* In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel ''(Zeichen 310)'', einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen, und endet mit einer Ortstafel ''(Zeichen 311)''.
* In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland)|Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel ''(Zeichen 310)'', einem rechteckigen gelben Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen, und endet mit einer Ortstafel ''(Zeichen 311)''.


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