Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Österreich ==
== Österreich ==
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Eine Ortschaft ist heute in Österreich ein Teil einer [[Gemeinde (Österreich)|Politischen Gemeinde]]. Ausgehend von der Bundesverfassung, wo im Artikel 115, Absatz (2) die Bundesländer beauftragt wurden, für ihre Verwaltungssprengel und Selbstverwaltungskörper, das sind die Politischen Gemeinden, ein eigenes Gemeinderecht im Sinne der Artikel 116 bis 120 der Bundesverfassung zu erlassen, haben die Bundesländer als Landesgesetzgeber neun unterschiedliche, zumeist ''Gemeindeordnung'' genannte Gesetze erlassen.
Eine Ortschaft ist heute in Österreich eine administrativer Teil einer [[Gemeinde (Österreich)|Politischen Gemeinde]]. Ausgehend von der Bundesverfassung, wo im Artikel 115, Absatz (2) die Bundesländer beauftragt wurden, für ihre Verwaltungssprengel und Selbstverwaltungskörper, das sind die Politischen Gemeinden, ein eigenes Gemeinderecht im Sinne der Artikel 116 bis 120 der Bundesverfassung zu erlassen, haben die Bundesländer als Landesgesetzgeber neun unterschiedliche, zumeist ''Gemeindeordnung'' genannte Gesetze erlassen.
{{Zitat
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  |Text=Soweit nicht ausdrücklich eine Zuständigkeit des Bundes festgesetzt ist, hat die Landesgesetzgebung das Gemeinderecht nach den Grundsätzen der folgenden Artikel dieses Abschnittes zu regeln.
  |Text=Soweit nicht ausdrücklich eine Zuständigkeit des Bundes festgesetzt ist, hat die Landesgesetzgebung das Gemeinderecht nach den Grundsätzen der folgenden Artikel dieses Abschnittes zu regeln.
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=== Definition ===
=== Definition ===
Der Begriff der Ortschaft wird in jedem Bundesland abweichend definiert. Allgemein gilt, dass es sich dabei um eine zusammenhängende Siedlung innerhalb des Gemeindegebietes handelt, die rechtlich unselbständig ist.
Der Begriff der Ortschaft wird in jedem Bundesland abweichend definiert. Allgemein gilt, dass es sich dabei um eine zusammenhängende Siedlung innerhalb des Gemeindegebietes handelt, die rechtlich unselbständig ist. Abhängig vom Bundesland werden der Ortschaft einmal mehr und einmal weniger administrative Funktionen zugesprochen, wofür teilweise ein Ortsvorsteher und ein Ortsausschuss eingerichtet werden kann.


==== Burgenland ====
==== Burgenland ====
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|Quelle={{§|3|Wiener Stadtverfassung|LrW|DokNr=LWI40005597}} Artikel (1) Wiener Stadtverfassung, Erstes Hauptstück, 1. Abschnitt, § 3: Einteilung in Bezirke
|Quelle={{§|3|Wiener Stadtverfassung|LrW|DokNr=LWI40005597}} Artikel (1) Wiener Stadtverfassung, Erstes Hauptstück, 1. Abschnitt, § 3: Einteilung in Bezirke
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Die Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus dem Bezirkseinteilungsgesetz. In den Bezirken sind Bezirksvorsteher, Bezirksvertretungen und Ausschüsse der Bezirksvertretungen eingerichtet.
Die Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus dem Bezirkseinteilungsgesetz. In den Bezirken müssen Bezirksvorsteher, Bezirksvertretungen und Ausschüsse der Bezirksvertretungen eingerichtet werden.


=== Geschichte ===
=== Geschichte ===
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=== Straßenverkehrsordnung ===
=== Straßenverkehrsordnung ===
[[Datei:Hinweiszeichen 17a.svg|mini|Hinweiszeichen 17a]]
Die österreichische StVO bezeichnet als ''Ortsgebiet'' jene (öffentlichen) Straßen, die zwischen den [[Ortstafel (Österreich)|Ortstafeln]] liegen, die ''Ortsbeginn'' und ''Ortsende'' (diese steht links der Fahrbahn, weist eine roten Diagonalstrich auf und bildet oft die Rückseite der Ortsbeginn-Tafel für die gegenläufige Fahrtrichtung) anzeigen. Beide Tafeln haben rundum einen blauen Rand. An ein Ortsgebiet kann unmittelbar das eines Nachbarorts anschließen.
Die österreichische StVO bezeichnet als ''Ortsgebiet'' jene (öffentlichen) Straßen, die zwischen den [[Ortstafel (Österreich)|Ortstafeln]] liegen, die ''Ortsbeginn'' und ''Ortsende'' (diese steht links der Fahrbahn, weist eine roten Diagonalstrich auf und bildet oft die Rückseite der Ortsbeginn-Tafel für die gegenläufige Fahrtrichtung) anzeigen. Beide Tafeln haben rundum einen blauen Rand. An ein Ortsgebiet kann unmittelbar das eines Nachbarorts anschließen.


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