Nutztierhaltung der Herrschaft Königshof: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Andre Roffin (1590-1648) ====
==== Andre Roffin (1590-1648) ====
Steinmetzmeister und Richter in kaiserlich Steinbruch
Steinmetzmeister und Richter in kaiserlich Steinbruch
Es ist auch bey dieser Banntaiding geschlossen worden, weilen Sie viel Vieh halten u. keine eigene Weide haben (!) dadurch dann großer Schaden öfters
beschehen, dass Ihnen Ihre Gnaden ein Viehweide im Traxlgraben wollen außwiegen laßen, daß Sie doch den jungen Mais und Walt bei Strafe kein Schaden zufügen zu einer Erkenntnis u. Recognition (als Anerkennung) sollen Sie
jährl. deßwegen am St. Bernhardts�fest ein gutes Khalb nach H. Creuz lie�fern, dießes aber geschieht nach Ihrer
Gnaden Wohlgefallen u. solang es dero�selben beliebt.
Die Schweine seint in Steinbruch ganz
schädl., dahero seint sie völligen abzu�schaffen, od. in deren Ställen zu ernähren.
Es haben sich v. Zeit anhero in dem
Steinbruch viel unruhige, muthwillige
Leuth u. schlimberes Gsindtl aufge�halten, auch waß Federung u. Schleiff
geben wirdt, weilen dann dießes nicht zu�gedulden. Und damit wieder Ruhe u. Frie�den ist, also würdet hiermit einem jedwe�den Hausgeseßenen bey Strafe 3 fl aufer�legt, daß niemand einen Inwohner an�u. aufnehmen solle, ohne Vor-wißen
u. Begrüßung des Richters, welcher
solches hernach dem Herrn Verwalther
andeuten solle. Etliche Tag das Jahr
durch, auf des Herrn Verwalters Anforde�rung, sollen die Inwohner schuldig
sein, der Herrschaft Handt-Roboth zu
leisten...


== Weideflächen ==
== Weideflächen ==
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