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==== Andre Roffin (1590-1648) ==== | ==== Andre Roffin (1590-1648) ==== | ||
Steinmetzmeister und Richter in kaiserlich Steinbruch | Steinmetzmeister und Richter in kaiserlich Steinbruch | ||
Es ist auch bey dieser Banntaiding geschlossen worden, weilen Sie viel Vieh halten u. keine eigene Weide haben (!) dadurch dann großer Schaden öfters | |||
beschehen, dass Ihnen Ihre Gnaden ein Viehweide im Traxlgraben wollen außwiegen laßen, daß Sie doch den jungen Mais und Walt bei Strafe kein Schaden zufügen zu einer Erkenntnis u. Recognition (als Anerkennung) sollen Sie | |||
jährl. deßwegen am St. Bernhardts�fest ein gutes Khalb nach H. Creuz lie�fern, dießes aber geschieht nach Ihrer | |||
Gnaden Wohlgefallen u. solang es dero�selben beliebt. | |||
Die Schweine seint in Steinbruch ganz | |||
schädl., dahero seint sie völligen abzu�schaffen, od. in deren Ställen zu ernähren. | |||
Es haben sich v. Zeit anhero in dem | |||
Steinbruch viel unruhige, muthwillige | |||
Leuth u. schlimberes Gsindtl aufge�halten, auch waß Federung u. Schleiff | |||
geben wirdt, weilen dann dießes nicht zu�gedulden. Und damit wieder Ruhe u. Frie�den ist, also würdet hiermit einem jedwe�den Hausgeseßenen bey Strafe 3 fl aufer�legt, daß niemand einen Inwohner an�u. aufnehmen solle, ohne Vor-wißen | |||
u. Begrüßung des Richters, welcher | |||
solches hernach dem Herrn Verwalther | |||
andeuten solle. Etliche Tag das Jahr | |||
durch, auf des Herrn Verwalters Anforde�rung, sollen die Inwohner schuldig | |||
sein, der Herrschaft Handt-Roboth zu | |||
leisten... | |||
== Weideflächen == | == Weideflächen == |
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