Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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→Königshof, der Herrschaftssitz, wird Ortsteil von Kaisersteinbruch
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1903 wurde durch ministerielle Verordnung die Selbständigkeit der Gemeinde Königshof - als Sitz der Herrschaft - aufgehoben und der Gemeindeverwaltung Kaisersteinbruch einverleibt. ''Das war für die Zisterzienser der undenkbare Fall''. | Ein jahrelanger Prozeß führte dazu, dass das an Grund und Boden wohl dreitausendmal größere und Jahrhunderte länger bestehende Königshof, der von ihm gegründeten Ortschaft Kaisersteinbruch untergeordnet und Kaisersteinbruch selbst zur Gemeinde erhoben wurde. 1903 wurde durch ministerielle Verordnung die Selbständigkeit der Gemeinde Königshof - als Sitz der Herrschaft - aufgehoben und der Gemeindeverwaltung Kaisersteinbruch einverleibt. ''Das war für die Zisterzienser der undenkbare Fall''. | ||
===Experiment wird beendet=== | ===Experiment wird beendet=== |