Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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→Eigenständige Viertellade, incorporiert Winden und Sommerein
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[[Bild:Zunftfahne.JPG|thumb|upright|Zunftfahne von 1650]] | [[Bild:Zunftfahne.JPG|thumb|upright|Zunftfahne von 1650]] | ||
Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der Hauptlade in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Das kaiserliche Privileg der [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die Herrschaft, das Stift Heiligenkreuz. Denn - diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz. | Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der Hauptlade in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Das kaiserliche Privileg der [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die Herrschaft, das Stift Heiligenkreuz. Denn - diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz. | ||
Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte die Form des Zusammenlebens. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde Meister [[Andre Ruffini]]. | |||
Der so genannte ''Adlerstreit'' um die Anbringung des Kaiseradlers im Ort und auf dem Kirchturm gipfelte 1652 bei der Kirchweihe. Eine vom Abt eingesetzte Kommission tagte daraufhin - ohne Kenntnis und Mitwirkung der Kaisersteinbrucher Meister - um sämtliche Forderungen des Abtes zu erfüllen. Die Bewohner, nun Untertanen des Stiftes Heiligenkreuz, und zum Gehorsam verpflichtet, hatten für Steinbrüche, Haus- und Gartengrundstücke Pacht zu zahlen. | Der so genannte ''Adlerstreit'' um die Anbringung des Kaiseradlers im Ort und auf dem Kirchturm gipfelte 1652 bei der Kirchweihe. Eine vom Abt eingesetzte Kommission tagte daraufhin - ohne Kenntnis und Mitwirkung der Kaisersteinbrucher Meister - um sämtliche Forderungen des Abtes zu erfüllen. Die Bewohner, nun Untertanen des Stiftes Heiligenkreuz, und zum Gehorsam verpflichtet, hatten für Steinbrüche, Haus- und Gartengrundstücke Pacht zu zahlen. | ||
Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand III.]] bestätigte am 13. Dez. 1650 die [[Handwerksordnung]] mit dem Bild der großen Zunftfahne für die Kaisersteinbrucher Bruderschaft. | Kaiser [[Ferdinand III. (HRR)|Ferdinand III.]] bestätigte am 13. Dez. 1650 die [[Handwerksordnung]] mit dem Bild der großen Zunftfahne für die Kaisersteinbrucher Bruderschaft. | ||
===Befreiung von jeglicher militärischer Einquartierung === | ===Befreiung von jeglicher militärischer Einquartierung === |