Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Die beiden Siegel von 1801 zeigen auf, dass die Herrschaft statt Kaisersteinbruch die Bezeichnung ''HEILIGENKREUZER STEINBRUCH'' für das Handwerk durchsetzen konnte.
Die beiden Siegel von 1801 zeigen auf, dass die Herrschaft statt Kaisersteinbruch die Bezeichnung ''HEILIGENKREUZER STEINBRUCH'' für das Handwerk durchsetzen konnte.
[[Bild:Heiligenkreuz Schwurhand.JPG|thumb|upright|Schwurhand der Heiligenkreuzer]]
[[Bild:Zunftfahne.JPG|thumb|upright|Zunftfahne von 1650]]


===Eigenständige Viertellade, incorporiert Winden und Sommerein===
===Eigenständige Viertellade, incorporiert Winden und Sommerein===
[[Bild:Heiligenkreuz Schwurhand.JPG|thumb|upright|Schwurhand der Heiligenkreuzer]]
[[Bild:Zunftfahne.JPG|thumb|upright|Zunftfahne von 1650]]
Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der [[Dom von Wiener Neustadt|Hauptlade]] in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Das kaiserliche Privileg der  [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die Herrschaft, das Stift Heiligenkreuz. Denn - diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz.
Am 13. Juni 1576, beim Bau von [[Schloss Neugebäude]], wurde ''der neue Steinbruch am Leythaberg'' erstmals urkundlich erwähnt. 1617 erhielt die [[Steinmetzbruderschaft|Bruderschaft]] der Kaisersteinbrucher Meister den Status einer [[Zunftlade|Viertellade]], die der [[Dom von Wiener Neustadt|Hauptlade]] in [[Wiener Neustadt]] zugeordnet war. Das kaiserliche Privileg der  [[Handwerksordnung]] regelte das Zusammenleben. Vor allem die regelmäßig stattfindenden [[Zunfttruhe|Zusammenkünfte]] waren ein Ärgernis für die Herrschaft, das Stift Heiligenkreuz. Denn - diese [[Magistri Comacini|italienischen Meister]] waren einzig dem [[Römisch-deutscher Kaiser|Römischen Kaiser]] untertan. Sie stellten sich unter den Schutz des obersten Landesherrn als Vertreter Gottes auf Erden, keinesfalls einer anderen Instanz wie dem Abt des Stift Heiligenkreuz.


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