Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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→Stiftsverwaltung im Schloss Königshof
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=== Stiftsverwaltung im Schloss Königshof === | === Stiftsverwaltung im Schloss Königshof === | ||
Vom 1. Jänner 1601 bis 1912 befand sich im Schloss Königshof die herrschaftliche Verwaltung für umliegende Besitzungen des Stiftes Heiligenkreuz, höchste Instanz war der Verwalter als Vertreter des Abtes. Hier wurde allumfassend das Leben der Untertanen bestimmt, die Steinmetzen wollten ihre [[Handwerk]]s-[[Freiheit]]en leben, das Stift forderte [[Gehorsam]] ein. Bis | Vom 1. Jänner 1601 bis 1912 befand sich im Schloss Königshof die herrschaftliche Verwaltung für umliegende Besitzungen des Stiftes Heiligenkreuz, höchste Instanz war der Verwalter als Vertreter des Abtes. Hier wurde allumfassend das Leben der Untertanen bestimmt, die Steinmetzen wollten ihre [[Handwerk]]s-[[Freiheit]]en leben, das Stift forderte [[Gehorsam]] ein. Bis zuletzt der Grund für schwere Konflikte. | ||
Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte die Form des Zusammenlebens. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde Meister [[Andre Ruffini]]. | Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte die Form des Zusammenlebens. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde Meister [[Andre Ruffini]]. |