Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen
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→Stiftsverwaltung im Schloss Königshof
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Vom 1. Jänner 1601 bis 1912 befand sich im Schloss Königshof die herrschaftliche Verwaltung für umliegende Besitzungen des Stiftes Heiligenkreuz, höchste Instanz war der Verwalter als Vertreter des Abtes. Hier wurde allumfassend das Leben der Untertanen bestimmt, die Steinmetzen wollten ihre [[Handwerk]]s-[[Freiheit]]en leben, das Stift forderte [[Gehorsam]] ein. Bis zuletzt der Grund für schwere Konflikte. | Vom 1. Jänner 1601 bis 1912 befand sich im Schloss Königshof die herrschaftliche Verwaltung für umliegende Besitzungen des Stiftes Heiligenkreuz, höchste Instanz war der Verwalter als Vertreter des Abtes. Hier wurde allumfassend das Leben der Untertanen bestimmt, die Steinmetzen wollten ihre [[Handwerk]]s-[[Freiheit]]en leben, das Stift forderte [[Gehorsam]] ein. Bis zuletzt der Grund für schwere Konflikte. | ||
Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte | Am 8. Juni 1634, Gerichtstag im Steinbruch, legte Abt Michael Schnabel das erste [[Weistum|Bannbüchel]] vor. Es regelte das Zusammenleben. Ein Punkt daraus, sie sollen einen [[Richter]] und vier [[Geschworener|Geschworene]] haben, die nach [[Billigkeit]] handeln sollen, dem Armen wie dem Reichen. Erster Richter wurde [[Andre Ruffini]]. | ||
Der so genannte ''Adlerstreit'' um die Anbringung des Kaiseradlers im Ort und auf dem Kirchturm gipfelte 1652 bei der Kirchweihe. Eine vom Abt eingesetzte Kommission tagte daraufhin – ohne Kenntnis und Mitwirkung der Kaisersteinbrucher Meister – um sämtliche Forderungen des Abtes zu erfüllen. Die Bewohner, nun Untertanen des Stiftes Heiligenkreuz, und zum Gehorsam verpflichtet, hatten für Steinbrüche, Haus- und Gartengrundstücke Pacht zu zahlen. | Der so genannte ''Adlerstreit'' um die Anbringung des Kaiseradlers im Ort und auf dem Kirchturm gipfelte 1652 bei der Kirchweihe. Eine vom Abt eingesetzte Kommission tagte daraufhin – ohne Kenntnis und Mitwirkung der Kaisersteinbrucher Meister – um sämtliche Forderungen des Abtes zu erfüllen. Die Bewohner, nun Untertanen des Stiftes Heiligenkreuz, und zum Gehorsam verpflichtet, hatten für Steinbrüche, Haus- und Gartengrundstücke Pacht zu zahlen. |