Erster Österreichischer Berufstauchlehrer Verband: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband''' (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben.
Der '''Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband''' (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben.


Neben dem '''Sporttauchsektor''' ist der EOBV auch auf internationaler '''professioneller''' Tauchebene tätig und arbeitet aktiv am Erhalt und der Verbesserung der Internationalen Tauchstandards mit.
Neben dem Sporttauchsektor ist der EOBV auch auf internationaler professioneller Tauchebene tätig und arbeitet aktiv am Erhalt und der Verbesserung der Internationalen Tauchstandards mit.


{| class="wikitable"
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|'''[[Rechtsform]]:'''
|[[Rechtsform]]:  
|Eingetragener Verein
|Eingetragener Verein


ZVR Zahl: 581236810
ZVR Zahl: 581236810
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|[[Gründung (Recht)|'''Gründung''']]''':'''
|[[Gründung (Recht)|Gründung]]:  
|1985
|1985
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|[[Wirtschaftszweig|'''Bereich''']]''':'''
|[[Wirtschaftszweig|Bereich]]:
|Tauchen, Staatliche  Ausbildungseinrichtung
|Tauchen, Staatliche  Ausbildungseinrichtung
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|'''[[Website]]:'''
|[[Website]]:  
|www.eobv.at
|www.eobv.at
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== Gründung ==
== Gründung ==
Gegründet wurde der '''EOBV''', damals noch '''1. ÖBV''', im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster und bisher einziger Tauchverband eine '''staatliche Ermächtigung''' für die Ausbildung von Tauchern.  
Gegründet wurde der '''EOBV''', damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster und bisher einziger Tauchverband eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern.  


== Mitbegründung der CEDIP ==
== Mitbegründung der CEDIP ==
Der EOBV gilt als einer der Mitbegründer der im Jahre '''1992''' gegründeten  '''CEDIP''' (Committee of european professional diving instructors) und ist seit dessen Entstehung bis heute aktiv am professionellen europäischen Tauchsektor tätig.
Der EOBV gilt als einer der Mitbegründer der im Jahre 1992 gegründeten  CEDIP (Committee of european professional diving instructors) und ist seit dessen Entstehung bis heute aktiv am professionellen europäischen Tauchsektor tätig.


(Internetauftritt der CEDIP: www.cedip.org)
(Internetauftritt der CEDIP: www.cedip.org)


== Umstrukturierung im öffentlichen Auftritt ==
Mit dem Erhalt der staatlichen Ermächtigung im Jahre 2008 kam es auch zeitgleich zu einer Umstrukturierung des öffentlichen Auftrittes. So wurde der damals als '''1. ÖBV''' eingetragene Verband nun als '''EOBV''' bezeichnet. Zudem gab es eine Modernisierung des Verbandslogos und eine Einheitliche Werbestruktur.


== Die Vereinsstruktur des Verbandes    ==
== Die Vereinsstruktur des Verbandes    ==
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== Aufgaben des EOBV ==
== Aufgaben des EOBV ==
Eine der wesentlichsten Aufgaben des EOBV sind die '''Förderung und Ausarbeitung''' internationaler Standards im Sporttauchsektor sowie auf professioneller Tauchebene.
Eine der wesentlichsten Aufgaben des EOBV sind die Förderung und Ausarbeitung internationaler Standards im Sporttauchsektor sowie auf professioneller Tauchebene.


'''Grundliegende Tätigkeiten des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrerverbandes:'''
Grundliegende Tätigkeiten des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrerverbandes:


''Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg''
''Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg''
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== Aufgaben der Prüfungskommission ==
== Aufgaben der Prüfungskommission ==
Ein Taucher legt beim '''EOBV''' eine Prüfung für den Ingenieurstaucher, Forschungstaucher, oder Tauchlehrer etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit '''Orts- und Datumsangaben''' dem Staat zuvor melden. Zudem muss eine '''Prüfungskommission''' bestellt werden, welche die praktische sowie die theoretische Prüfung auf professioneller Ebene begleitet.
Ein Taucher legt beim EOBV eine Prüfung für den Ingenieurstaucher, Forschungstaucher, oder Tauchlehrer etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit Orts- und Datumsangaben dem Staat zuvor melden. Zudem muss eine Prüfungskommission bestellt werden, welche die praktische sowie die theoretische Prüfung auf professioneller Ebene begleitet.


== Staatliche Ermächtigung ==
== Staatliche Ermächtigung ==
Nach Jahrzehntelanger Tätigkeit im Sporttauchsektor erhielt der Verband 2008 als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung'''.''' Hierdurch wurde das fundierte Ausbildungssystem des EOBV als grundlegender Ausbildungsweg in den '''staatlichen Tauchausbildungen''' aufgenommen (z.B. Militär, Polizei...).
Nach Jahrzehntelanger Tätigkeit im Sporttauchsektor erhielt der Verband 2008 als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung. Hierdurch wurde das fundierte Ausbildungssystem des EOBV als grundlegender Ausbildungsweg in den staatlichen Tauchausbildungen aufgenommen (z.B. Militär, Polizei...).




'''Wie sieht dies rechtlich aus:''' Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres '''vorgelegten Lehrplanes''', der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (='''Rechtsnorm''') ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende '''ZEUGNISSE''' auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der '''EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen''' haben '''RECHTSCHARAKTER'''.
Wie sieht dies rechtlich aus: Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres vorgelegten Lehrplanes, der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (=Rechtsnorm) ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende ZEUGNISSE auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben RECHTSCHARAKTER.




Das danach ausgestellte '''Zeugni'''s bescheinigt dem Schüler nun '''eine rechtliche Berufsausbildung.''' Ähnlich wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das '''Wirtschaftsförderungs-Institut''' die staatliche Ermächtigung besitzt.
Das danach ausgestellte Zeugnis bescheinigt dem Schüler nun eine rechtliche Berufsausbildung. Ähnlich wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das Wirtschaftsförderungs-Institut die staatliche Ermächtigung besitzt.


''In Folge dessen wurde der EOBV mit 2008 eine '''„Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“'''''
''In Folge dessen wurde der EOBV mit 2008 eine „Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“''


== Ausbildungsweg ==
== Ausbildungsweg ==
Der Ausbildungsweg des '''EOBV''' richtet sich in seiner Mindestanforderung '''an internationale Standards (ISO Normen)''' sowie auf Grund der Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern über dem Sporttauchstandard hinaus an '''gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen.'''
Der Ausbildungsweg des EOBV richtet sich in seiner Mindestanforderung an internationale Standards (ISO Normen) sowie auf Grund der Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern über dem Sporttauchstandard hinaus an gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen.




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== Sporttauchen ==
== Sporttauchen ==
'''EOBV 1*''' – Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1)
EOBV 1* – Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1)


Ziel der '''Ausbildung zum Taucher 1*''' ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden.
Ziel der Ausbildung zum Taucher 1* ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden.




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'''EOBV 2*''' – Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2)
EOBV 2* – Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2)


Ziel der '''Ausbildung zum Taucher 2**''' ist die Fähigkeit,
Ziel der Ausbildung zum Taucher 2** ist die Fähigkeit,


selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren.
selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren.




'''EOBV 3*''' - Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen
EOBV 3* - Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen


Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, '''Tauchgänge bis 30m''' sicher und kontrolliert zu absolvieren.
Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, Tauchgänge bis 30m sicher und kontrolliert zu absolvieren.




'''EOBV 4****''' – Tauchgruppenleiter gem. ISO 24801-3 (vormals EN 14153-3)
EOBV 4**** – Tauchgruppenleiter gem. ISO 24801-3 (vormals EN 14153-3)


Ziel der '''Ausbildung zum Taucher 4'''**** ist die Fähigkeit, eine Tauchgruppe bis maximal
Ziel der Ausbildung zum Taucher 4**** ist die Fähigkeit, eine Tauchgruppe bis maximal


40m sicher und kontrolliert zu führen.
40m sicher und kontrolliert zu führen.




'''Sonderthemen'''
Sonderthemen


Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe
Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe
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'''Tauchlehrer Assistent'''
Tauchlehrer Assistent  


(Signalperson gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''
(Signalperson gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)''


Voraussetzung ist der '''absolvierte''' 4****-Kurs oder eine '''äquivalente Ausbildung'''. '''Das Mindestalter beträgt 19 Jahre'''.
Voraussetzung ist der absolvierte 4****-Kurs oder eine equivalente Ausbildung. Das Mindestalter beträgt 19 Jahre.




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