Erster Österreichischer Berufstauchlehrer Verband: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Erster Österreichischer Berufstauchlehrer Verband (Quelltext anzeigen)
Version vom 25. April 2022, 10:18 Uhr
, 25. April 2022entfettenn 2
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(entfettenn 2) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Der '''Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband''' (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben. | Der '''Erste Österreichische Berufstauchlehrer Verband''' (EOBV) ist ein Zusammenschluss von gewerblichen Tauchlehrern die es sich zur Aufgabe machen welteinheitliche und anerkannte Ausbildungsrichtlinien für den Tauchsport nach neuestem Stand auszuarbeiten, um sie an Tauchschüler, Taucher und Tauchlehrer weiterzugeben. | ||
Neben dem | Neben dem Sporttauchsektor ist der EOBV auch auf internationaler professioneller Tauchebene tätig und arbeitet aktiv am Erhalt und der Verbesserung der Internationalen Tauchstandards mit. | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
| | |[[Rechtsform]]: | ||
|Eingetragener Verein | |Eingetragener Verein | ||
ZVR Zahl: 581236810 | ZVR Zahl: 581236810 | ||
|- | |- | ||
|[[Gründung (Recht)| | |[[Gründung (Recht)|Gründung]]: | ||
|1985 | |1985 | ||
|- | |- | ||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
| | | | ||
|- | |- | ||
|[[Wirtschaftszweig| | |[[Wirtschaftszweig|Bereich]]: | ||
|Tauchen, Staatliche Ausbildungseinrichtung | |Tauchen, Staatliche Ausbildungseinrichtung | ||
|- | |- | ||
| | |[[Website]]: | ||
|www.eobv.at | |www.eobv.at | ||
|- | |- | ||
Zeile 31: | Zeile 31: | ||
== Gründung == | == Gründung == | ||
Gegründet wurde der '''EOBV''', damals noch | Gegründet wurde der '''EOBV''', damals noch 1. ÖBV, im Jahre 1985. Im Jahre 2008 erhielt der EOBV als erster und bisher einziger Tauchverband eine staatliche Ermächtigung für die Ausbildung von Tauchern. | ||
== Mitbegründung der CEDIP == | == Mitbegründung der CEDIP == | ||
Der EOBV gilt als einer der Mitbegründer der im Jahre | Der EOBV gilt als einer der Mitbegründer der im Jahre 1992 gegründeten CEDIP (Committee of european professional diving instructors) und ist seit dessen Entstehung bis heute aktiv am professionellen europäischen Tauchsektor tätig. | ||
(Internetauftritt der CEDIP: www.cedip.org) | (Internetauftritt der CEDIP: www.cedip.org) | ||
== Die Vereinsstruktur des Verbandes == | == Die Vereinsstruktur des Verbandes == | ||
Zeile 55: | Zeile 53: | ||
== Aufgaben des EOBV == | == Aufgaben des EOBV == | ||
Eine der wesentlichsten Aufgaben des EOBV sind die | Eine der wesentlichsten Aufgaben des EOBV sind die Förderung und Ausarbeitung internationaler Standards im Sporttauchsektor sowie auf professioneller Tauchebene. | ||
Grundliegende Tätigkeiten des Ersten Österreichischen Berufstauchlehrerverbandes: | |||
''Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg'' | ''Ausbildung von Sporttauchern nach vorgegebenem einheitlichem Ausbildungsweg'' | ||
Zeile 72: | Zeile 70: | ||
== Aufgaben der Prüfungskommission == | == Aufgaben der Prüfungskommission == | ||
Ein Taucher legt beim | Ein Taucher legt beim EOBV eine Prüfung für den Ingenieurstaucher, Forschungstaucher, oder Tauchlehrer etc. ab. Der Verband muss diese Prüfung mit Orts- und Datumsangaben dem Staat zuvor melden. Zudem muss eine Prüfungskommission bestellt werden, welche die praktische sowie die theoretische Prüfung auf professioneller Ebene begleitet. | ||
== Staatliche Ermächtigung == | == Staatliche Ermächtigung == | ||
Nach Jahrzehntelanger Tätigkeit im Sporttauchsektor erhielt der Verband 2008 als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung | Nach Jahrzehntelanger Tätigkeit im Sporttauchsektor erhielt der Verband 2008 als erster Tauchverband in Österreich eine staatliche Ermächtigung. Hierdurch wurde das fundierte Ausbildungssystem des EOBV als grundlegender Ausbildungsweg in den staatlichen Tauchausbildungen aufgenommen (z.B. Militär, Polizei...). | ||
Wie sieht dies rechtlich aus: Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres vorgelegten Lehrplanes, der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss, per Bescheid (=Rechtsnorm) ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch entsprechende ZEUGNISSE auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben RECHTSCHARAKTER. | |||
Das danach ausgestellte | Das danach ausgestellte Zeugnis bescheinigt dem Schüler nun eine rechtliche Berufsausbildung. Ähnlich wie die Meisterprüfung eines Lehrberufes, wofür das Wirtschaftsförderungs-Institut die staatliche Ermächtigung besitzt. | ||
''In Folge dessen wurde der EOBV mit 2008 eine | ''In Folge dessen wurde der EOBV mit 2008 eine „Staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung“'' | ||
== Ausbildungsweg == | == Ausbildungsweg == | ||
Der Ausbildungsweg des | Der Ausbildungsweg des EOBV richtet sich in seiner Mindestanforderung an internationale Standards (ISO Normen) sowie auf Grund der Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern über dem Sporttauchstandard hinaus an gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen. | ||
Zeile 94: | Zeile 92: | ||
== Sporttauchen == | == Sporttauchen == | ||
EOBV 1* – Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1) | |||
Ziel der | Ziel der Ausbildung zum Taucher 1* ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden. | ||
Zeile 102: | Zeile 100: | ||
EOBV 2* – Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 (vormals EN 14153-2) | |||
Ziel der | Ziel der Ausbildung zum Taucher 2** ist die Fähigkeit, | ||
selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren. | selbständig mit einem gleichwertigen Partner (Taucher 2**) Tauchgänge bis 20m sicher und kontrolliert zu absolvieren. | ||
EOBV 3* - Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen | |||
Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, | Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, Tauchgänge bis 30m sicher und kontrolliert zu absolvieren. | ||
EOBV 4**** – Tauchgruppenleiter gem. ISO 24801-3 (vormals EN 14153-3) | |||
Ziel der | Ziel der Ausbildung zum Taucher 4**** ist die Fähigkeit, eine Tauchgruppe bis maximal | ||
40m sicher und kontrolliert zu führen. | 40m sicher und kontrolliert zu führen. | ||
Sonderthemen | |||
Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe | Tieftauchen / Tauchen über 20m Tiefe | ||
Zeile 160: | Zeile 158: | ||
Tauchlehrer Assistent | |||
(Signalperson gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)'' | (Signalperson gemäß ''FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007)'' | ||
Voraussetzung ist der | Voraussetzung ist der absolvierte 4****-Kurs oder eine equivalente Ausbildung. Das Mindestalter beträgt 19 Jahre. | ||