Helmhard VIII. Jörger von Tollet: Unterschied zwischen den Versionen

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Helmhard Jörger, seit 1577 Freiherr von Tollet, hielt sich längere Zeit am Hof des Kurfürsten Johann von Sachsen auf. 1565 wurde er Rat der "niederösterreichischen" Hofkammer, 1568 ihr Präsident.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 451f.</ref><ref name ="harrer452"/> Seinen Wohnsitz hatte er gewöhnlich in [[Wien]] oder in [[w:Praha|Prag]], von wo aus er seinen Verpflichten gegenüber dem Hof nachkam. Wiederholt nahm er als kaiserlicher Kommissär an den Landtagen im Herzogtum Österreich ob der Enns statt. Daneben kümmerte er sich jedoch auch um seine eigenen Besitzungen. Im Almtal (heute Teil von Oberösterreich) baute er eine florierende Sensenindustrie auf. Regelmäßig weilte er auch auf seinem Landsitz in [[Scharnstein]], den er mit den dazugehörigen Herrschaftsrechten als "freies Eigen" besaß. Trotz seiner bereits angeschlagenen Gesundheit nahm er an 1594 den Beratungen eines Landtages teil, der wegen des Krieges gegen die Osmanen von Ende Mai bis 12. Juni im Feldlager zu [[w:Gran|Gran]] (damals im [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]] gelegen) stattfand.<ref name ="harrer452"/>
Helmhard Jörger, seit 1577 Freiherr von Tollet, hielt sich längere Zeit am Hof des Kurfürsten Johann von Sachsen auf. 1565 wurde er Rat der "niederösterreichischen" Hofkammer, 1568 ihr Präsident.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 451f.</ref><ref name ="harrer452"/> Seinen Wohnsitz hatte er gewöhnlich in [[Wien]] oder in [[w:Praha|Prag]], von wo aus er seinen Verpflichten gegenüber dem Hof nachkam. Wiederholt nahm er als kaiserlicher Kommissär an den Landtagen im Herzogtum Österreich ob der Enns statt. Daneben kümmerte er sich jedoch auch um seine eigenen Besitzungen. Im Almtal (heute Teil von Oberösterreich) baute er eine florierende Sensenindustrie auf. Regelmäßig weilte er auch auf seinem Landsitz in [[Scharnstein]], den er mit den dazugehörigen Herrschaftsrechten als "freies Eigen" besaß. Trotz seiner bereits angeschlagenen Gesundheit nahm er an 1594 den Beratungen eines Landtages teil, der wegen des Krieges gegen die Osmanen von Ende Mai bis 12. Juni im Feldlager zu [[w:Gran|Gran]] (damals im [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]] gelegen) stattfand.<ref name ="harrer452"/>


Nach seinem Tod wurde Helmhard Jörger in der Schlosskapelle seines Schlosses in [[Walpersdorf]] beigesetzt, wo auch später seine dritte Ehefrau ihre letzte Ruhestätte fand.<ref name ="harrer453"/>. Er erhielt ein besonders aufwändiges Begräbnis.<ref name ="harrer452"/> Für seine beiden, zum Zeitpunkt seines Todes noch unmündigen, Söhne übernahmen sein Schwager [[Christoph Wilhelm von Zelking|Christoph Wilhelm (II.) von Zelking]] und sein Verwandter Graf Wolfgang Jörger sowie Georg Reuttinger und Georg Heyß die Vormundschaft und die Verwaltung seiner Besitzungen, welche wegen ihrer häufigen Abwesenheit diese Aufgabe nicht wirklich gut erfüllt haben dürften.<ref name ="harrer452"/> Seine Hinterlassenschaften wurden am 20. Februar 1599 zwischen seinen Söhnen geteilt, nachdem der Ältere der beiden volljährig geworden war. Georg Wilhelm Jörger von Tollet erbte Judenau, Gutenbrunn, Hausenbach und Scharnstein. Karl Jörger von Tollet erbte Walpersdorf, Pernstein, Stauf sowie die Maut in [[Aschach an der Donau|Aschach]] und das Guthaben seines Vater bei den Reichsstädten [[w:Nürnberg|Nürnberg]] und [[w:Regensburg|Regensburg]]. Die Besitzungen in Wien wurden finanziell abgelöst.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 452f.</ref>
Nach seinem Tod wurde Helmhard Jörger in der Schlosskapelle seines Schlosses in [[Walpersdorf]] beigesetzt, wo auch später seine dritte Ehefrau ihre letzte Ruhestätte fand.<ref name ="harrer453"/>. Er erhielt ein besonders aufwändiges Begräbnis.<ref name ="harrer452"/> Für seine beiden, zum Zeitpunkt seines Todes noch unmündigen, Söhne übernahmen sein Schwager [[Christoph Wilhelm von Zelking|Christoph Wilhelm (II.) von Zelking]] und sein Verwandter [[Wolfgang V. Jörger|Wolfgang Jörger]] sowie Georg Reuttinger und Georg Heyß die Vormundschaft und die Verwaltung ihres väterlichen Erbes. Es hat den Anschein, dass die Vormunde wegen ihrer häufigen Abwesenheit diese Aufgabe nicht wirklich gut erfüllt haben.<ref name ="harrer452"/> Helmhard Jörgers Hinterlassenschaften wurden am 20. Februar 1599 zwischen seinen Söhnen geteilt, nachdem der Ältere der beiden volljährig geworden war. Georg Wilhelm Jörger von Tollet erbte Judenau, Gutenbrunn, Hausenbach und Scharnstein. Karl Jörger von Tollet erbte Walpersdorf, Pernstein, Stauf sowie die Maut in [[Aschach an der Donau|Aschach]] und das Guthaben seines Vater bei den Reichsstädten [[w:Nürnberg|Nürnberg]] und [[w:Regensburg|Regensburg]]. Die Besitzungen in Wien wurden finanziell abgelöst.<ref>vgl. Anton Harrer: ''Die Herren und Frauen von Zelking'', 2016, S. 452f.</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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