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*Durchführung der Anmeldung und Spielberechtigung | *Durchführung der Anmeldung und Spielberechtigung | ||
Die Meldegruppe des Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungsausschusses im OeEHV prüft die Zulässigkeit der Anmeldung und stellt den Anmeldegegenschein nebst Abmeldeschein und Abmeldebestätigung sowie den Spielerpass nach Unterfertigung und Datierung mit dem Tage der Durchführung der Anmeldung an den anmeldenden Verein zurück. Der Spieler ist erst nach Eintreffen des Anmeldegegenscheines und Spielerpasses bezw. nach Ablauf der Schutzfrist (s.d.), jedoch unter Berücksichtigung etwaiger Sonderbestimmungen (Meisterschaftsausschreibung u.a.m.) für seinen Verein spielberechtigt. (Ausnahme: dringliche Anmeldung) | |||
*Dringliche Anmeldung | |||
Den Vereinen ist es gestattet, in dringenden Fällen, jedoch nicht öfter als dreimal in einem Verbandsjahre, eine Anmeldung als "dringlich" durchführen zu lassen. Solche Anmeldungen sind in gleicher Weise wie die gewöhnlichen an einen vom Verbande bestimmten Funktionär des MOBA zu übergeben, der nach Prüfung der Anmeldungsbedingungen sofort an Stelle des Anmeldegegenscheines und des Spielerpasses eine Bescheinigung über die Spielberechtgung mit höchstens achttägiger Gültikeit ausfolgt. Die Verantwortung für die Folgen einer etwaigen Nichtzulässigkeit der Anmeldung wegen Doppelmeldung, Schutzfrist u.dgl. trägt in solchen dringlichen Fällen stets der anmeldende Verein. | |||
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