16.335
Bearbeitungen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 230: | Zeile 230: | ||
*Rechte und Pflichten des anmeldenden Vereines | *Rechte und Pflichten des anmeldenden Vereines | ||
Mit der vollzogenen Anmeldung gehen sämtliche Rechte und Pflichten eines Vereines gegenüber dem Spieler, die einer Regelung durch den OeEHV unterliegen, auf den anmeldenden Verein über. Insbesondere hat der Verein das Recht der Abmeldung und Freigabe, bezw. Nichtfreigabe aller für ihn ordnungsgemäß gemeldeten Spieler, aber auch die Verpflichtung für sportliche Erziehung und Aufrechterhaltung der Sportdisziplin sowie nach besten Kräften für sportlichen Wettspielverkehr zu sorgen. Er haftet ferner für die richtige und zeitgerechte Bezahlung aller Verbandsgebühren, welche per Kopf der gemeldeten Spieler zur Vorschreibung gelangen. | Mit der vollzogenen Anmeldung gehen sämtliche Rechte und Pflichten eines Vereines gegenüber dem Spieler, die einer Regelung durch den OeEHV unterliegen, auf den anmeldenden Verein über. Insbesondere hat der Verein das Recht der Abmeldung und Freigabe, bezw. Nichtfreigabe aller für ihn ordnungsgemäß gemeldeten Spieler, aber auch die Verpflichtung für sportliche Erziehung und Aufrechterhaltung der Sportdisziplin sowie nach besten Kräften für sportlichen Wettspielverkehr zu sorgen. Er haftet ferner für die richtige und zeitgerechte Bezahlung aller Verbandsgebühren, welche per Kopf der gemeldeten Spieler zur Vorschreibung gelangen. | ||
*Anmeldung und Freigabe, Schutzfrist | |||
Jeder für einen Verbandsverein gemeldete Spieler, der in einer der Vorschriften seines Vereines entsprechenden Form um seine Abmeldung beim Verbande ersucht oder durch Austritt ode Ausschluß aus seinem Vereine seiner Vereinszugehörigkeit verlustig wird, ist beim OeEHV längstens innerhalb acht Tage nach Eintreffen seiner Abmeldung bei seinem Verein von diesem beim Verbande abzumelden. Erfolgt die Abmeldung zwischen dem 1. Dezember des einem und 31. März des darauffolgenden Jahres (Schutzfrist) hat der Verein und der Verband das Recht, die Freigabe, das ist die Zulässigkeit der sofortigen Spielberechtigung für einen anderen Verein ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Erfolgt die Abmeldung jedoch während der Zeit vom 1. April bis 30. November, so steht dieses Recht dem Vereine und Verbande nur dann zu, wenn der Spieler innerhalb dieser Frist vor seiner Abmeldung bereits in einem Wettspiele für den abmeldenden Verein tätig war. | |||
*Art der Abmeldung | |||
Bearbeitungen