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:a) Satzung<ref>Der Eishockeysport vom 1. Februar 1929, 16. März 1929, 10. April 1929</ref> | :a) Satzung<ref>Der Eishockeysport vom 1. Februar 1929, 16. März 1929, 10. April 1929</ref> | ||
:c) Meisterschaftsausschreibung des OeEHV<ref>Der Eishockeysport 16. November 1928</ref> | :c) Meisterschaftsausschreibung des OeEHV<ref>Der Eishockeysport 16. November 1928</ref> | ||
:d) Vorschriften über die An- und Abmeldung von Spielern<ref>Der Eishockeysport 16. Oktober und 1. November 1928</ref> | :d) Vorschriften über die An- und Abmeldung von Spielern<ref>Der Eishockeysport 16. Oktober und 1. November 1928</ref> | ||
:e) Amateurbestimmungen<ref>Der Eishockeysport 1. November 1928</ref> | :e) Amateurbestimmungen<ref>Der Eishockeysport 1. November 1928</ref> | ||
*es werden noch erstellt: | |||
:b) Spielvorschriften<ref>Der Eishockeysport 16. Dezember 1928</ref> | |||
:f) offizielle Spielregeln des Österreichischen Eis-Hockey Verbandes | |||
Die nachstehend aufgeführten Vorschriften haben den Stand von April 1929. Sie sind vorher, aber auch nachher verändert worden. Soweit bekannt, werden diese Änderungen noch dargestellt. | Die nachstehend aufgeführten Vorschriften haben den Stand von April 1929. Sie sind vorher, aber auch nachher verändert worden. Soweit bekannt, werden diese Änderungen noch dargestellt. | ||
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*§ 23 Schlußbestimmungen | *§ 23 Schlußbestimmungen | ||
Alle anderen in dieser Satzung nicht vorgesehenen Angelegenheiten werden durch den Verbandsvorstand geregelt. | Alle anderen in dieser Satzung nicht vorgesehenen Angelegenheiten werden durch den Verbandsvorstand geregelt. | ||
==Spielvorschriften== | |||
*1. Inhalt und Geltungsbereich | |||
Die Spielvorschriften des OeEHV umfassen jene Bestimmungen, welche für die Austragung jeglicher Art von Wettspielen der Vereine des OeEHV maßgebend sind. Sie sind, soweit sie nicht durch andere Bestimmungen des Verbandes außer Kraft gesetzt werden, für alle in Österreich stattfindenden Eishockeywettspiele maßgebend. Für Spiele österreichischer Mannschaften im Auslande gelten sie nach der Maßgabe der Durchführungsmöglichkeit durch den österreichischen Verein. | |||
2. Wettspielaustragung | |||
Allen Vereinen des OeEHV ist es jederzeit gestattet, Spiele gegen Verbandsvereine ohne vorherige Genehmigung des Verbandes oder seiner Organe auszutragen. Ausgenommen hiervon sind Spiele gegen suspendierte oder disqualifizierte Vereine oder Vereine, für die ein teilweises Spielverbot besteht. | |||
Spiele gegen Vereine, die dem OeeHV nicht angehören, sind nur mit vorher eingeholter Zustimmung des Verbandsvorstandes zulässig. | |||
*3. Wettspielvereinbarungen mit Nichtverbandsvereinen | |||
Jeder Verbandsverein, welcher Wettspiele gegen Nichtverbandsvereine auszutragen beabsichtigt, hat sofort bei Anbahnung der diesbezüglichen Verhandlungen um die Genehmigung durch den Vorstand des OeEHV anzusuchen. Erst die durch diesen erteilte "Vorgenehmigung" berechtigt den Verbandsverein, bindende Abmachungen zu treffen. Der Verbandsverein ist bei Abschluß der Vereinbarung verpflichtet, den gesamten Briefwechsel mit dem Gegner im Original dem Verbandsvorstande vorzulegen. Alle geforderten Nachweise sind dem Verbande vorzulegen und werden auf Verlangen des Vereines vertraulich behandelt. | |||
*4. Wettspielarten | |||
==Meisterschaftsausschreibung des Österreichischen Eishockeyverbandes== | ==Meisterschaftsausschreibung des Österreichischen Eishockeyverbandes== | ||
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(Genehmigt mit Vorstandsbeschluß vom 8. November 1928) | (Genehmigt mit Vorstandsbeschluß vom 8. November 1928) | ||
Die unter "B" dann aufgeführten Sonderbestimmungen für die Saison 1928/29 sind hier nicht aufgeführt, da in diesem Artikel nur die allgemein gültigen Statuten aufgeführt sind. | |||
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(Genehmigt mit Vorstandsbeschluß vom 13. November 1924, ergänzt durch Vorstandsbeschlüsse aus den Jahren 1924 bis 1928.) | (Genehmigt mit Vorstandsbeschluß vom 13. November 1924, ergänzt durch Vorstandsbeschlüsse aus den Jahren 1924 bis 1928.) | ||
==offizielle Spielregeln des Österreichischen Eis-Hockey Verbandes== | |||
hier liegen bisher keine Unterlagen vor | |||
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Diese Verbandsgesetze sind hier als Zitat angefühhrt und unterliegen daher nicht der Creativ Commons-Lizenz | Diese Verbandsgesetze sind hier als Zitat angefühhrt und unterliegen daher nicht der Creativ Commons-Lizenz |
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