Gregor Nagl: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Schreiben von Richter und Gemeinde an Graf Franciscus Zichy 1780 ===
=== Schreiben von Richter und Gemeinde an Graf Franciscus Zichy 1780 ===
Graf [[w:Palais Zichy (Bratislava)|Zichy]] war [[w:Gespan|Vizegespan]] der [[w:Moson|Wieselburger]] [[w:Gespanschaft|Gespanschaft]] .. ''Fußfallendes Bitten - Euer Gnaden werden uns gnädigst verzeihen, indem es uns schwer fallen tut, dass wir niemallen in Ruhe leben können, weilen uns unser Herr [[Stift Heiligenkreuz|Pater]] [[Schloss Königshof|Verwalter]] Rainard Mayr immer mit neuerlichen Beschwernissen bedrängt''.<ref> Archiv [[w:Mosonmagyaróvár|Mosonmagyaróvár]], Schreiben von Richter und Gemeinde in Steinbruch an den Vizegespan, 1780 </ref> ''Jüngst hat er uns melden lassen, dass kein Wein mehr zum Ausschenken in das Gemeindewirtshaus kommt, er erlaubet es nicht, mehr als ein Viertel Jahr zu schenken''.
Graf [[w:Palais Zichy (Bratislava)|Zichy]] war [[w:Gespan|Vizegespan]] der [[w:Moson|Wieselburger]] [[w:Gespanschaft|Gespanschaft]] .. ''Fußfallendes Bitten - Euer Gnaden werden uns gnädigst verzeihen, indem es uns schwer fallen tut, dass wir niemallen in Ruhe leben können, weilen uns unser Herr Pater Verwalter Rainard Mayr immer mit neuerlichen Beschwernissen bedrängt''.<ref> Archiv [[w:Mosonmagyaróvár|Mosonmagyaróvár]], Schreiben von Richter und Gemeinde in Steinbruch an den Vizegespan, 1780 </ref> ''Jüngst hat er uns melden lassen, dass kein Wein mehr zum Ausschenken in das Gemeindewirtshaus kommt, er erlaubet es nicht, mehr als ein Viertel Jahr zu schenken''.


:* Das Ausschenken von Wein im Gemeindewirtshaus, sie berufen sich auf einen [[w:Vergleich (Recht)|Vergleich]] vom 3. Juli 1647 ausgehandelt zwischen dem damaligen Vizegespan und einigen Gerichtsgeschworenen, in dem der [[Konvent (Kirche)|Konvent]] des Stift Heiligenkreuz den eigenen halbjährigen Weinausschank bis zur völligen Ausbauung der [[w:Kaisersteinbrucher Kirche|Kirche]] überlassen hat, nach vollendetem Gebäude aber solle wieder nach altem Gebrauch von beiden Teilen genossen werden. ''Es verlangt aber Herr Pater Verwalter nur den vierteljährigen Weinschank zur Kirche''.
:* Das Ausschenken von Wein im Gemeindewirtshaus, sie berufen sich auf einen [[w:Vergleich (Recht)|Vergleich]] vom 3. Juli 1647 ausgehandelt zwischen dem damaligen Vizegespan und einigen Gerichtsgeschworenen, in dem der [[w:Konvent (Kirche)|Konvent]] des Stift Heiligenkreuz den eigenen halbjährigen Weinausschank bis zur völligen Ausbauung der [[w:Kaisersteinbrucher Kirche|Kirche]] überlassen hat, nach vollendetem Gebäude aber solle wieder nach altem Gebrauch von beiden Teilen genossen werden. ''Es verlangt aber Herr Pater Verwalter nur den vierteljährigen Weinschank zur Kirche''.
:* Alle müssen zahlen und noch [[w:Frondienst|robothen]], .. wenn einer von der Herrschaft wegzieht, waren bisher 5 d zu bezahlen, jetzt müssen 10 d bezahlt werden. Alle müssen noch robothen, auch der Richter selbsten.
:* Alle müssen zahlen und noch [[w:Frondienst|robothen]], .. wenn einer von der Herrschaft wegzieht, waren bisher 5 d zu bezahlen, jetzt müssen 10 d bezahlt werden. Alle müssen noch robothen, auch der Richter selbsten.
:* Als letzten Satz schrieb Gregor Nagl ''.. denn der Herr Verwalter immer spricht: alle will ich zugrunde richten, nur bis auf einen.''
:* Als letzten Satz schrieb Gregor Nagl ''.. denn der Herr Verwalter immer spricht: alle will ich zugrunde richten, nur bis auf einen.''