Wolfhard von Brandis: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
ie war als Herrschaft Blumenegg, mit Ansitz Burg Blumenegg, ein Territorium der Grafen von Werdenberg, ab 1391 unter den Freiherrn von Brandis, ab 1510 unter den Grafen von Sulz, und ab 1613 im Besitz der oberschwäbischen Abtei Weingarten (die Burg verfiel ab 1774). Sie kam 1802/03, im Zuge der Säkularisierung des Klosters, an Nassau-Oranien und 1804 an Habsburg.
Sie gehörte zum Gebiet der Grafschaft Sonnenberg, später war sie ein Landgericht des Oberamt Bregenz.
Um 1783 umfasste die Herrschaft neben Ludesch auch die Südhälfte des Großwalsertals mit Raggal und Sonntag, und der Thüringerberg – seinerzeit noch keine Gemeinde – gehörte teilweise auch zur Herrschaft Sankt Gerold (St. Gerold, Blons), das zum Kloster Einsiedeln gehörte.
Als Freiherr von Blumenegg gehörte Graf Wolfhart zu den "reichsunmittelbaren" Adeligen. 1417 wurde er von König Siegmund mit dem Blutbann belehnt, 1430 erhielt er das Privileg, dass gegen seine Untertanen nur von einem Gericht der Grafen von Brandis Klage geführt werden durfte.[11]
Burgruine Blumenegg
Die Burg wurde im Jahre 1258 auf einem Bergsporn zwischen das Schloßtobel und die Lutz gebaut. Als Sitz der Herrschaft Blumenegg lag sie mittig in einem ehemaligen Herrschaftsbereich der Grafschaft Montfort. 1288 wurde die Burg durch den Bischof Friedrich von Chur verwüstet. Die Burg ging an den Grafen von Werdenberg, 1391 im Pfandrecht und 1416 regulär ins Eigentum des Freiherrn von Brandis. Sie wurde im Jahre 1404 oder 1405 im Verlauf der Appenzellerkriege zerstört und nach 1408 wieder aufgebaut. 1510 ging die Burg an die Grafen von Sulz, und 1613 an das Reichsstift Weingarten. Nach weiteren Umbauten wurde sie durch zwei Brände in den Jahren 1650 und 1774 zerstört und zur Ruine. 1842 ersteigerte die Familie Moosbrugger die Ruine. Sie ist auch heute noch in Privatbesitz.
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<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 166</ref>
<ref>vgl. Alois Niederstätter: ''Österreichische Geschichte.'' 2001, S. 166</ref>


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