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|25. Jänner 1932 || Wien, WEV-Platz || Siemens - Rbd Wien|| M ||7:1(3-1,1-0,3-0) || ||s.u. | |25. Jänner 1932 || Wien, WEV-Platz || Siemens - Rbd Wien|| M ||7:1(3-1,1-0,3-0) || ||s.u. | ||
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|28. Jänner 1932 || St. Pölten||EV St. Pölten - Rbd Wien|| M||6:0 || || | |28. Jänner 1932 || St. Pölten||EV St. Pölten - Rbd Wien|| M||6:0 || ||s.u. | ||
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|14. Februar 1932 || St. Pölten||EV St. Pölten - WEC|| M ||0:1 || || | |14. Februar 1932 || St. Pölten||EV St. Pölten - WEC|| M ||0:1 || ||s.u. | ||
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|21. Februar 1932 || St. Pölten||EV St. Pölten - Siemens|| M ||1:1 || || | |21. Februar 1932 || St. Pölten||EV St. Pölten - Siemens|| M ||1:1 || ||s.u. | ||
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:Der WEV spielte gegen den Reichsbund Wien in der Meisterschaft mit 3:2(1-1,0-1,2-0) Toren. Die Torschützen für den WEV waren Kailich (2) und Schneider. Da der Reichsbund scharf spielte gab es einige Ausschlüsse. | :Der WEV spielte gegen den Reichsbund Wien in der Meisterschaft mit 3:2(1-1,0-1,2-0) Toren. Die Torschützen für den WEV waren Kailich (2) und Schneider. Da der Reichsbund scharf spielte gab es einige Ausschlüsse. | ||
*'''Spiel 28. Dezember 1931 WEC - Siemens M-Spiel''' | |||
:Schiedsrichter: Wollinger | |||
:Das Meisterschaftsspiel zwischen dem WEC und der Firmenmannschaft Siemens endete 4:1( ). Die Tore für den WEV schossen Kohn (2) und Katlich (2). Benesch im Tor des WEC zeichnete sich besonders aus. | |||
*'''Spiel 25. Jänner 1932 Siemens - Reichsbund Wien M-Spiel''' | *'''Spiel 25. Jänner 1932 Siemens - Reichsbund Wien M-Spiel''' | ||
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:Das Meisterschaftsspiel zwischen Siemens und Reichsbund Wien endete mit 7:1(3-1,1-0,3-0) Toren. Der Reichsbund verlor beim Stand von 1:5 seinen Tormann durch eine Kieferverletzung. Ein Feldspieler musste seinen Platz einnehmen. Die Torschützen von Siemens waren Schmitt (4), Pruscha (2) und Hunjacek. | :Das Meisterschaftsspiel zwischen Siemens und Reichsbund Wien endete mit 7:1(3-1,1-0,3-0) Toren. Der Reichsbund verlor beim Stand von 1:5 seinen Tormann durch eine Kieferverletzung. Ein Feldspieler musste seinen Platz einnehmen. Die Torschützen von Siemens waren Schmitt (4), Pruscha (2) und Hunjacek. | ||
'''Spiel 28. Jänner 1932 EV St. Pölten - Rbd Wien M-Spiel''' | |||
*Schiedrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und Reichsbund Wien wurde vom Moba mit 6:0 und 2 Punkten strafbeglaubigt. Das zuerst angesetzte Spiel beider Mannschaften am 17. Jänner 1932 wurde vom Moba bereits mit der Neuaustragung beglaubigt. | |||
'''Spiel 14. Februar 1932 EV St. Pölten - WEC M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschafsspiel zwischen St. Pölten und WEV endete 0:1. Das zuerst angesetzte Spiel am 31. Jänner 1932 wurde vom Moba mit Neuaustragung beglaubigt. | |||
'''Spiel 21. Februar 1932 EV St. Pölten - Siemens M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen St. Pölten und Siemens endete 1:1. Das für den 3. Jänner 1932 zuerst angesetzte Spiel war vom MOBA mit Neuanstragung beglaubigt worden. | |||
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*Schiedsrichter: Willy Moser | *Schiedsrichter: Willy Moser | ||
*Das Meisterschaftsspiel vor 300 Zuschauern zwischen Stockerau und Altmann in Stockerau endete mit 4:0(1-0,2-0,1-0) Toren. Für Stockerau waren die Torschützen Lederer (2), Nickl und Brenninger. Man hatte gutes Eis. Die Stockerauer waren jederzeit Herr des Spiels. | *Das Meisterschaftsspiel vor 300 Zuschauern zwischen Stockerau und Altmann in Stockerau endete mit 4:0(1-0,2-0,1-0) Toren. Für Stockerau waren die Torschützen Lederer (2), Nickl und Brenninger. Man hatte gutes Eis. Die Stockerauer waren jederzeit Herr des Spiels. | ||
:Zum 3. Jänner 1932 und zum 10. Jänner 1932 war das Spiel schon angesetzt gewesen und jeweils vom MOBA mit Neuaustragung beglaubigt worden. | |||
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|06. Jänner 1932|| Wien, WEV-Platz || HC Währing II - WEC II || M ||11:0( )|| || | |06. Jänner 1932|| Wien, WEV-Platz || HC Währing II - WEC II || M ||11:0( )|| || | ||
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|25. Jänner 1932||Wien, WEV-Platz|| VfB II - WEC II|| M||0:1 || || | |25. Jänner 1932||Wien, WEV-Platz|| VfB II - WEC II|| M||0:1 || ||s.u. | ||
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|27. Jänner 1932|| Wien, WEV-Platz || HC Währing II - VfB II || M ||5:2 || || | |27. Jänner 1932|| Wien, WEV-Platz || HC Währing II - VfB II || M ||5:2 || ||s.u. | ||
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|03. Februar 1932 ||Wien, WEV-Platz ||ÖWSC II - VfB II ||M ||4:0 || || | |03. Februar 1932 ||Wien, WEV-Platz ||ÖWSC II - VfB II ||M ||4:0 || || | ||
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:Das Meisterschaftsspiel auf dem Eispaltz des Hotels Panhans, Semmering, zwischen den Reservemannschaften von Währing und Wintersportclub endete mit 1:5(1-2,0-2,0-1) Toren. Der Österreichische Wintersport Club ist damt Meister der Reserveklasse 1931/32 geworden. | :Das Meisterschaftsspiel auf dem Eispaltz des Hotels Panhans, Semmering, zwischen den Reservemannschaften von Währing und Wintersportclub endete mit 1:5(1-2,0-2,0-1) Toren. Der Österreichische Wintersport Club ist damt Meister der Reserveklasse 1931/32 geworden. | ||
'''Spiel 25. Jänner 1932 VfB II - WEC II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen VfB II und WEC II endete 0:1. Das zuerst angesetzte Spiel am 27. Dezember 1931 wurde auf Anordung vom MOBA mit Neuaustragung beglaubigt. | |||
'''Spiel 27. Jänner 1932 HC Währing II - VfB II M-Spiel''' | |||
*Schiedsrichter: | |||
*Das Meisterschaftsspiel zwischen HCW II und VfB II endete 5:2. Das zuerst am 18. Jänner 1932 angesetzte Spiel wurde vom Moba mit Neuaustragung beglaubigt. | |||
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:B. Internationale Spiele | :B. Internationale Spiele | ||
:Internationale Spiele sind unbeschadet der beim Vorstand einzuholenden Spielgenehmigung vom gastgebenden Verein anzumelden. | |||
:C. Freundschaftsspiele | |||
:Freundschaftspiele sind vom platzbesitzenden Verein anzumelden. Finden solche Spiele auf neutralen Plätzen statt, so sind von beiden beteiligten Vereinen diesellben anzumelden. | |||
:D. Meisterschaftsspiele | |||
:§ 1 Anmeldung | |||
:Meisterschaftsspiele sind von dem in der Auslosung als platzwahlberechtigt bezeichneten Verein anzumelden. Wird das Recht auf Platzwahl auf den gegnerischen Verein übertragen, so hat dieser die Anmeldung zu besorgen. | |||
:§ 2 Platzbeschaffung | |||
:Um die rechtzeitige Beendigung der Meisterschaft zu gewährleisten, werden alle Spiele auf den Kunsteisbahnen angesetzt werden. Hat ein Verein gegen einen kunsteisbahnbesitzenden Verein das Recht der Platzwahl, so geht dieses Recht im Falle der Austragung des Spieles auf dem Kunsteisplatz auf diesen Verein über. | |||
:Im Falle günstiger Natureisverhältnisse steht jedoch jenen Vereinen, welche über einen Natureisplatz verfügen und als platzwahlberechtigt ausgelost wurden, das Recht zu, die betreffenden Spiele im Einvernehmen mit dem Wettspielreferenten auf ihren Plätzen auszutragen. Die gegnerischen Vereine sind jedoch nur dann verpflichtet, diese Platzänderung anzunehmen, wenn sie spätestens 36 Stunden vor dem festgesetzten Wettspieltermin im Wege der von ihnen bekanntgegebenen Anschriften Kenntnis erhalten haben. In diesem Falle wird das durch die Auslosung festgestellte Platzwahlrecht wieder hergestellt. | |||
:Für die auf dem WEV-Platz festgesetzten Spiele - mit Ausnahme jener des WEV - stehen gleichzeitig drei Banden in der Zeit von 21.30 bis 23.00 Uhr zur Verfügung. Bande 1 ist der neben dem Konzerthaus, Bande 2 daneben usf., Bande 5 der neben dem Haupteingang des WEV gelegenen Spielplatz. Für den WEV sind die Banden 1 und 2 reserviert. | |||
:§ 3 Rundentermine | |||
:Zur Abwicklung der Meisterschaft werden Rundentermine festgesetzt. Spiele, welche bis zu den Rundenterminen nicht ausgetragen sind, werden gegen den schuldtragenden Verein strafbeglaubigt. | |||
Die Vorverlegung von Spielen - auch aus vorherigen Runden - ist im Einvernehmen mit dem Gegner und dem Wettspielreferenten möglich. | |||
:§ 4 Bekanntgabe der Termine und Plätze | |||
:Die vom Wettspielreferenten festgesetzten Termine und Plätze werden den Vereinen mittels Anschlag im Sekretariat bekannt gegeben (siehe Abschnitt A, § 4). | |||
:E. Nichtantreten bei Spielen mit Provinzvereinen | |||
:Tritt bei Meisterschafts- oder Freundschaftsspielen ein Wiener Verein in der Provinz gegen einen dortigen Verein bezw. ein Provinzsportverein in Wien gegen einen Wiener Verein ohne rechtzeitige Absage (siehe Meisterschaftsausschreibung, Abschnitt B. § 4) nicht an, so hat der nichtantretende Verein den Betrag der Fahrtspesen (III. Klasse Personenzug hin und zurück) für 10 Personen beim Verband binnen einer Woche zu deponieren. Dieser Betrag wird nach Entscheidung des Verbandes dem anderen Verein entweder zur Absolvierung eines Spieles gegen einen nicht am gleichen Ort ansässigen Verein zur Verfügung gestellt, oder ihm gutgeschrieben. | |||
:Entnommen der Zeitschrift "Der Eishockeysport" vom 27. November 1931. | |||
'''Auslosung u.a. Festlegungen zur Meisterschaft''' | |||
*1. Auslosung | |||
:Die Auslosung wird in der Zeitschrift Der Eishockeysport", Ausgabe 11. Dezember 1931, veröffentlicht. | |||
:Der Erste und Zweite der Gruppen 1a und 1b werden in einer Schlussrunde zusammen gefasst und spielen (einmal Jeder gegen Jeden) um den Titel "Meister von Österreich" | |||
:Die Rundentermine werden noch bekannt gegeben. | |||
: Die Endtermine für die Spiele Stockerauer EV und St. Pölten gelten nur dann, wenn in diesem Zeitabschnitte Natureis zustande kommt. Fällt ein solches Spiel mangels Natureis aus, so wird hierfür vom Referenten unbeschadet der innerhalb der nächstfolgenden Runden festgesetzten Spiele ein eigener Termin bestimmt. | |||
:Die Festsetzung der Spiele der 1. Runde wird versuchsweise der freien Vereinbarung zwischen den Vereinen überlassen. Bei Nichtbewährung werden die Wettspiele der übrigen Runden vom Referenten festgesetzt werden. | |||
*2. Austragungsort: | |||
:Die Spiele sind im allgemeinen von den Vereinen anlässlich der Trainingsabende auf dem WEV-Platz zu absolvieren. | |||
:Die Spiele gegen WEV, PSK, MEC, Stockerau und St. Pölten sind ohne Rücksicht auf die Platzwahl auf den Plätzen dieser Vereine auszutragen. Ausnahme für die Spiele gegen WEV, PSK und Mödling: siehe Zeitung Nr. 5, Wettspielreferat, "Anmeldung von Wettspielen", Abschnitt D, § 2 Absatz 2, Ausnahmen bezüglich der Rundentermine für Spiele gegen Stockerauer EV und St. Pölten, siehe vorstehenden Punkt 1. | |||
*3. Fahrtvergütung: | |||
:Für die Spiele gegen Mödling, Stockerauer EV und St. Pölten wird hinsichtlich der Fahrtvergütung folgendes festgesetzt: Hat der Provinzverein die Platzwahl, dann hat der Gastverein die Fahrtspesen aus Eigenem zu tragen. Hat der Wiener Verein die Platzwahl, so hat ihm der Provinzverein die tatsächlichen aufgelaufenden Fahrtspesen (3. Klasse Personenzug hin und zurück) für höchstens 10 Personen zu vergüten. | |||
:Ist zu einem Spiel gegen Stockerauer EV und St. Pölten der Wiener Gegner eingetroffen und gelangt das Spiel aus irgend einem Grund nicht zur Austragung, bezw. wird das Spiel neuerlich vom Referenten angesetzt, so sind die Fahrtspesen - unter der Voraussetzung dass beide Vereine die Bestimmung des Punktes 2, Absatz 3, eingehalten haben - für dieses zweite Spiel von beiden beteiligten Vereinen mit je zur Hälfte zu tragen. | |||
'''Runden-Endtermine:''' (veröffentlicht; Der Eishockeysport 17. Dezember 1931) | |||
:1. Runde: 19. Dezember 1931, | |||
:2. Runde: 26. Dezember 1931, | |||
:3. Runde: 02. Jänner 1932, | |||
:4. Runde: 09. Jänner 1932, | |||
:5. Runde: 16. Jänner 1932. | |||
:Die Meisterschaftsspiele sind innerhalb der Rundentermine auszutragen. Spiele, welche bis zum Runden-Endtermin nicht ausgetragen sind, werden gegen den schuldtragenden Verein strafbeglaubigt. Vorverlegung von Spielen ist im Einvernehmen mit dem Gegner und dem Referenten statthaft. | |||
'''Stoppuhr:''' | |||
:Die platzwahlberechtigten Vereine sind verpflichtet, zu jedem Wettspiel dem Schiedsrichter eine Stoppuhr zur Verfügung zu stellen. | |||
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