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== Der Erzherzogtitel vor 1453 == | == Der Erzherzogtitel vor 1453 == | ||
Erst wesentlich später wurde der Titel auch seinem Cousin [[w:Siegmund (Österreich-Tirol)|Herzog Siegmund von Österreich ("''Siegmund dem Münzreichen''") verliehen. | Erst wesentlich später wurde der Titel auch seinem Cousin [[w:Siegmund (Österreich-Tirol)|Herzog Siegmund von Österreich ("''Siegmund dem Münzreichen''")]] verliehen. | ||
Am 8. September 1530 wurde das Privilegium maius und damit auch der Erzherzogtitel neuerlich von [[w:Karl V. (HRR)|Kaiser Karl V.]] bestätigt.<ref name ="czeike"/> | Am 8. September 1530 wurde das Privilegium maius und damit auch der Erzherzogtitel neuerlich von [[w:Karl V. (HRR)|Kaiser Karl V.]] bestätigt.<ref name ="czeike"/> | ||
Die früheren Herzogtümer Österreich [[w:Niederösterreich|unter der Enns]] (mit der Stadt [[Wien]]) und [[w:Oberösterreich|ob der Enns]] sind seit dem 16. Jahrhundert als Erzherzogtümer belegt. Ihr Status als eigenständige Erzherzogtümer wurde bereits unter der Herrschaft von [[w:Maria Theresia|Kaiserin Maria Theresia]] festgelegt. Als [[w:Franz II. (HRR)|Kaiser Franz II.]] am 11. August 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich annahm, behielt der Erzherzog-Titel weiterhin seine Gültigkeit. Im Kaiserreich Österreich galten die Kronländer [[w:Niederösterreich|Österreich unter der Enns]] (mit der Stadt [[Wien]]) und [[w:Oberösterreich|Österreich ob der Enns]] weiterhin als Erzherzogtümer, wogegen die Kronländer [[w:Steiermark|Steiermark]] und [[w:Kärnten|Kärnten]] Herzogtümer blieben.<ref name ="czeike"/> Der Erzherzogtitel wurde in der Republik Österreich mit dem [[w:Adelsaufhebungsgesetz|Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919]] aufgehoben. | Die früheren Herzogtümer Österreich [[w:Niederösterreich|unter der Enns]] (mit der Stadt [[Wien]]) und [[w:Oberösterreich|ob der Enns]] sind seit dem 16. Jahrhundert als Erzherzogtümer belegt. Ihr Status als eigenständige Erzherzogtümer wurde bereits unter der Herrschaft von [[w:Maria Theresia|Kaiserin Maria Theresia]] festgelegt. Als [[w:Franz II. (HRR)|Kaiser Franz II.]] am 11. August 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich annahm, behielt der Erzherzog-Titel weiterhin seine Gültigkeit. Im Kaiserreich Österreich galten die Kronländer [[w:Niederösterreich|Österreich unter der Enns]] (mit der Stadt [[Wien]]) und [[w:Oberösterreich|Österreich ob der Enns]] weiterhin als Erzherzogtümer, wogegen die Kronländer [[w:Steiermark|Steiermark]] und [[w:Kärnten|Kärnten]] Herzogtümer blieben.<ref name ="czeike"/> Der Erzherzogtitel wurde in der Republik Österreich mit dem [[w:Adelsaufhebungsgesetz|Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919]] aufgehoben. | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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