COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

K
K (→‎§ 1: typo)
K (→‎Strafen: erg.)
Zeile 62: Zeile 62:


== Strafen ==
== Strafen ==
Die Strafbestimmungen sind als Verwaltungsübertretungen ausgestaltet und keine im Sinne des Strafgesetzbuches. Der Vollzug der Strafbestimmungen obliegt somit den [[w: Bezirkshauptmannschaft|Bezirkshauptmannschaften]].
Die Strafbestimmungen sind als Verwaltungsübertretungen ausgestaltet und keine im Sinne des Strafgesetzbuches. Der Vollzug der Strafbestimmungen obliegt somit den [[w: Bezirkshauptmannschaft|Bezirkshauptmannschaften]] bzw. dem Magistrat.


Folgende Handlungen sind nach § 3 ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' mit Strafe bedroht:
Folgende Handlungen sind nach § 3 ''COVID-19- Maßnahmengesetz'' mit Strafe bedroht:
10.172

Bearbeitungen