Leonhard Rott: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Bei der Auseinandersetzungen zwischen den Landständen der Grafschaft Tirol und [[Friedrich III. (HRR)|König Friedrich III.]] um die Herrschaftsübergabe an Herzog Siegmund von Österreich wurde Leonhard Rott von Münster, Gerichtsbote des Gerichtes [[w:Burgruine Rottenburg|Rottenburg]] (heute Teil von [[Buch in Tirol]]), auf dem Landtag von [[w:Merano|Meran]] am 15. Juni 1444, gemeinsam mit den Gerichtsboten [[Sigmund Hendl]], Hans Zimmermann aus Villanders, Konrad Fuß von Glurns, Peter Rauhenpichler und Huber am Gries, zu Mitglieder der "landschaftlichen" Regierung in Meran bestellt. Am 16. November 1444 wurde er, zusammen mit den Gerichtsboten Christoph Hasler von [[w:Bolzano|Bozen]], Niklas Seibant von [[w:Neumarkt|Neumarkt]], [[Kaspar Flory]] von [[Nauders]] und [[Matheis Hochhuber]] von [[Prutz]] zu "geschworenen" Räten gewählt.<ref name ="Wallnöfer378"/> [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich (IV.) von Österreich]] ("''Friedrich dem  Älteren''" oder "'''Friedl mit der leeren Tasche''") hatte Leonhard Rott mit mehreren landesfürstlicher Lehen, darunter einer Hube zu [[Wiesing]] und dem Kammerland<ref group="A">Kammerland ist eine historische Bezeichnung für eine Wirtschaftseinheit, die als Eigenbetrieb ihres Besitzenden genutzt wurde. Die Erträge aus ihm wurden daher unmittelbar seiner Kammer zugeführt. Der Begriff Kammer meint hier die sogenannte Schatzkammer, er bezeichnete seit dem Frühmittelalter das "private" Vermögen von einer Grundherrschaft, einem Königreich, einem Bischofssitz und Ähnlichem. Das zu so einer Kammer gehörige Gut (Kammergut) war an die Herrschaftsfunktion seines Besitzers oder seiner Besitzerin gebunden. Im Zusammenhang mit der Grafschaft Tirol wurde der Begriff Kammer gewöhnlich auf die herzogliche Kammer bezogen. Ein Kammerland war in diesem Kontext somit ein "Eigenbebetrieb" des Tiroler Landesfürsten.</ref> Gebhartslehen in Münster, belehnt,. Diese Belehnung wurde von Herzog Siegmund 1450 erneuert.<ref name ="Wallnöfer379"/> 1454 vermittelte Leonhard Rott, gemeinsam mit [[Hans Protmann]] aus [[Kolsass]] und weiteren "Spruchleuten" im Streit um das Weiderecht in der Au zu [[Kematen in Tirol|Kematen]], für welches der Ort Kematen eine Klage gegen die Gemeindeleute von Afling (heute Teil der Gemeinde Kematen) eingebracht hatte.<ref>vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 365 und S. 379</ref> 1959 ist er als Zeuge bei einer Zusammenkunft zwischen dem Abt von Georgenberg-Fiecht (heute Teil der Gemeinden [[Vomp]] und [[Stans]]) und dem Besitzer einer Liegenschaft des Klosters, in welcher über die Ansprüche aus einer Erbschaft verhandelt wurde.<ref name ="Wallnöfer379"/>
Bei der Auseinandersetzungen zwischen den Landständen der Grafschaft Tirol und [[Friedrich III. (HRR)|König Friedrich III.]] um die Herrschaftsübergabe an Herzog Siegmund von Österreich wurde Leonhard Rott von Münster, Gerichtsbote des Gerichtes [[w:Burgruine Rottenburg|Rottenburg]] (heute Teil von [[Buch in Tirol]]), auf dem Landtag von [[w:Merano|Meran]] am 15. Juni 1444, gemeinsam mit den Gerichtsboten [[Sigmund Hendl]], Hans Zimmermann aus Villanders, Konrad Fuß von Glurns, Peter Rauhenpichler und Huber am Gries, zu Mitglieder der "landschaftlichen" Regierung in Meran bestellt. Am 16. November 1444 wurde er, zusammen mit den Gerichtsboten Christoph Hasler von [[w:Bolzano|Bozen]], Niklas Seibant von [[w:Neumarkt|Neumarkt]], [[Kaspar Flory]] von [[Nauders]] und [[Matheis Hochhuber]] von [[Prutz]] zu "geschworenen" Räten gewählt.<ref name ="Wallnöfer378"/> [[Friedrich IV. (Tirol)|Herzog Friedrich (IV.) von Österreich]] ("''Friedrich dem  Älteren''" / "'''Friedl mit der leeren Tasche''") hatte Leonhard Rott mit mehreren landesfürstlichen Lehen, darunter einer Hube zu [[Wiesing]] und dem Kammerland<ref group="A">Kammerland ist eine historische Bezeichnung für eine Wirtschaftseinheit, die als Eigenbetrieb ihres Besitzenden genutzt wurde. Die Erträge aus ihm wurden daher unmittelbar seiner Kammer zugeführt. Der Begriff Kammer meint hier die sogenannte Schatzkammer, er bezeichnete seit dem Frühmittelalter das "private" Vermögen von einer Grundherrschaft, einem Königreich, einem Bischofssitz und Ähnlichem. Das zu so einer Kammer gehörige Gut (Kammergut) war an die Herrschaftsfunktion seines Besitzers oder seiner Besitzerin gebunden. Im Zusammenhang mit der Grafschaft Tirol wurde der Begriff Kammer gewöhnlich auf die herzogliche Kammer bezogen. Ein Kammerland war in diesem Kontext somit ein "Eigenbebetrieb" des Tiroler Landesfürsten.</ref> Gebhartslehen in Münster, belehnt,. Diese Belehnung wurde von Herzog Siegmund 1450 erneuert.<ref name ="Wallnöfer379"/> 1454 vermittelte Leonhard Rott, gemeinsam mit [[Hans Protmann]] aus [[Kolsass]] und weiteren "Spruchleuten" im Streit um das Weiderecht in der Au zu [[Kematen in Tirol|Kematen]], für welches der Ort Kematen eine Klage gegen die Gemeindeleute von Afling (heute Teil der Gemeinde Kematen) eingebracht hatte.<ref>vgl. Adelina Wallnöfer: ''Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol'', 2017, S. 365 und S. 379</ref> 1959 ist er als Zeuge bei einer Zusammenkunft zwischen dem Abt von Georgenberg-Fiecht (heute Teil der Gemeinden [[Vomp]] und [[Stans]]) und dem Besitzer einer Liegenschaft des Klosters, in welcher über die Ansprüche aus einer Erbschaft verhandelt wurde.<ref name ="Wallnöfer379"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
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