Leonhard Rott
Leonhard Rott (* im 15. Jahrhundert; † im 15. Jahrhundert, um / vor 1464[A 1]), auch Leonhard Rott von Münster, war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.
Herkunft und Familie
Der Zuname Rott war im Mittelalter im Unterinntal verbreitet.[1]
- Ein Georg Rott von Rattenberg[A 2] ist 1413 als Zeuge einer Schuldverschreibung zugunsten bayrischer Schweinehändler genannt, welche Leute aus dem landesfürstliche Gericht Steinegg (heute Teil der Gemeinde Karneid)[A 3] betraf.[1]
- Ein Peter Rott von Schönau verkauft 1420, zusammen mit einem Konrad Lindauer, für seine Enkel, die Kinder von einem Georg Rott, ein Gut zu Angath, ein Lehen des Klosters Frauenchiemsee. Hier ist eine Verwandtschaft zu Leonhard Rott aus Münster mit Blick auf die räumliche Nähe vorstellbar.[2] Sicher ist, dass Leonhard Rott einen Sohn hatte: Peter Rott, der allerdings nicht mit Peter Rott aus Schönau ident war.[3]
- Ein Jakob Rott quittierte 1490 Herzog Siegmund von Österreich ("Siegmund dem Münzreichen") eine erhaltene Geldsumme.[3]
Leben
Bei der Auseinandersetzungen zwischen den Landständen der Grafschaft Tirol und König Friedrich III. um die Herrschaftsübergabe an Herzog Siegmund von Österreich wurde Leonhard Rott von Münster, Gerichtsbote des Gerichtes Rottenburg (heute Teil von Buch in Tirol), auf dem Landtag von Meran am 15. Juni 1444, gemeinsam mit den Gerichtsboten Sigmund Hendl, Hans Zimmermann aus Villanders, Konrad Fuß von Glurns, Peter Rauhenpichler und Huber am Gries, zu Mitglieder der "landschaftlichen" Regierung in Meran bestellt. Am 16. November 1444 wurde er, zusammen mit den Gerichtsboten Christoph Hasler von Bozen, Niklas Seibant von Neumarkt, Kaspar Flory von Nauders und Matheis Hochhuber von Prutz zu "geschworenen" Räten gewählt.[1] Herzog Friedrich (IV.) von Österreich ("Friedrich dem Älteren" / "'Friedl mit der leeren Tasche") hatte Leonhard Rott mit mehreren landesfürstlichen Lehen, darunter einer Hube zu Wiesing und dem Kammerland[A 4] Gebhartslehen in Münster, belehnt,. Diese Belehnung wurde von Herzog Siegmund 1450 erneuert.[3] 1454 vermittelte Leonhard Rott, gemeinsam mit Hans Protmann aus Kolsass und weiteren "Spruchleuten" im Streit um das Weiderecht in der Au zu Kematen, für welches der Ort Kematen eine Klage gegen die Gemeindeleute von Afling (heute Teil der Gemeinde Kematen) eingebracht hatte.[4] 1959 ist er als Zeuge bei einer Zusammenkunft zwischen dem Abt von Georgenberg-Fiecht (heute Teil der Gemeinden Vomp und Stans) und dem Besitzer einer Liegenschaft des Klosters, in welcher über die Ansprüche aus einer Erbschaft verhandelt wurde.[3]
Literatur
- Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 378
- ↑ vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 378f.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 379
- ↑ vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 365 und S. 379
Anmerkungen
- ↑ Nach Hinweisen in Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 379
- ↑ Rattenberg gehörte damals noch zum Herzogtum Bayern.
- ↑ Karneid, heute Cornedo all'Isarco, gehört seit 1919 zu Italien.
- ↑ Kammerland ist eine historische Bezeichnung für eine Wirtschaftseinheit, die als Eigenbetrieb ihres Besitzenden genutzt wurde. Die Erträge aus ihm wurden daher unmittelbar seiner Kammer zugeführt. Der Begriff Kammer meint hier die sogenannte Schatzkammer, er bezeichnete seit dem Frühmittelalter das "private" Vermögen von einer Grundherrschaft, einem Königreich, einem Bischofssitz und Ähnlichem. Das zu so einer Kammer gehörige Gut (Kammergut) war an die Herrschaftsfunktion seines Besitzers oder seiner Besitzerin gebunden. Im Zusammenhang mit der Grafschaft Tirol wurde der Begriff Kammer gewöhnlich auf die herzogliche Kammer bezogen. Ein Kammerland war in diesem Kontext somit ein "Eigenbebetrieb" des Tiroler Landesfürsten.