Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler: Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits erhaltene Förderungen aus dem Härtefallfonds werden bei der Berechnung von Förderungen aus dem Überbrückungshilfe-Fonds (Überbrückungsfinanzierung) abgezogen. Wird eine Leistung aus dem Überbrückungshilfe-Fonds bezogen, wird diese Leistung auf andere COVID-19-Förderungen angerechnet. Eine kumulierte Inanspruchnahme von Leistungen ist nicht möglich.<ref>Siehe die Richtlinien zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem COVID-19-Fonds für KünstlerInnen, Pkt. 4.1 Zif. e).</ref>
Bereits erhaltene Förderungen aus dem Härtefallfonds werden bei der Berechnung von Förderungen aus dem Überbrückungshilfe-Fonds (Überbrückungsfinanzierung) abgezogen. Wird eine Leistung aus dem Überbrückungshilfe-Fonds bezogen, wird diese Leistung auf andere COVID-19-Förderungen angerechnet. Eine kumulierte Inanspruchnahme von Leistungen ist nicht möglich.<ref>Siehe die Richtlinien zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem COVID-19-Fonds für KünstlerInnen, Pkt. 4.1 Zif. e).</ref>


Arbeitsstipendien, Erstunterstützung aus dem COVID-19 Fonds beim Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) sowie Unterstützung von [[w:Verwertungsgesellschaft|Verwertungsgesellschaften]] werden hingegen nicht angerechnet.  
Arbeitsstipendien, Erstunterstützung aus dem COVID-19 Fonds beim Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)<ref>Der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) kann Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen von selbständigen Künstlern leisten, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein ([https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/armut/3/193051.html Künstler-Sozialversicherungsfonds], Website: österreich.gv.at).</ref> sowie Unterstützung von [[w:Verwertungsgesellschaft|Verwertungsgesellschaften]] werden hingegen nicht angerechnet.


== Vorteile des Überbrückungshilfe-Fonds ==
== Vorteile des Überbrückungshilfe-Fonds ==
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