48.827
Bearbeitungen
K (→Leben) |
|||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
== Leben == | == Leben == | ||
Da Gertruds Vater bereits vor 1230 starb, folgte sein jüngerer Bruder, Herzog Friedrich (II.) "''der Streitbare''" seinem Vater als Herzog von Österreich und Steier nach. Dieser verlobte Gertrud mit ca. 11 Jahren mit ihrem ersten Ehemann Wladislaw, doch ließ er die Hochzeit immer wieder verschieben. In der neueren Forschungsliteratur wird davon ausgegangen, dass er das tat, weil er nicht imstande war, die Mitgift aufzutreiben. Erst nach seinem Tod (1246) wurde die Ehe mit Wladislaw geschlossen, | Da Gertruds Vater bereits vor 1230 starb, folgte sein jüngerer Bruder, Herzog Friedrich (II.) "''der Streitbare''" seinem Vater als Herzog von Österreich und Steier nach. Dieser verlobte Gertrud mit ca. 11 Jahren mit ihrem ersten Ehemann Wladislaw, doch ließ er die Hochzeit immer wieder verschieben. In der neueren Forschungsliteratur wird davon ausgegangen, dass er das tat, weil er nicht imstande war, die Mitgift aufzutreiben. Erst nach seinem Tod (1246) wurde die Ehe mit Wladislaw geschlossen, der aber bereits im Folgejahr verstarb.<ref name ="neukam236">vgl. Susanna Neukam: ''Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold'', 2013, S. 236</ref> Ihre zweite Ehe mit dem Markgrafen Hermann von Baden wurde von päpstlicher Seite vermittelt.<ref name ="neukam237"/> Bei beiden Ehemännern findet sich in der Literatur immer wieder die Behauptung, dass sie vergiftet wurden.<ref name ="neukam42">vgl. Susanna Neukam: ''Schweigen ist Silber, Herrschen ist Gold'', 2013, S. 42</ref> | ||
Nach dem Tod von Herzog Friedrich dem Steitbaren beanspruchte Gertrud von Österreich, die den Titel "''Ducissa Austrie et Stirie''", führte, gestützt auf das [[w:Privilegium minus|Privilegium minus]], die Herrschaft über die Herzogtümer Österreich und Steier. Obwohl der Kaiser ihre Ansprüche ignorierte, konnte sie sich zunächst mit Einschränkungen durchsetzen, da sie von päpstlicher Seite unterstützt wurde. 1248 erklärte sie [[w:Innozenz IV.|Papst Innozenz IV.]] für erbberechtigt.<ref name ="gedaechtnis"/> Später versuchte sie ihre Stellung in den Herzogtümern mit Hilfe des ungarischen Königs zu behaupten. Aus diesem Grund schloss sie ihre dritte Ehe mit Roman von Halicz.<ref name ="neukam237"/> | Nach dem Tod von Herzog Friedrich dem Steitbaren beanspruchte Gertrud von Österreich, die den Titel "''Ducissa Austrie et Stirie''", führte, gestützt auf das [[w:Privilegium minus|Privilegium minus]], die Herrschaft über die Herzogtümer Österreich und Steier. Obwohl der Kaiser ihre Ansprüche ignorierte, konnte sie sich zunächst mit Einschränkungen durchsetzen, da sie von päpstlicher Seite unterstützt wurde. 1248 erklärte sie [[w:Innozenz IV.|Papst Innozenz IV.]] für erbberechtigt.<ref name ="gedaechtnis"/> Später versuchte sie ihre Stellung in den Herzogtümern mit Hilfe des ungarischen Königs zu behaupten. Aus diesem Grund schloss sie ihre dritte Ehe mit Roman von Halicz.<ref name ="neukam237"/> |
Bearbeitungen