Triptyque: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Front page from CPD Carnet.jpg|mini|Ein heutiges "modernes" ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD)]]
Als '''Triptyque''' (heute auch: ''Triptik'', ''Triptyk'', ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage''. Mehrzahl: ''Triptyques''<ref>Der Unterschied liegt darin, dass ein ''Triptyque'' ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein ''Carnet de Passages en Douanes'' für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als ''Grenzpassagierscheinheft'' bezeichnet wurde.</ref>) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc. verstanden, welches dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als ''Triptyque-pflichtige'' Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.<ref>''Auslandsfahrten mit Fahrrädern'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 4 (1931), S. 6.</ref>
Als '''Triptyque''' (heute auch: ''Triptik'', ''Triptyk'', ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage''. Mehrzahl: ''Triptyques''<ref>Der Unterschied liegt darin, dass ein ''Triptyque'' ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein ''Carnet de Passages en Douanes'' für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als ''Grenzpassagierscheinheft'' bezeichnet wurde.</ref>) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc. verstanden, welches dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als ''Triptyque-pflichtige'' Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.<ref>''Auslandsfahrten mit Fahrrädern'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 4 (1931), S. 6.</ref>


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