Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch das KuKuSpoSiG werden Konsumenten verpflichtet zu Gunsten von Privatveranstaltern von Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse auf die Rückzahlung des Ticketpreises zeitweise ganz oder teilweise zu verzichten.
Durch das KuKuSpoSiG werden Konsumenten verpflichtet zu Gunsten von Privatveranstaltern von Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse auf die Rückzahlung des Ticketpreises zeitweise ganz oder teilweise zu verzichten.


;Verfassungsmäßigkeit der Regelung
== Rechtskonformität ==
=== Verfassungsmäßigkeit der Regelung ===
Grundsätzlich stehen die Kunst-, Kultur- oder Sportveranstalter sowie die Konsumenten aufgrund der restriktiven Maßnahmen der Regierung im Zuge der sogenannten COVID-19-Pandemie vor derselben Ausgangslage. Viele dieser Kunst-, Kultur- oder Sportveranstalter  und Konsumenten haben aufgrund dieser restriktiven Maßnahmen der Regierung relevante Einkommenseinbußen. Es sind daher im Lichte des verfassungsgesetzlich zu gewährleistenden Gleichheitsgebots, des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Übermaßverbots sowie im Hinblick auf die Eigentumsfreiheit und Vertragsgestaltungsfreiheit gute Gründe erforderlich, warum der Gesetzgeber den Kunst-, Kultur- oder Sportveranstalter gegenüber den Konsumenten mehr Rechte einräumt und vor allem den Konsumenten auch das Unternehmerrisiko und Insolvenzgefahr aufbürdet und die Kunst-, Kultur- oder Sportveranstalter hingegen davon entlastet.  
Grundsätzlich stehen die Kunst-, Kultur- oder Sportveranstalter sowie die Konsumenten aufgrund der restriktiven Maßnahmen der Regierung im Zuge der sogenannten COVID-19-Pandemie vor derselben Ausgangslage. Viele dieser Kunst-, Kultur- oder Sportveranstalter  und Konsumenten haben aufgrund dieser restriktiven Maßnahmen der Regierung relevante Einkommenseinbußen. Es sind daher im Lichte des verfassungsgesetzlich zu gewährleistenden Gleichheitsgebots, des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Übermaßverbots sowie im Hinblick auf die Eigentumsfreiheit und Vertragsgestaltungsfreiheit gute Gründe erforderlich, warum der Gesetzgeber den Kunst-, Kultur- oder Sportveranstalter gegenüber den Konsumenten mehr Rechte einräumt und vor allem den Konsumenten auch das Unternehmerrisiko und Insolvenzgefahr aufbürdet und die Kunst-, Kultur- oder Sportveranstalter hingegen davon entlastet.  


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Das Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit kann in Zeiten einer Pandemie von überragender Bedeutung sein. Dies berechtigt den Gesetzgeber jedoch nicht, Maßnahmen nur zu Lasten einer Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern (Konsumenten ) zu treffen und andere zu bevorzugen (''Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz''), wenn diese Maßnahmen zudem mit der Pandemie selbst und der Gesundheit der Bevölkerung in keinem direkten Zusammenhang  stehen. Gemäß dem Titel des Gesetzes, wurde dieses ''zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie'' erlassen. Es wurde also vom Gesetzgeber bewußt zu Lasten der Konsumenten, die von den ''Auswirkungen der COVID-19-Pandemie'' ebenfalls in gleicher oder noch größerem Maß betroffen sein können, dieses Gesetz erlassen. Ob solche Gründe zur Beschränkung der verfassunggesetzlich gewährleisteten tatsächlich ausreichend vorliegen, welche die Konsumenten in dieser Form belasten, wird von den Gerichten in Österreich daher noch zu prüfen sein.
Das Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit kann in Zeiten einer Pandemie von überragender Bedeutung sein. Dies berechtigt den Gesetzgeber jedoch nicht, Maßnahmen nur zu Lasten einer Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern (Konsumenten ) zu treffen und andere zu bevorzugen (''Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz''), wenn diese Maßnahmen zudem mit der Pandemie selbst und der Gesundheit der Bevölkerung in keinem direkten Zusammenhang  stehen. Gemäß dem Titel des Gesetzes, wurde dieses ''zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie'' erlassen. Es wurde also vom Gesetzgeber bewußt zu Lasten der Konsumenten, die von den ''Auswirkungen der COVID-19-Pandemie'' ebenfalls in gleicher oder noch größerem Maß betroffen sein können, dieses Gesetz erlassen. Ob solche Gründe zur Beschränkung der verfassunggesetzlich gewährleisteten tatsächlich ausreichend vorliegen, welche die Konsumenten in dieser Form belasten, wird von den Gerichten in Österreich daher noch zu prüfen sein.


; Deutschland
=== Europarechtswidrigkeit ===
In einem ersten Entwurf eines Gesetzes zur Rückzahlung von Vorauszahlungen für Pauschalreisen hatte die deutsche Bundesregierung ein Modell vorgesehen, welches ebenfalls nur eine verpflichtende Gutscheinlösung vorsah. Gegen diese Lösung hat sich die [[w:Europäische Kommission|Europäische Kommission]] klar ausgesprochen. In weiterer Folge musste der Gesetzesentwurf so abgeändert werden, dass keine verpflichtende Annahme eines Gutscheins durch den Kunden besteht und muss der Gutschein zudem insolvenzsicher ausgestaltet werden.<ref>Das Parlament, Nr. 28-29 vom 6. Juli 2020, S. 4.</ref>
In einem ersten Entwurf eines Gesetzes zur Rückzahlung von Vorauszahlungen für Pauschalreisen hatte die deutsche Bundesregierung ein Modell vorgesehen, welches ebenfalls nur eine verpflichtende Gutscheinlösung vorsah. Gegen diese Lösung hat sich die [[w:Europäische Kommission|Europäische Kommission]] klar ausgesprochen. In weiterer Folge musste der Gesetzesentwurf so abgeändert werden, dass keine verpflichtende Annahme eines Gutscheins durch den Kunden besteht und muss der Gutschein zudem insolvenzsicher ausgestaltet werden.<ref>Das Parlament, Nr. 28-29 vom 6. Juli 2020, S. 4.</ref>


; Europarechtswidrigkeit
Solche Regelungen in Bezug auf Gutscheine für annulierte Flugreisen sind auch nach einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs vom Juni 2021 rechtswidrig. Fluggesellschaften hätten in der COVID-19-Krise die Rechte auf Rückerstattung annullierter Flüge (rund 7000) missachtet. Reisende seien gezwungen worden, Gutscheine statt Rückzahlungen anzunehmen. Von Unionsmitgliedstaaten seien zwar "alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstaltern zu helfen, doch wurde viel zu wenig getan, um die Rechte von Millionen Menschen in der EU zu schützen", kritisierte Annemie Turtelboom (Mitglied des Europäischen Rechnungshofs). 15 Unionsmitgliedstaaten, z. B. die Niederlande, Frankreich und Belgien, hätten sogar noch dabei geholfen, indem sie rechtswidrige nationale Vorschriften erlassen oder andere Maßnahmen ergriffen hätten, die die Praxis Gutschein statt Erstattung legitimieren hätten.<ref>[https://orf.at/stories/3219234/ EU-Rechnungshof: Fluggastrechte in Pandemie missachtet], Webseite: orf.at vom 29. Juni 2021.</ref>
Eine ähnliche Regelung in Bezug auf Gutscheine für annulierte Flugreisen sind nach einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs rechtswidrig. Fluggesellschaften hätten in der COVID-19-Krise die Rechte auf Rückerstattung annullierter Flüge (rund 7000) missachtet. Reisende seien gezwungen worden, Gutscheine statt Rückzahlungen anzunehmen. Von Unionsmitgliedstaaten seien zwar "alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Fluggesellschaften und Pauschalreiseveranstaltern zu helfen, doch wurde viel zu wenig getan, um die Rechte von Millionen Menschen in der EU zu schützen", kritisierte Annemie Turtelboom (Mitglied des Europäischen Rechnungshofs). 15 Unionsmitgliedstaaten, z. B. die Niederlande, Frankreich und Belgien, hätten sogar noch dabei geholfen, indem sie rechtswidrige nationale Vorschriften erlassen oder andere Maßnahmen ergriffen hätten, die die Praxis Gutschein statt Erstattung legitimieren hätten.<ref>[https://orf.at/stories/3219234/ EU-Rechnungshof: Fluggastrechte in Pandemie missachtet], Webseite: orf.at vom 29. Juni 2021.</ref>


== Inhalt des Gesetzes ==
== Inhalt des Gesetzes ==
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