Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Verpflichtete Konsumenten ===
=== Verpflichtete Konsumenten ===
Durch das KuKuSpoSiG werden Konsumenten verpflichtet zu Gunsten von Privatveranstaltern von Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse auf die Rückzahlung des Ticketpreises zeitweise ganz oder teilweise zu verzichten.
Durch das KuKuSpoSiG werden Konsumenten verpflichtet zu Gunsten von Privatveranstaltern von Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse auf die Rückzahlung des Ticketpreises zeitweise ganz oder teilweise zu verzichten. Der [[w:Oberster Gerichtshof (Österreich)|Oberste Gerichtshof]] (OGH)<ref>Geschäftszahl 1Ob131/21b.</ref> hat im Oktober 2021 festgestellt, dass § 1 Abs. 1 des KuKuSpoSiG iVm Abs. 4 KuKuSpoSiG so zu verstehen ist, dass der Veranstalter bei einer mehrtägigen Kunst- bzw Kultur- oder Sportveranstaltung, die wegen COVID-19-Maßnahmen ausgefallen ist, und für die auch Tagestickets gekauft werden konnten, für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen Gutschein bis zu 70 EURO ausstellen kann und nur das über diesen Betrag pro Veranstaltungstag hinausgehende (anteilige) Entgelt bar zurückzuerstatten sei.


== Rechtskonformität ==
== Rechtskonformität ==
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