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| :80120 St. Gallenkirch, 17110 Gortipohl | | :80120 St. Gallenkirch, 17110 Gortipohl |
| :80120 St. Gallenkirch, 17111 St. Gallenkirch | | :80120 St. Gallenkirch, 17111 St. Gallenkirch |
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| === Straßenverkehrsordnung ===
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| [[Datei:Hinweiszeichen 17a.svg|mini|Hinweiszeichen 17a]]
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| Die österreichische StVO bezeichnet als ''Ortsgebiet'' jene (öffentlichen) Straßen, die zwischen den [[Ortstafel (Österreich)|Ortstafeln]] liegen, die ''Ortsbeginn'' und ''Ortsende'' (diese steht links der Fahrbahn, weist eine roten Diagonalstrich auf und bildet oft die Rückseite der Ortsbeginn-Tafel für die gegenläufige Fahrtrichtung) anzeigen. Beide Tafeln haben rundum einen blauen Rand. An ein Ortsgebiet kann unmittelbar das eines Nachbarorts anschließen.
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| An/unter/neben der Ortstafel kann „(Tempo-)Zone 30“, dazu eventuell „ausgenommen Vorrangstraße“; „Mopedfahrverbot von 20 bis 6 Uhr“ und ähnliches für das gesamte Ortsgebiet geltend beschildert sein. Ob, welche und wie viele Prädikatstafeln wie Luftkurort, Blumendorf 1999, Klimabündnisgemeinde, Partnerstadt von … montiert sein dürfen wurde rechtlich mal ausgefochten. Ein Rechtsstreit um die Nicht-Zweisprachigkeit (Slowenisch) wurde in Kärnten geführt über die Bekämpfung einer Tempo-50-Übertretung.
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| Die wertvolle Ankündigung der Distanzen zu den nächsten ein oder zwei Orten unter der Ortstafel wird je nach Bundesland und Gegend sehr unterschiedlich gehandhabt.
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| Tafeln ohne blauen Rand, also nur schwarze Schrift auf liegendem weißem Rechteck, gleichen Formats, teilweise jedoch auch nur als etwa 20 cm niedrige, mehr oder weniger längliche Tafeln weisen auf Ortschaften hin, die hier kein Ortsgebiet ausweisen, also auch kein Tempo 50 bedingen.
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| == Schweiz == | | == Schweiz == |