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== Mutterschaft == | == Mutterschaft == | ||
In Österreich | In Österreich galt und gilt wie in Deutschland der altrömische Grundsatz: '' [[w:Mater semper certa est|Mater semper certa est]] '' („die Mutter ist immer gewiss“). Rechtliche [[w:Mutter|Mutter]] des Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat.<ref> § 143 [[w:Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB)]]: „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“ § 1591 [[w:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)]] (Deutschland): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“</ref> Unabhängig von einer möglichen Abweichung wegen z. B. [[w:Künstliche Befruchtung|künstlicher Befruchtung]]. Die Mutterschaft ist damit nach diesem Rechtsprinzip leicht festzustellen. [[w:Leihmutterschaft|Leihmutterschaft]] ändert in Österreich und Deutschland nichts an der Abstammung (rechtlichen Zuordnung) des Kindes zur Mutter, die das Kind geboren hat. | ||
== Vaterschaft == | == Vaterschaft == |