Abstammung (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

K
(→‎Mutterschaft: Ö-betonter)
Zeile 11: Zeile 11:


== Mutterschaft ==
== Mutterschaft ==
In Österreich galt und gilt wie in Deutschland der altrömische Grundsatz: '' [[w:Mater semper certa est|Mater semper certa est]] '' („die Mutter ist immer gewiss“). Rechtliche [[w:Mutter|Mutter]] des Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat.<ref> § 143 [[w:Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB)]]: „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“ § 1591 [[w:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)]] (Deutschland): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“</ref> Unabhängig von einer möglichen Abweichung wegen z. B. [[w:Künstliche Befruchtung|künstlicher Befruchtung]]. Die Mutterschaft ist damit nach diesem Rechtsprinzip leicht festzustellen. [[w:Leihmutterschaft|Leihmutterschaft]] ändert in Österreich und Deutschland nichts an der Abstammung (rechtlichen Zuordnung) des Kindes zur Mutter, die das Kind geboren hat.
In Österreich galt und gilt wie in Deutschland der altrömische Grundsatz: '' [[w:Mater semper certa est|Mater semper certa est]] '' („die Mutter ist immer gewiss“). Rechtliche [[w:Mutter|Mutter]] des Kindes ist immer die Frau, die es geboren hat.<ref> § 143 [[w:Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch|Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB)]]: „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“ § 1591 [[w:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)]] (Deutschland): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“</ref> Unabhängig von einer möglichen Abweichung wegen z. B. [[w:Künstliche Befruchtung|künstlicher Befruchtung]]. Die Mutterschaft (Abstammung mütterlicherseits) ist damit nach diesem Rechtsprinzip leicht festzustellen. [[w:Leihmutterschaft|Leihmutterschaft]] ändert in Österreich und Deutschland nichts an der Abstammung (rechtlichen Zuordnung) des Kindes zur Mutter, die das Kind geboren hat.


== Vaterschaft ==
== Vaterschaft ==
10.239

Bearbeitungen