Verein der Unabhängigen Privatbrauereien Österreichs: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 43: Zeile 43:
* Die Privatbrauerei und ihre Eigentümer müssen ihren Sitz in Österreich haben und dürfen unter keinem Einfluss eines ausländischen Unternehmens stehen.
* Die Privatbrauerei und ihre Eigentümer müssen ihren Sitz in Österreich haben und dürfen unter keinem Einfluss eines ausländischen Unternehmens stehen.
* Sie muss seit drei Jahren gewerblich als Privatbrauerei in Österreich tätig sein und die Braustätte muss real existieren – nicht nur der Markenname.
* Sie muss seit drei Jahren gewerblich als Privatbrauerei in Österreich tätig sein und die Braustätte muss real existieren – nicht nur der Markenname.
* Die Privatbrauerei muss Mitglied beim österreichischen Brauereiverband sein.
* Die Privatbrauerei muss Mitglied beim ''Verband der Brauereien Österreichs'' sein.


Die Mitgliedschaft ist gezielt so ausgerichtet, dass auch Kleinbrauereien die Kriterien erfüllen können.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.tips.at/nachrichten/freistadt/wirtschaft-politik/555738-herkunftssiegel-fuer-oesterreichisches-bier-fuer-the-beer-buddies |titel=Herkunftssiegel für österreichisches Bier für „The Beer Buddies“ |hrsg=Tips.at |datum=2022-01-17 |sprache=de |abruf=2023-07-25}}</ref>
Die Mitgliedschaft ist gezielt so ausgerichtet, dass auch Kleinbrauereien die Kriterien erfüllen können.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.tips.at/nachrichten/freistadt/wirtschaft-politik/555738-herkunftssiegel-fuer-oesterreichisches-bier-fuer-the-beer-buddies |titel=Herkunftssiegel für österreichisches Bier für „The Beer Buddies“ |hrsg=Tips.at |datum=2022-01-17 |sprache=de |abruf=2023-07-25}}</ref>