48.827
Bearbeitungen
(→Herkunft und Familie: kl korr.) |
|||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
Otakar (IV.) herrschte seit dem Tod seines Vater<ref group="A">Gesichert ist, dass Markgraf Otakar (III.) auf einer Reise, vermutlich einer Pilgerreise ins Heilige Land, außerhalb seiner Markgrafschaft Mitte der 1160er-Jahre verstarb. Dass er tatsächlich am 31. Dezember 1164 starb, wie in der Geschichtsforschung lange Zeit angenommen wurde, lässt sich inzwischen aufgrund einiger Urkunden, die er nach diesem Zeitpunkt noch ausstellen ließ, nicht mehr halten. Vgl. dazu Bettina Elpers: ''Regieren, Erziehen, Bewahren''. Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter (= ''Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte''. Veröffentlichungen des Marx-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main. Bd. 166). Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2003. ISBN 3-465-03274-8. S. 105 und Werner Robl: ''[http://www.robl.de/obergeschosskirchen/otokar/otokar.html Otokar III. von Steier, Markgraf der Steiermark]'', 13. Februar 2019</ref> offiziell über die [[Herzogtum Steier|Markgrafschaft Steier]]. Da er zum Zeitpunkt seines Herrschaftsbeginns noch ein kleines Kind war, fungierte seine Mutter zunächst als sein Vormund und führte als solcher die Regentschaft für ihn. Unter ihrer Regentschaft konnten die Ministerialen<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> ihre Position in der steirischen Markgrafschaft wesentlich stärken. Dies hatte allerdings nicht zur Folge, dass Otakars eigene Position jemals tatsächlich bedroht war, obwohl die Regentschaft seiner Mutter durch das "Papst-Schisma" und die Kämpfe im [[Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]], beides Folgen der politischen Linie von [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. "''Barbarorssa''"]], erschwert wurde.<ref name ="Ndb640">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640</ref> Mit ca. 18 Jahren erhielt Markgraf Otakar (IV.) 1180 die Schwertleite, worauf seine Mutter, offensichtlich im Einvernehmen mit ihm, ihre Regentschaft beendete.<ref name ="elpers108">vgl. Bettina Elpers: ''Regieren, Erziehen, Bewahren''. Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter (= ''Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte''. Veröffentlichungen des Marx-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main. Bd. 166). Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2003. ISBN 3-465-03274-8. S. 110</ref> Noch im selben Jahr wurde die Markgrafschaft zum Herzogtum erhoben.<ref name ="Kühtreiber21">vgl. Karin Kühtreiber: ''Burg Dunkelstein''. Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen eines hochmittelalterlichen Adelsitzes im südöstlichen Niederösterreich. Dissertation (ungedruckt), Universität Wien, 2006, Bd. 1, S. 21</ref> | Otakar (IV.) herrschte seit dem Tod seines Vater<ref group="A">Gesichert ist, dass Markgraf Otakar (III.) auf einer Reise, vermutlich einer Pilgerreise ins Heilige Land, außerhalb seiner Markgrafschaft Mitte der 1160er-Jahre verstarb. Dass er tatsächlich am 31. Dezember 1164 starb, wie in der Geschichtsforschung lange Zeit angenommen wurde, lässt sich inzwischen aufgrund einiger Urkunden, die er nach diesem Zeitpunkt noch ausstellen ließ, nicht mehr halten. Vgl. dazu Bettina Elpers: ''Regieren, Erziehen, Bewahren''. Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter (= ''Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte''. Veröffentlichungen des Marx-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main. Bd. 166). Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2003. ISBN 3-465-03274-8. S. 105 und Werner Robl: ''[http://www.robl.de/obergeschosskirchen/otokar/otokar.html Otokar III. von Steier, Markgraf der Steiermark]'', 13. Februar 2019</ref> offiziell über die [[Herzogtum Steier|Markgrafschaft Steier]]. Da er zum Zeitpunkt seines Herrschaftsbeginns noch ein kleines Kind war, fungierte seine Mutter zunächst als sein Vormund und führte als solcher die Regentschaft für ihn. Unter ihrer Regentschaft konnten die Ministerialen<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> ihre Position in der steirischen Markgrafschaft wesentlich stärken. Dies hatte allerdings nicht zur Folge, dass Otakars eigene Position jemals tatsächlich bedroht war, obwohl die Regentschaft seiner Mutter durch das "Papst-Schisma" und die Kämpfe im [[Erzstift Salzburg|Erzstift Salzburg]], beides Folgen der politischen Linie von [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. "''Barbarorssa''"]], erschwert wurde.<ref name ="Ndb640">vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640</ref> Mit ca. 18 Jahren erhielt Markgraf Otakar (IV.) 1180 die Schwertleite, worauf seine Mutter, offensichtlich im Einvernehmen mit ihm, ihre Regentschaft beendete.<ref name ="elpers108">vgl. Bettina Elpers: ''Regieren, Erziehen, Bewahren''. Mütterliche Regentschaften im Hochmittelalter (= ''Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte''. Veröffentlichungen des Marx-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main. Bd. 166). Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main, 2003. ISBN 3-465-03274-8. S. 110</ref> Noch im selben Jahr wurde die Markgrafschaft zum Herzogtum erhoben.<ref name ="Kühtreiber21">vgl. Karin Kühtreiber: ''Burg Dunkelstein''. Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen eines hochmittelalterlichen Adelsitzes im südöstlichen Niederösterreich. Dissertation (ungedruckt), Universität Wien, 2006, Bd. 1, S. 21</ref> | ||
Als Herzog von Steier | Als Herzog von Steier setzte Otakar (IV.) die Politik seiner Eltern im Wesentlichen fort. Durch den Bau bzw. Ausbau einiger wichtiger Burgen sicherte er die Grenze zum benachbarten [[w:Königreich Ungarn|ungarischen Königreich]]. Seine Herrschaft baute er mit Unterstützung von [[w:Friedrich I. (HRR)|Kaiser Friedrich I. "''Barbarossa''"]] entscheidend aus. Außerdem förderte er die neu gegründete Stadt [[Judenburg]], gründete um 1170 die Stadt [[Fürstenfeld]] und verlieh 1191 der Stadt [[Enns]] jenes Stadtrecht, wegen dem sie heute als die älteste Stadt von Österreich gilt. Die Stadt [[Graz]] machte er zu seiner Hauptresidenz.<ref>vgl. NDB, 1999, Bd. 19, S. 640f.</ref> | ||
Noch während seiner Regierungszeit dürfte Herzog Otakar (IV.), wohl aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes und seiner Kinderlosigkeit, die [[Babenberger|Familie der Babenberger]] zu seinen Erben bestimmt haben, auch wenn sich dazu kein Erbvertrag erhalten hat. Belegt ist jedoch, dass er deshalb seit 1184 Verhandlungen mit [[Leopold V. (Österreich)|Herzog Leopold (V.) von Österreich]] ("''Leopold dem Tugendreichen''") führte und seit ca. 1186 mit diesem gemeinsam mehrere Rechtshandlungen vollzog. 1186 wurde außerdem auf dem Georgenberg bei Enns die [[w:Georgenberger Handfeste|Georgenberger Handfeste]] ausgestellt, zwei Urkunden, in denen der steirische Markgraf seinen Ministerialen ihre Rechte verbriefte.<ref name ="Kühtreiber21">vgl. Karin Kühtreiber: ''Burg Dunkelstein''. Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen eines hochmittelalterlichen Adelsitzes im südöstlichen Niederösterreich. Dissertation (ungedruckt), Universität Wien, 2006, Bd. 1, S. 21</ref> In einer der beiden Urkunden dieses Vertrages wurden die Eigenständigkeit des Herzogtums Steier und neben den bestehenden Rechten der steirischen Ministerialen auch jene der steirischen Klöster festgelegt.<ref name ="Ndb641"/> Herzog Leopold (V.) fungierte für beide Urkunden als Mitbesiegler.<ref name ="lohrmann302">vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''". Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2020. ISBN 978-3-205-20636-1 S. 302</ref> Als Markgraf Otakar (IV.) 1192 starb, konnte Herzog Leopold (V.) von Österreich die Nachfolge offensichtlich ohne nennenswerte Probleme antreten.<ref name ="Kühtreiber21"/> | Noch während seiner Regierungszeit dürfte Herzog Otakar (IV.), wohl aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes und seiner Kinderlosigkeit, die [[Babenberger|Familie der Babenberger]] zu seinen Erben bestimmt haben, auch wenn sich dazu kein Erbvertrag erhalten hat. Belegt ist jedoch, dass er deshalb seit 1184 Verhandlungen mit [[Leopold V. (Österreich)|Herzog Leopold (V.) von Österreich]] ("''Leopold dem Tugendreichen''") führte und seit ca. 1186 mit diesem gemeinsam mehrere Rechtshandlungen vollzog. 1186 wurde außerdem auf dem Georgenberg bei Enns die [[w:Georgenberger Handfeste|Georgenberger Handfeste]] ausgestellt, zwei Urkunden, in denen der steirische Markgraf seinen Ministerialen ihre Rechte verbriefte.<ref name ="Kühtreiber21">vgl. Karin Kühtreiber: ''Burg Dunkelstein''. Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen eines hochmittelalterlichen Adelsitzes im südöstlichen Niederösterreich. Dissertation (ungedruckt), Universität Wien, 2006, Bd. 1, S. 21</ref> In einer der beiden Urkunden dieses Vertrages wurden die Eigenständigkeit des Herzogtums Steier und neben den bestehenden Rechten der steirischen Ministerialen auch jene der steirischen Klöster festgelegt.<ref name ="Ndb641"/> Herzog Leopold (V.) fungierte für beide Urkunden als Mitbesiegler.<ref name ="lohrmann302">vgl. [[w:Klaus Lohrmann|Klaus Lohrmann]]: "''Die Babenberger und ihre Nachbarn''". Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2020. ISBN 978-3-205-20636-1 S. 302</ref> Als Markgraf Otakar (IV.) 1192 starb, konnte Herzog Leopold (V.) von Österreich die Nachfolge offensichtlich ohne nennenswerte Probleme antreten.<ref name ="Kühtreiber21"/> |
Bearbeitungen